„Meine Meinung ändert sich natürlich nicht. Aber ich bin überzeugter Demokrat, und als Demokrat weiß man, dass man Kompromisse eingehen muss.“ So erklärt Berlins SPD-Chef Steffen Krach, warum er für eine Regierungsbeteiligung Enteignungen mitträgt, die er bisher abgelehnt hat. Ehrlicher hat selten jemand beschrieben, wie leicht sich grundlegende Überzeugungen an der Garderobe abgeben lassen.
Am Samstag haben Linke, Grüne und SPD ihre Sondierungen abgeschlossen. Das Papier heißt „Mehr gemeinsam, mehr Berlin“. Elif Eralp wäre dann die erste Regierende Bürgermeisterin der Linken – der Nachfolgepartei jener SED, deren Regime die Mauer baute und den Schießbefehl durchsetzte.
Programmatisches Kernstück der Einigung ist – wenig überraschend – die Vergesellschaftung als Mittel der Politik. Zuerst soll es private Wohnungskonzerne treffen. Rund 160.000 Wohnungen wären betroffen. Rechtliche Grundlage soll Artikel 15 des Grundgesetzes sein – angewendet wurde er in der Bundesrepublik so noch nie.
Die Entschädigung wird bei 16 Milliarden Euro für alle Wohnungen gedeckelt, „soweit die fiskalische Tragfähigkeit gewährleistet wird“. In einer Stadt mit Milliardenloch! Dumm nur, Artikel 15 des Grundgesetzes verweist für die Entschädigung auf Artikel 14. Danach bestimmen im Zweifel Gerichte die Höhe der Entschädigung durch eine Abwägung, nicht nicht der klamme Finanzsenator per Kassensturz.
Die Pointe: Wer heute baut, soll laut Krach „willkommen“ sein und nicht vergesellschaftet werden. Jeder Investor mit etwas Resthirn – und solche Kapitalisten soll es geben – fragt sich, welcher Stichtag wohl in zehn Jahren gilt und ob es ein Leben außerhalb Berlins gibt.
Dabei hat die Stadt doch schmerzhafte Erfahrung mit staatlicher Regulierungswut. Den Mietendeckel hat das Bundesverfassungsgericht 2021 für nichtig erklärt. Die Rechnung landete bei den Mietern, die schön nachzahlen durften. Und, ach ja, letztlich vermag auch niemand zu erklären, wie der Eigentumswechsel an Wohnrum zu mehr Wohnraum führen soll.
Das sechste Kapitel in dem Papier heißt „Willkommensstadt“. Man will aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten für die Legalisierung von Menschen, die unter Verstoß gegen das geltende Aufenthaltsrecht ins Land gekommen sind, „voll ausschöpfen“. Und man will sich dann auch gleich für aktives und passives Wahlrecht auf kommunaler und Landesebene für alle nach fünf Jahren Aufenthalt einsetzen – „im Rahmen unserer Kompetenzen“.
Diese Kompetenzen gibt es allerdings nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt: Das Volk, von dem die Staatsgewalt ausgeht, sind die Deutschen. Selbst für EU-Bürger musste man eigens das Grundgesetz ändern, und auch das ging nur für Kommunalwahlen.
Im selben Papier kündigt diese Rosige-Zukunfts- und Einwanderungsförderungskoaltion dann witzigerweise eine Bundesratsinitiative für ein AfD-Verbotsverfahren an. Wer wählen darf, soll also nach Möglichkeit auf die der linken Seite geneigteste Klientel erweitert werden. Wen man wählen darf, aber lieber eingeschränkt. Mir fällt es schwer, da keinen unseligen Zusammenhang zu sehen.
Die Linke legt in Berlin also ordentlich vor, was ja nicht anders zu erwarten ist. Schlimmer sind aber die neuen Blockflöten an ihrer Seite, die sich für ein bisschen Macht billig verkaufen. Auch wenn man derzeit sonst nicht unbedingt viel auf Friedrich Merz geben kann, seine heute ausgesprochene deutliche Warnung vor den neuen Berliner Verhältnissen traf den Kern der Sache.