Hinter dem Müllcontainer, im Gebüsch, auf dem Klo. Dort beten nach Darstellung der Gesellschaft für Freiheitsrechte muslimische Schüler am Diesterweg-Gymnasium in Berlin-Wedding. Das Verwaltungsgericht Berlin hat jetzt entschieden: Daran ändert sich vorerst nichts.
Mehr als 600 Schüler aus 47 Nationen lernen an der Schule. Ihre Schulordnung untersagt „die demonstrative Ausübung von religiösen Riten und extrem politischen Handlungen im Interesse des Schulfriedens“. Die GFF klagte dagegen, weil sie es nach dem Berliner Landesrecht als Verband machen kann. Ihr Argument: Die Regel klingt neutral, trifft aber praktisch nur Muslime. Deren Pflichtgebet sei fünfmal täglich an feste Zeiten gebunden und durch die Körperhaltung zwangsläufig sichtbar. Die Schulleitung bestreitet die Geschichte vom heimlichen Beten.
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts gibt dem Verein sogar ein Stück weit recht. Die Schulordnung benachteilige muslimische Schüler „in besonderer Weise“. Gerechtfertigt sei das trotzdem, weil der Schulfrieden im konkreten Fall schwerer wiege.
An der Schule, so das Gericht, gebe es seit Langem ernsthafte religiöse Konflikte. Mitschülern seien religiöse Verhaltensweisen aufgezwungen worden. Es habe Konvertierungsversuche gegeben. Schülerinnen ohne Kopftuch seien beschimpft worden. Der Schulleiter berichtete zudem von Druck beim Fasten und bei der Kleidung.
Neu ist der Streit nicht. Schon 2011 klagte sich ein Schüler derselben Schule bis zum Bundesverwaltungsgericht durch, weil er sein Mittagsgebet verrichten wollte. Die Leipziger Richter stellten damals klar: Grundsätzlich darf ein Schüler in der Pause beten. Das gilt aber nicht, wo der Schulfrieden bereits konkret gefährdet ist. Genau diesen Maßstab legt das Verwaltungsgericht jetzt an. Der Umweg über das Antidiskriminierungsgesetz hat daran nichts geändert.
Auch ein eigener Gebetsraum ist keine Lösung, so das Gericht. Dafür fehlten der Schule Räume und Aufsichtspersonal. Außerdem würden sich die Konflikte dorthin verlagern, hieß es in der mündlichen Begründung.
Interessant an der Entscheidung ist vor allem: Das Gericht stuft die Regelung als diskriminierend ein, lässt sie aber trotzdem bestehen. Man kann das als Kollektivhaftung kritisieren. Wer still betet und niemanden bedrängt, zahlt für die, die Mitschülerinnen wegen eines fehlenden Kopftuchs beschimpfen und andere ihre Religion aufzwingen wollen. Gezielte Maßnahmen wären da natürlich besser. Aber es fehlt eben an den Möglichkeiten, diese auch durchzusetzen.
Im Zweifel überwiegt also das Interesse an einem geordneten Schulbetrieb. Religiionsfreiheit ist demnach nicht das Maß aller Dinge. Sicher eine Klarstellung, auf die es noch öfter ankommen wird.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat schon Rechtsmittel angekündigt.
Aktenzeichen VG 3 K 710/25