Schröder weiter ohne Büro im Bundestag

Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder hat keinen Anspruch, dass ihm der Staat ein Büro und Mitarbeiter im Bundestag finanziert. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verneinte heute einen Rechtsanspruch des ehemaligen Regierungschefs auf solche Privilegien. Schon die Vorinstanz hatte Schröder das Büro verweigert.

Dabei hatte Schröder lange Jahre dieses Büro und auch die Mitarbeiter. Erst nach Beginn des Ukraine-Kriegs strich ihm der Bundestag die Mittel. Offizielle Begründung war, dass Schröder keinerlei aktiven Aufgaben für die Bundesrepublik wahrnimmt. Hintergrund ist aber natürlich auch, dass der Ex-Kanzler eine von vielen als schändlich empfundene Nähe zu Russland pflegt; unter anderem war er gegen hohe Bezahlung für russische Energiekonzerne tätig.

In der mündlichen Verhandlung machte Schröder heute geltend, er brauche das Büro insbesondere auch für seine Vermittlungsversuche im Ukrainekrieg. Ob er sich mit dieser doch sehr hoch gegriffenen Aussage einen Gefallen getan hat? Unter fehlendem Selbstbewusstsein hat der Ex-Kanzler noch nie gelitten.

Abgeschlossen ist der Prozess noch nicht. Das Oberverwaltungsgericht ließ die Revision zu. Ganz ohne Erfolgsaussicht ist Schröders Klage sicher nicht. Immerhin kann er sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen. Seiner Nachfolgerin Angela Merkel hat bislang niemand das Büro und die Mitarbeiter abgesprochen.