SAT.1 hat sich vor Gericht erfolgreich gegen eine Rüge der Landesmedienanstalt Hamburg gewehrt. Die Medienwächter monierten, dass SAT.1 den epileptischen Anfall eines Menschen in Nahaufnahme zeigte.
Die Bilder waren in der Dokumentation „Lebensretter hautnah – Wenn jede Sekunde zählt“ zu sehen. Die Richter am Verwaltungsgericht schauten sich die Sendung an. Ergebnis: Im Rahmen so eines Formats sei keine „den Achtungsanspruch des Menschen negierende Darstellung“ zu sehen. Es gehe um eine „realitätsnahe Dokumentation der Rettungskräfte“, nicht um Bloßstellung und Verletzung der Menschenwürde.
Die Landesmedienanstalt muss deshalb ihre Beanstandung zurücknehmen (Aktenzeichen 11 A 185/21).