Was haben Sugar Daddys mit Luxushandtaschen zu tun? Diese wichtige Frage musste das Landgericht Frankfurt am Main klären. Geklagt hatte das Mode-Imperium Hermés. Ein anderer Modemacher hatte Kleider, Röcke und Tops verkauft, die in ihrer Form an die berühmten Handtaschen angelehnt sind.
Wenn ihr euch das bildlich nicht vorstellen könnt, klickt bitte auf den verlinkten Modebericht und schaut euch die Kreationen an. Die Firma Namilia, bekannt für provokante Damenkleidung, erklärte ihre Kreationen zur sozialkritischen Message. Es sei bekannt, dass Frauen sich solche Handtaschen von ihren Sugar Daddys schenken ließen.
Das Landgericht sah darin vom Grundgesetz geschützte Kunst, nämlich ein „Spiel zwischen primitiver Direktheit und ultimativen Luxusgütern“. Die Modelle zeigten die Problematik in „aufreizender und lasziver Art“, das Ganze bewege sich virtuos „an der Grenze zu Kitsch und Geschmacklosigkeit“.
Dennoch werde Hermés weder verunglimpft noch herabgesetzt. Vielmehr seien die Handtasche lediglich ein „gesellschaftlich angestrebter Bezugspunkt von Luxusgütern“. Die Anlehnung an die Luxushandtasche sei dabei „nur ein Teil der gesamten Inszenierung“.
Kunstfreiheit schlägt demnach Markenrecht, so das Urteil.