Eltern können von einer Kindertagesstätte nicht verlangen, dass sie ihrem Kind nur erbsenfreies Essen serviert. Mit einem entsprechenden Antrag sind Eltern aus Brandenburg vor Gericht gescheitert.
Der Fall hat einen ernsten Hintergrund. Das Kind leidet an einer Erbsenunverträglichkeit, die ärztlich bestätigt ist. Allerdings sah sich die Kita nicht in der Lage, erbsenfreies Essen zur Verfügung zu stellen.
Laut dem Verwaltungsgericht müssen Kitas eine gesunde Ernährung und Versorgung gewährleisten. Dazu gehöre auch, dass auf Allergien und andere Unverträglichkeiten Rücksicht genommen wird. Aber all das nur im Rahmen des Möglichen. Es gibt nämlich keine lebensmittelrechtliche Kennzeichnungspflicht für Erbsen, so das Gericht. Deshalb könne schon der Caterer nicht garantieren, dass seine Produkte keine Erbsen oder zumindest Erbsenaroma enthalten.
Vor diesem Hintergrund kann das Gericht den Eltern nur raten, ihrem Kind geeignetes Essen mitzugeben (Aktenzeichen 9 L 51/23).