Kein Netz – Anbieter müssen ab dem dritten Tag zahlen

Nach einer Großstörung vor einigen Tagen hat hat der Mobilfunkbetreiber 1 & 1 seinen Kunden Erstattungen in Aussicht gestellt. Auf die Kulanz der Anbieter ist man allerdings seit Ende 2021 nicht mehr angewiesen. Es gibt auch gesetzliche Entschädigungsregeln, und die gelten in jedem Einzelfall.

Wenn das Netz vollständig ausfällt, muss der Anbieter ab dem dritten Tag der Störung Geld zahlen. Die Entschädigung beläuft sich für den dritten und vierten Tag der Störung auf 5 Euro oder 10 % der Grundgebühr, je nachdem was höher ist. Ab dem fünften Tag werden 10 Euro fällig oder 20 % der Grundgebühr. Die Fristen laufen ab dem Tag, an dem der Kunde die Störung gemeldet hat. Kann der Anbieter die Störung nicht innerhalb eines Tages beseitigen, muss er den Kunden spätestens am nächsten Tag informieren, was zur Störungsbeseitigung geplant ist und wie lange die Probleme voraussichtlich weiter bestehen.

Das sind, wie gesagt, die gesetzlichen Mindestrechte. Die gesetzlichen Entschädigungen werden übrigens angerechnet, falls der Kunde durch den Netzausfall höhere Schäden erlitten hat und diese geltend macht.