Persönlichkeitsspaltung per Gerichtsbeschluss

Katherina Reiche muss sich ab sofort aufteilen. Die CDU-Politikerin Reiche darf über die Linke sagen, was sie denkt. Die Privatfrau Reiche auch. Nur die Bundeswirtschaftsministerin Reiche hat Sendepause. Zumindest auf Instagram. So will es das Bundesverfassungsgericht – in einer Eilentscheidung!

Die Vorgeschichte: Die Linke gewinnt im September die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus. Kurz darauf steht Reiche auf einer Konferenz am Rednerpult. Den Namen der Partei nennt sie am Anfang bei den schwersten Vorwürfen nicht, später erwähnt sie aber die Linken. Reiche warnt vor einer Partei, die Enteignungen ins Programm schreibt, Antisemitismus offen lebt, den Juden in Berlin Angst macht und die organisierte Kriminalität fröhlich auf Wahlpartys begrüßt. Das sei Gift für den Investitionsstandort Deutschland. Am 24. September schneidet das Ministerium daraus ein Reel und stellt es auf seinen offiziellen Instagram-Kanal.

Die Linke verlangt per Anwalt die Löschung. Reiche lässt die Frist verstreichen. Also geht es nach Karlsruhe. Mit einer Organklage, das ist das Verfahren, in dem Verfassungsorgane und Parteien über ihre Rechte streiten. Dazu ein Eilantrag.

Der Zweite Senat des Verfassungsgericht, der bis heute keine Zeit hatte, sich zu der Frage zu positionieren, ob das BSW vielleicht doch die Fünfprozenthürde geknackt hat und eigentlich im Bundestag sitzen müsste, gibt der Linken nun recht. Ob Reiche tatsächlich gegen das Neutralitätsgebot verstoßen hat, lässt das Gericht aber offen. Es stellt nur auf die drohenden Vor- und Nachteile ab.

Ergebnis: Bleibt das Video stehen, drohe der Linken durch die Verbreitung der „schwerwiegenden“ negativen Zuschreibungen ein schwerer, nicht wiedergutzumachender Nachteil im politischen Wettbewerb. Gerade jetzt, wo in Berlin über eine Regierung verhandelt wird. Mögliche Koalitionspartner könnten abgeschreckt werden. Reiche dagegen verliere wenig. Sie könne sich als Parteipolitikerin oder Privatperson weiter äußern. Und selbst als Ministerin dürfe sie vor Gefahren für den Standort warnen. Nur eben sachlich. Und ohne die beanstandeten Vorwürfe.

Interessant ist ein Satz, den man leicht überliest. Das Gericht räumt ein, Reiches Interesse wiege im Grunde nicht wesentlich weniger als das der Linken. Also praktisch Gleichstand. Den Ausschlag gibt dann der Hinweis, sie könne ja anders und anderswo reden, aber halt nicht als Ministerin.

Die Linie ist nicht neu. Horst Seehofer musste 2018 ein Interview von der Seite des Innenministeriums nehmen. Angela Merkel kassierte 2022 eine Rüge für ihre Äußerungen zur Thüringer Ministerpräsidentenwahl. Geklagt hatte beide Male die AfD. Die Linke profitiert nun von einer Rechtsprechung, die ausgerechnet die AfD erstritten hat.

Aktenzeichen 2 BvE 5/26