Rechtsextremer erklagt sich Referendariat in Sachsen

Dürfen Mitglieder oder Funktionäre rechtsextremer Parteien in den juristischen Vorbereitungsdienst? In der Vergangenheit sind Kandidaten mit einem zweifelhaften Verhältnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung schon mehrfach abgeblitzt. Ein Jurist klagt sich nach seinem Studium jetzt aber in Sachsen erfolgreich ins Rechtsreferendariat.

Der Jurist war schon in Bayern und Thüringen mit seiner Zulassung gescheitert. Er ist in der rechten Partei „Der III. Weg“ aktiv – die aber nicht verboten ist. Entgegen Gerichten in anderen Bundesländern hat der Verfassungsgerichtshof von Sachsen mit den politischen Aktivitäten des Mannes kein durchgreifendes Problem. Die Begründung hierfür ist jedenfalls durchdacht und klingt überzeugend.

Beim Rechtsreferendariat handelt es sich nämlich um einen Vorbereitungsdienst, und zwar nicht nur für eine Beamtenstellung. Auch künftige Rechtsanwälte müssen den Vorbereitungsdienst absolvieren. Anwälten darf die Berufszulassung aber laut Berufsordnung nur versagt werden, wenn sie die Geltung des Grundgesetzes in „strafbarer“ Weise bekämpfen (§ 7 BRAO). Solche erheblichen Straftaten können dem Bewerber aber nicht nachgewiesen werden. Wenn man ihm aber trotzdem schon den Vorbereitungsdienst verweigere, habe er faktisch keine Chance, später Rechtsanwalt zu werden. Außerdem bedeute ein erfolgreiches Referendariat ja auch nicht, dass der Mann später zum Beamten ernannt werden müsse.

Der Fall könnte nun zur Folge haben, dass das Erfordernis der strafbaren Gegnerschaft zum Grundgesetz bei der Zulassung zur Anwaltschaft gestrichen wird. In diese Richtung gehen jedenfalls aktuelle Pläne aus dem Kreis der Justizminister.

Einzelheiten zu dem Fall schildert die Legal Tribune Online.