Elf Jahre alt, verheiratet. So steht es in einer Tabelle des Stuttgarter Innenministeriums. Darunter folgen Zwölf-, Dreizehn- und Vierzehnjährige. Insgesamt listet die Tabelle 358 Fälle.
Die Zahlen stammen aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD. Das Regierungspräsidium Tübingen hat laut dem Ergebnis seit 2012 genau 358 Ehen mit Minderjährigen erfasst. Gerichtlich aufgehoben wurden stolze acht. Die übrigen 350 Fälle gelten als „sonstige Erledigungen“. Ein Verfahren läuft derzeit nicht. Ein Phänomen von gestern ist das Ganze offensichtlich nicht. 2025 kamen 37 Fälle hinzu, 2026 sind es bisher 22.
In den sozialen Medien ist von Staatsversagen die Rede. Andere halten dagegen. Die meisten Betroffenen seien 17 und schlicht volljährig geworden, bevor ein Gericht entscheiden konnte. Beides trifft nicht den Kern.
Seit 2017 darf in Deutschland niemand vor dem 18. Geburtstag heiraten. Eine im Ausland geschlossene Ehe mit einer 16- oder 17-Jährigen ist hier trotzdem zunächst gültig. Unwirksam ist sie nur, wenn ein Partner bei der Hochzeit jünger als 16 war. Das betrifft rund 30 Fälle. In allen anderen Fällen muss die Behörde nach § 1316 BGB die Aufhebung beantragen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Betroffene inzwischen volljährig ist und erklärt hat, an der Ehe festhalten zu wollen.
Das Ministerium begründet die geringe Zahl der Anträge auf Aufhebung anders. Wegen „zwischenzeitlicher Volljährigkeit und somit eingetretener Heilung“ seien sie nur selten nötig gewesen. Das Gesetz sieht eine solche Heilung durch bloßen Zeitablauf aber gar nicht vor. Entscheidend ist der erklärte Wille der jungen Frau. Ob er in den rund 320 Fällen mit 16- und 17-Jährigen jeweils positiv festgestellt wurde, und zwar ohne den Ehemann oder die Schwiegermutter als Dolmetscher im Raum, das lässt sich der Antwort nicht entnehmen.
Offen bleibt auch eine strafrechtliche Frage. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland strafbar – unabhängig von einer Heirat. Ob in den Fällen mit sehr jungen Mädchen ermittelt wurde, nachdem diese Ehen ja offensichtlich registiert wurden, geht aus der Antwort nicht hervor.
Das alles belegt keine bewusste Duldung durch die Behörden. Das Amt erfährt von solchen Ehen sicher oft spät, und nicht jede 17-jährige Ehefrau ist ein Opfer. Ein Grundproblem bleibt dennoch: Deutschland hat die Kinderehe 2017 geächtet, akzeptiert sie in der Praxis aber anscheinend zumindest vorläufig weiter, solange die Ehe im Ausland geschlossen wurde.
Gut möglich, dass es weniger „Erledigung“ gibt – und mehr Handlungsbedarf.