Mobilfunk: Kunde darf auch Router anschließen

Mobilfunkanbieter dürfen ihren Kunden nicht vorschreiben, mit welchen Geräten sie ins Internet gehen dürfen. Eine Klausel, wonach der Anschluss nur über Smartphones, Tablets und andere kabellose Geräte genutzt werden darf, ist unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem Prozess ging es um einen Tarif von O2 mit unbegrenztem Datenvolumen. Verboten waren aber aber zum Beispiel stationäre WLAN-Router, an die man auch einen PC oder eine Konsole anschließen könnte. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen klagte gegen die Einschränkung und erhielt Recht. Der Bundesgerichtshof verweist auf eine EU-Verordnung, nach der Endnutzer eines Internetzugangs das Recht haben, Endgeräte ihrer Wahl zu benutzen. Daran ändere sich auch nichts, wenn das Internet über den Mobilfunk zur Verfügung gestellt werde.

Andere Mobilfunkanbieter haben ähnliche Klauseln in Verträgen. Die Verbraucherschützer führen deshalb weitere Verfahren (Aktenzeichen III ZR 88/22).