Belästigung aus Köln

Die Gebühreneinzugszentrale gibt es nicht mehr. Damit ist auch das Schreckenskürzel GEZ weg. Aber die Methoden haben sich offensichtlich kaum geändert.

Die Quälgeister des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nennen sich jetzt „Beitragsservice“. Und der bleibt penetrant. So setzt er, nur ein Beispiel von vielen, einer Dame im Düsseldorfer Stadtteil Wittlaer zu.

Die ist verheirat mit einem Mann, der die Gebühren für die gemeinsame Wohnung in einem 2-Familien-Haus zahlt. Das könnte dieser (er nennt sich wahrhaftig so) „Service“ durchaus wissen, denn die Verhältnissse im Haushalt sind nicht neu – und waren schon zu Zeiten der GEZ bekannt. Stattdessen vergeudet der GEZ-Nachfolger Porto und Papier und will immer wieder wissen, wer der Familienangehörige der Dame ist.

Für die Antwort soll sie sogar zahlen. Entweder das Porto für den „Antwortbogen“. Oder 6,5 Cent pro Minute für ein klärendes Telefonat. „Bitte bedenken Sie,“, so droht der Service aus Köln, „dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, uns Auskunft zu geben“. Wörtlich: „Bitte in BLOCKSCHRIFT“. Und weiter: „In den Farben Blau oder Schwarz!“ Aber gerne. Hier kommt die Antwort. In Blockschrift. Und sozusagen schwarz auf weiß: NEIN!

Denn das alles ist, auch juristisch, absurd. Und wer das weiß, hat stets den zweckmäßigen Platz für diese belästigenden Briefe aus Köln: den Papierkorb. (pbd)

„Nichts in der Hand“

Nicht mit Ruhm bekleckert hat sich die Polizei bei den Ermittlungen rund um eine Drogenplantage im Kreis Vorpommern-Greifswald. Das Landgericht Neubrandenburg attestierte den Ermittlern in einem Urteil wenig Fingerspitzengefühl.

Tatsächlich, so das Gericht, beruhte die Verurteilung zweier Helfer nur auf deren Geständnissen. „Ohne die Geständnisse der Angeklagten hätten wir gar nichts gehabt“, zitiert N24 den Vorsitzenden Richter. Die Hintermänner der Aktion seien entwischt, weil die Polizei die Plantage nicht erst beobachtete, sondern gleich mit einem Sondereinsatzkommando zuschlug und sonstigen Spuren nicht energisch nachging.

Die jetzt verurteilten Helfer stufte das Gericht als „kleine Lichter“ ein. Da sie noch nicht einmal am Tatort waren, hätten sie ohne ihre eigenen Geständnisse nach Auffassung des Gerichts gar nicht verurteilt werden können.

An sich eine alltägliche Geschichte. Sie bestätigt aber mal wieder schön die Erfahrung, dass redselige Beschuldigte meist das beste Beweismittel – und oft das einzige Beweismittel – gegen sich selbst sind. Selbst wenn man im Gegensatz zu den Angeklagten tatsächlich nichts zu „verbergen“ hat, lohnt es sich auf jeden Fall, das Recht zu schweigen als Option im Auge zu haben.

Mordparagraf unter der Lupe

Mord. Ausgerechnet eine der schwersten Strafvorschriften passt nicht recht ins sonstige System des Strafgesetzbuches. Der Mordparagraf geht in erster Linie von den Beweggründen des mutmaßlichen Täters aus, nicht wie sonst üblich von der eigentlichen Tat. Jetzt gibt es mal wieder Initiativen, das Relikt in eine sinnvollere Fassung zu bringen.

Der Mordparagraf erklärt unter anderem jenen zum Mörder, der einen Menschen aus bestimmten Motiven tötet. Genannt werden Mordlust, die Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier oder niedrige Beweggründe. Der Katalog hat keine sonderlich sympathischen Urheber. Seine nach wie vor aktuelle Fassung erhielt er 1941 unter Federführung Roland Freislers.

Schleswig-Holsteins Justizministerin Anke Spoorendonk möchte mit dem unglücklichen Paragrafen nun brechen. Sie hat eine Bundesratsinitiative eingebracht, um die Vorschrift zu ändern. Mit guten Gründen, wie ein Bericht der Zeit belegt.

Interessant finde ich auch den Aspekt, dass ein weiteres Mordmerkmal, die Heimtücke, strukturell schwache Täter benachteiligt. Zum Beispiel Frauen, die aus körperlicher Unterlegenheit zu Gift greifen. Hätten sie die Möglichkeit, ihrem Opfer offen gegenüber zu treten, stünde ihre Chance auf eine mildere Strafe deutlich besser. Denn ist eine Tat erst mal als Heimtückemord eingeordnet, hat das Gericht kaum noch eine Möglichkeit, die lebenslange Freiheitsstrafe zu umgehen.

Ausweise dürfen nicht kopiert werden

Firmen sind grundsätzlich nicht berechtigt, Personalausweise zu scannen und die Daten zu speichern. Dies stellt das Verwaltungsgericht Hannover in einem aktuellen Urteil klar.

Ein Logistikdienstleister aus Rehden hat auf seinem Gelände ständig mehrere tausend Autos gelagert. Täglich werden viele Autos von Speditionen abgeholt, die sie vornehmlich an Autohäuser ausliefern. Um den Vorgang zu sichern, scannte die Firma bei Abholung der Autos die Personalausweise der Fahrer ein.

Der niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte kritisierte diese Praxis. Er erhielt jetzt aber Rückendeckung von den Richtern. Der Personalausweis ist laut Gericht ein Identifizierungsmittel, das der Inhaber vorlege und vorzeige, um sich auszuweisen. Nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers sei aber das unbeschränkte Erfassen der Daten – und damit auch das Einscannen und Speichern durch ein Unternehmen – untersagt. Dadurch solle die Datensicherheit geschützt werden, weil einmal erfasste und gespeicherte Daten leicht missbräuchlich verwendet werden könnten.

Das Gericht betont ausdrücklich, es unterstelle dem Logistikunternehmen keinen Datenmissbrauch. Es sei aber vom Prinzip her erforderlich, dass möglichst wenig Personalausweisdaten erhoben und gespeichert werden. Daran müsse sich eine Firma halten, egal wie ernst sie selbst den Datenschutz nimmt.

Das Urteil zeigt erneut, dass niemand verpflichtet ist, seinen Ausweis kopieren zu lassen oder ihn gar als Pfand zu hinterlegen. Ausnahmen gibt es allerdings insbesondere für Banken, wenn diese Kunden nach dem Geldwäschegesetz überprüfen (10 A 5342/11).

Die Prohibition der Prostitution

Das Strafrecht soll es richten. Mal wieder. Die Große Koalition will sich an Frankreich und den skandinavischen Ländern orientieren und Prostitution strafbar machen. Nicht die Prostituierte, sondern der Kunde soll gegebenenfalls verfolgt werden.

So sehen es nach Medienberichten die aktuellen Planspiele vor, welche die künftige Bundesregierung umsetzen soll. Immerhin gehen die Pläne derzeit nicht so weit, Prostitution insgesamt zu verbieten. Den verantwortlichen Politikern scheint klar zu sein, dass trotz lautstarker Befürworter wie Alice Schwarzer eine Prohibition der Prostitution kaum durchsetzbar wäre.

Zum einen, weil die moralisch-religiöse Keule in unserem Land längst zum Gummihämmerchen verkümmert ist. Zum anderen, weil der Versuch, das Gewerbe nicht nur auf dem Papier zu verbieten, quer durch die Weltgeschichte bislang immer gescheitert ist. Dass dies dann ausgerechnet in einer – in den Kernzügen – noch liberal eingestellten Gesellschaft wie der unseren gelingen soll, ist ja wohl kaum anzunehmen.

Stattdessen also der Gedanke, wenigstens die Kunden von Zwangsprostituierten zu bestrafen. Das soll unter der Voraussetzung möglich werden, dass die Zwangslage der Betroffenen für den Kunden erkennbar ist. Da schwingt die Vorstellung mit, Prostituierte würden in Ketten an ihren Arbeitsplatz geführt und wiesen erkennbare Misshandlungsspuren auf, so dass jeder Kunde trotz diffuser Beleuchtung sofort eine Notlage diagnostizieren kann.

So einfach ist es aber nicht. Die weitaus meisten Zwangslagen beruhen auf psychischem Druck. Diesen Druck kann der Kunde im Regelfall nicht erkennen. Ich stelle mir also die Frage, welchen Anwendungsbereich so eine Strafdrohung überhaupt haben kann.

Überdies: Erkennt der Kunde die Notsituation oder wendet er gar selbst Gewalt an, gibt es für sein Verhalten bereits strafrechtliche Normen. Sie heißen etwa Nötigung und Freiheitsberaubung. Und Körperverletzung oder gar Vergewaltigung. Diese Vorschriften schützen auch Sexarbeiter.

Bleibt also der Verdacht, dass die angehende Regierung vordergründig mit ihrem Gesetzesvorhaben tatsächlich gar keine Bestrafung bezweckt. Sondern Abschreckung. Die schlichte Angst vor möglichem Ärger soll davon abhalten, sexuelle Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. In diese Richtung geht ja eindeutig der etwa bei Spiegel online zitierte Satz einer Verhandlungsführerin, Freier müssten künftig halt damit rechnen, „dass zu Hause die Polizei vor der Tür steht“.

Das Strafrecht dient demnach als moralischer Hebel. Auch damit haben wir schon Erfahrungen gemacht. Sehr schlechte.

Die Sdg. ist unzustellbar

Die Post schickt uns den Brief an einen Mandanten zurück. Mit folgender Mitteilung:

Der Hausbfk. des Empfängers wird nicht geleert und ist voll. Ersatzzustellung erfolglos. Die Sdg. ist unzustellbar.

Oh, oh. Ich brauche da nicht lange zwischen den Zeilen zu lesen. Zumal das Handy des Mandanten tot ist. Auch seine Mailadresse scheint nicht mehr zu gehen. Immerhin bin ich gut ausgerüstet. Der Mandant hat den erbetenen Kostenvorschuss gezahlt. Eine schriftliche Vollmacht habe ich auch. Ersteres, damit ich ihn freudig besuchen kann. Letzteres, damit ich zügig in den Knast komme.

Wann auch immer.

Höchst verdächtig

Nachricht von einer Mandantin:

Die Polizei hat bei der Durchsuchung meiner Wohnung gar nichts gefunden. Aber sie haben meine digitale Küchenwaage Söhnle 661000 aus der Küche mitgenommen, weil diese angeblich als Beweismittel in Frage kommt.

Die Sechs-Uhr-Frage

Ich hatte morgens um zehn Uhr einen Verhandlungstermin in der Dom- und Kaiserstadt Fritzlar. Die liegt in Nordhessen, also ein schönes Stück von meinem Büro entfernt. Wie so oft, stand ich vor der Wahl, ob ich in aller Herrgottsfrühe aufstehe und mich zur Rushhour über Autobahnen quäle. Oder ob ich – hier auf Kosten der Staatskasse, weil ich Pflichtverteidiger war – die Vorzüge eines deutschen Mittelklassehotels auf mich nehme.

Ich entschloss mich zu letzterem. Was dem Rechtspfleger am Amtsgericht, der über meinen Kostenerstattungsantrag zu entscheiden hatte, so nicht gefiel. Er wollte mir die Übernachtungskosten streichen. Begründung: Fritzlar sei von Düsseldorf aus 2,5 Fahrtstunden entfernt. Außerdem billigte er mir einen Zeitpuffer von einer Stunde zu. Das hätte zur Folge gehabt, dass ich mich um 6.30 Uhr auf die Reise hätte begeben müssen. Die meisten Gerichte halten es für zumutbar, wenn die Dienstreise eines Anwalts frühestens um sechs Uhr beginnt. An sich ein Fall für Amnesty International, ich weiß. Ist aber so.

Allerdings wollte ich mir die Möglichkeit nicht nehmen lassen, meine Gegenargumente vorzutragen. So beträgt die Fahrtzeit von Düsseldorf nach Fritzlar eher zweidreiviertel Stunden. Das sagte jedenfalls der von mir befragte Routenplaner. Außerdem hielt ich einen Zeitpuffer von mindestens zwei Stunden für angemessen. Immerhin musste ich durch den Berufsverkehr.

Noch ein Argument: Ich wollte ja auch ganz gern vor dem Termin noch mal mit meinem Mandanten, der in Fritzlar wohnt, persönlich sprechen. Auch das hätte etwas gedauert, so unkompliziert waren die Vorwürfe nun auch wieder nicht. Alles ins allem hätte ich also doch vor sechs Uhr losfahren müssen.

Solche Stellungnahmen kosten nicht nur Arbeitzeit. Sie sind oft auch vergeblich. Rechtspfleger neigen oft zur Strenge, aber sie haben ja auch die Kostenprüfer der Staatskasse im Nacken. Deshalb muss man sein Glück dann eher über den Rechtsweg versuchen. Doch was soll ich sagen? Der Rechtspfleger billigte mir die Übernachtungskosten zu. Das hat mich dann doch gefreut. Nicht nur wegen des Geldes, sondern weil die letzte Entscheidung durch einen Richter überflüssig wurde. Der kann seine Zeit sicher produktiver verwenden.

Danke, Uli

Von Aykut Egeli

Gestern Abend, ein Polizeiwagen steht vor The Fame.

Plötzlich öffnet sich die Tür und ein offensichtlich sturzbetrunkener Uli torkelt auf den Straße. Der Polizeibeamte beobachtet grinsend, wie der Uli von Auto zu Auto schwankt und jedes Mal versucht den Wagen aufzuschließen. Nach fünf Versuchen hat er endlich sein Auto gefunden, öffnet die Fahrertür und legt sich erst mal flach auf Fahrer- und Beifahrersitz. In der Zwischenzeit verlassen einige Gäste The Fame, steigen in ihre Autos und fahren weg.

Der Uli rappelt sich auf und schaltet die Scheibenwischer ein, danach betätigt er den Blinker, schaltet den Scheibenwischer auf schnell, macht Licht und das Radio an, den Blinker wieder aus und drückt die Hupe. Schließlich startet er den Motor und macht den Scheibenwischer wieder aus. Er fährt ganz langsam einen halben Meter vorwärts und dann wieder einen halben Meter rückwärts und steht dann wieder für ein paar Minuten, als weitere Gäste The Fame verlassen und wegfahren. Endlich fährt er erst rückwärts und dann langsam auf die Straße.

Der Polizist, der das Schauspiel geduldig und amüsiert beobachtete, fährt dem Uli hinterher, schaltet das Blaulicht ein und stoppt den Betrunkenen Uli, welcher sogleich einen Alkoholtest machen muss.

Zu der großen Überraschung des Polizisten ist der Test negativ, worauf er den Uli bittet auf den Polizeiposten mitzukommen, da etwas mit dem Alkoholtestgerät nicht stimmen könne.

„Das bezweifle ich“, sagt der scheinbar Betrunkene Uli, „denn heute war ich dran mit Lockvogel spielen, damit alle anderen besoffen wegfahren konnten.“

Danke Uli.

Aykut Egeli ist Gastronom in Düsseldorf. Die Geschichte ist natürlich nur Spaß.

Wild-West-Manöver

Für lebhafte Diskussion sorgt der nun bekanntgewordene Fall zweier Lkw-Fahrer, die in einer Gemeinschaftsleistung einen Geisterfahrer gestoppt haben. Nachdem die beiden gehört hatten, dass auf ihrer Autobahn ein Geisterfahrer entgegenkommt, blockierten sie mit ihren Lastern die Fahrspuren und rollten dem Geisterfahrer langsam entgegen. Der Geisterfahrer hielt noch rechtzeitig an. Einzelheiten stehen bei Spiegel online.

Glücklicherweise ist bei dem Manöver niemand verletzt worden. Insbesondere kein Autofahrer, der von hinten in den künstlich stockenden Verkehr bretterte. Ansonsten wäre nämlich zumindest fraglich, ob die beiden Trucker nun offiziell als „Helden der Straße“ ausgezeichnet würden.

Klar ist, im konkreten Fall lässt sich das Verhalten der Lkw-Fahrer strafrechtlich recht problemlos einordnen. Nämlich entweder als Nothilfe, das heißt Notwehr zu Gunsten Dritter. Oder jedenfalls als rechtfertigender Notstand. Hierbei darf jemand auch strafbar handeln, wenn er „in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden“. Die Hilfe-Handlung muss aber verhältnismäßig sein.

So lange alles gut geht, lässt sich das Verhalten natürlich problemlos so einstufen. Wenn aber zum Beispiel Menschen bei der Aktion verletzt werden oder gar sterben, den Geisterfahrer eingeschlossen, kann das schon anders aussehen. Die Bewertung durch die Justiz ist immer subjektiv. Das wissen wir gerade aus den zahlreichen Fällen, in denen Angeklagte angeblich ihr Notwehrrecht überzogen haben.

Noch komplizierter wird es, wenn die Gefahr tatsächlich gar nicht besteht. Oder in einem weit geringeren Ausmaß. Die Lkw-Fahrer haben sich auf den Verkehrs- und CB-Funk verlassen. Das Risiko, einer Falschmeldung aufzusitzen, trugen sie also ganz allein. Das kann letztlich auch existenzvernichtend teuer werden. Nämlich dann, wenn die Haftpflichtversicherung von einem „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“ ausgeht. Dann kann sie nämlich an eventuelle Unfallopfer gezahltes Geld vom Fahrzeuglenker zurückverlangen.

Vor diesem Hintergrund ist es falsch, das Verhalten der beiden als Maßstab für (viel zu seltene) Zivilcourage hochzujazzen, wie es der Bericht und die Preisverleihung machen. Sicherlich ist es eine gute Sache, wenn Menschen Verantwortung für andere übernehmen. Und dabei auch Risiken eingehen. Aber es ist aus gutem Grund niemand verpflichtet, sich selbst in Gefahr zu bringen. Oder gar andere Unbeteiligte zu gefährden. Wer sich nicht so ins Zeug legt, muss sich keine Vorwürfe machen lassen, auch nicht indirekt.

Auch die Polizei rät davon ab, den Lkw-Fahrern nachzueifern. Das ist eine uneingeschränkt richtige Empfehlung.

Rausverkauf der Freiheitsrechte

Vorne ein wenig über die bösen ausländischen Geheimdienste schimpfen, hinten rum aber genau dasselbe machen. So scheint das Motto der künftigen Großen Koalition zu lauten. Wie netzpolitik.org meldet, haben sich CDU und SPD darauf geeinigt, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen.

Praktisch bedeutet dies, dass wieder alle Verbindungsdaten auf Halde gelegt werden. Es wachsen also wieder Datenberge mit Informationen über jeden Bürger, und zwar unabhängig von jedem Anfangsverdacht. Und das, obwohl bis heute der Nachweis aussteht, dass diese Form der Totalüberwachung die Bekämpfung schwerer Kriminalität spürbar voranbringt. Darauf weist aktuell auch Rechtsanwalt Thomas Stadler hin.

Dagegen ist klar, was eine Vorratsdatenspeicherung anrichtet. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner grundlegenden Entscheidung, welche die erste Vorratsdatenspeicherung kippte, die unausweichlichen negativen Auswirkungen staatlicher Daten-Kleptomanie in so einem Ausmaß herausgearbeitet. Freiheitsrechte stehen nur noch auf dem Papier, wenn wir schon vorauseilend bemüht sind, unsere unvermeidlichen Spuren möglichst gut aussehen zu lassen.

An diesem fürchterlichen „Chilling Effect“ ändert sich auch nichts, wenn die Speicherfristen eventuell von sechs auf drei Monate reduziert werden. Gleiches gilt für das ewige Lippenbekenntnis, die Daten dürften nur für den Schutz hochrangiger Rechtsgüter eingesetzt werden. Schon die kurze Geschichte der Vorratsdatenspeicherung hat gezeigt, wie kreativ Strafverfolger ihre Fälle aufbauschen, um an die Informationen zu kommen.

Selbst ein strenger Richtervorbehalt, von dem im möglichen Koalitionsvertrag die Rede sein soll, änderte daran nichts. Gerade dieser vermeintliche Schutz durch den unabhängigen und aufmerksamen Richter steht in vielen Fällen nur noch auf dem Papier. Tatsächlich ist der Richtervorbehalt, etwa bei Hausdurchsuchungen, eher zu einem Abnickritual degeneriert, weil Richter selbst beim besten Willen überhaupt nicht die Ressourcen haben, um alle mundgerecht vorformulierten Anträge der Staatsanwaltschaft kritisch zu prüfen.

Für das Quäntchen, um das die Strafverfolgung vielleicht effizienter werden könnte, opfern wir zwar nicht mehr die Juwelen unter den Freiheitsrechten. Aber jetzt tragen sie uns sogar noch die Truhe weg, in der diese aufbewahrt wurden. Markige Sprüche gegen die Spione aus England und Amerika werden nach Verabschiedung dieses Koalitionsvertrags noch hohler klingen, als es bisher schon der Fall war.

Im übrigen: Wer werden wohl die ersten sein, die sich ungeniert an den Datentöpfen bedienen?