Die Polizei ermittelt – in fünf Wochen

Beweismittel lagern bei der Polizei normalerweise in der Asservatenkammer. Dieses hier nimmt bis auf Weiteres am Straßenverkehr teil.

Am Morgen des 30. September soll es einen kleinen Unfall gegeben haben. Der möglicherweise Schuldige – männlich, aber ansonsten unbekanntg – soll weggefahren sein, ohne zu warten. Über das Kennzeichen kommt die Polizei zur Halterin des Fahrzeugs, meiner Mandantin. Sie soll den Fahrer benennen und einen Termin für die natürlich fällige Fahrzeugbesichtigung vereinbaren.

Meine Mandantin war zur fraglichen Zeit bei der Arbeit. Das Auto nutzen mehrere Personen. Wer gefahren ist, weiß sie nicht. Das habe ich der Polizei mitgeteilt. Außerdem, dass an dem Wagen nach gründlicher Prüfung kein Unfallschaden erkennbar ist. Aber natürlich sei meine Mandantin bereit, das Auto vorzuführen.

Die Antwort kam noch am selben Tag. Das Auto soll am 5. November besichtigt werden, und zwar auf der Polizeiwache. Bis dahin wären seit dem angeblichen Unfall also mehr als fünf Wochen vergangen. In dieser Zeit wird das Auto weiter ganz normal genutzt, jedenfalls hat die Polizei das nicht untersagt.

Hoffen wir also alle, dass es bis dahin nicht noch zu einem anderen Blechschaden kommt.