Bitte vorsorglich im Kopf notieren: Ein bis zwei Minuten auf einem anderen sitzen kostet 500 Euro. Das sind, je nach Zählweise, vier bis acht Euro pro Sekunde.
Oktoberfest 2022, später Abend, Rauferei. Am Ende liegt einer am Boden, und der andere, laut Gericht von „stämmiger körperlicher Konstitution“, setzt sich auf dessen Brustkorb. Der untenliegende Unterlegene klagt auf mindestens 2.500 Euro Schmerzensgeld und zählt etliche Verletzungen auf. Für Hämatom, Kleinfingerbruch und drohende Arthrose bekommt er vom Gericht nichts, weil nicht klar ist, ob Vorschädigung. Aber fürs Drunterliegen bekommt der Mann 500 Euro.
Notwehr, sagte der Beklagte. Nein, belehrt ihn das Amtsgericht München. Ein etwaiger Angriff war – berichtet wird die Vorgeschichte leider nicht im Detail – „objektiv beendet“, als der Kläger zu Boden ging. Von einem, der da liegt, geht wohl nichts mehr aus. Das Festhalten sei deshalb eine eigene Körperverletzung, und Schmerzen brauche man als Ergebnis nicht zu beweisen – ein solches Fixieren erzeuge „nach allgemeiner Lebenserfahrung zwangsläufig erheblichen physischen Druck“.
Bleibt die Frage, die in der Pressemitteilung mit keinem Wort vorkommt: das allgemeine Festnahmerecht. Wer jemanden auf frischer (Straf-)Tat erwischt, darf ihn vorläufig festnehmen, wenn er wegzulaufen droht. Das rechtfertigt dann auch zivilrechtlich.
Nur, die Festnahme muss man auch wollen. Juristen nennen das die Zuführungsabsicht zur Strafverfolgung. Hier hat sich der Beklagte aber nur auf Notwehr berufen, wenn man der Pressemitteilung des Gerichts glauben darf. Wie auch immer, Details stehen leider nicht fest, nur der Sekundensatz.
Damit schließe ich mit dem obligatorischen „Na, dann Prost“.