Zur Ablieferung wird aufgefordert

Muss mein Blog in die Deutsche Nationalbibliothek?

Über die im Gesetz vorgesehene „Pflichtablieferung“ auch für elektronische Publikationen gab es Verwirrung. Die Pflichtablieferung besteht zwar fort, aber die Deutsche Nationalbibliothek hat jetzt klargestellt:

Ohne vorherige Aufforderung durch die Deutsche Nationalbibliothek ist „keine Durchsetzung einer Ablieferungspflicht“ und „insbesondere nicht die Einleitung entsprechender Bußgeld- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren“ zu erwarten.

Möge dieser Kelch auch künftig an mir vorübergehen.

Drogen, Kinderporno, Killerspiele

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann:

Killerspiele widersprechen dem Wertekonsens unserer auf einem friedlichen Miteinander beruhenden Gesellschaft und gehören geächtet. In ihren schädlichen Auswirkungen stehen sie auf einer Stufe mit Drogen und Kinderpornografie, deren Verbot zurecht niemand infrage stellt.

Die Betonung liegt hier übrigens auf „unserer … Gesellschaft“. Die Gesellschaft in der geistigen Geiselhaft solcher Politiker ist aber keineswegs auf friedliches Miteinander ausgelegt. Sondern auf Simplifizierung, Bevormundung, Diffamierung, Angst, Ausgrenzung und Demagogie. Und noch ein paar andere unschöne Dinge, die ich lieber nicht schreibe.

Zitiert nach golem.de

Pressemitteilung

Von privat bekannt

Polizisten sind mitunter skeptisch, wenn sie von Anwälten angerufen werden. Es muss ja kein Anwalt sein, der sich da meldet. Ich verstehe natürlich die Vorsicht. Datenschutz und so.

Andererseits scheint der tatsächliche Missbrauch nicht sonderlich groß zu sein. Meine Erfahrung aus Kripo-Büros, in denen ich ja öfter sitze, mitunter Stunden: Das Telefon klingelt schon mal eher selten bis gar nicht. Und wenn, sind es erkennbar keine Leute in der Leitung, die sich als Rechtsanwälte ausgeben.

Aber gut, ich empfehle meinen Mandanten ja auch, niemandem Auskunft zu geben, der sich am Telefon als Polizist ausgibt. Und wenn es denn gewünscht wird, weise ich meine Vollmacht auch per Fax oder, wenn auf der Gegenseite vorhanden, mit diesem E-Mail-Dings nach. Heute allerdings war das doch nicht nötig, obwohl der Beamte in einer niedersächsischen Kleinstadt zunächst eher sperrig reagierte. Als ich das Fax mit der Vollmacht ankündigte, fragte er noch mal nach meinen Namen.

Vetter? Ist das Ihre Seite, dieser, na wie heißt er doch, law blog?

Ich fürchtete zuerst, dass er die Vollmacht in diesem Fall im Original sehen möchte. Aber das Gegenteil war der Fall. Nun könne er mich ja einordnen und mit mir sprechen. Ich sei ja quasi „von privat bekannt“.

Dieser Blogeintrag, über den wir am Rande scherzten, ist natürlich nicht als Bestechung gedacht.

Ansprüche

„Herr J. bittet heute ab 22.30 Uhr um Rückruf.“

Ich bin recht flexibel. Aber die Ansprüche mancher Mandanten gehen dann doch darüber hinaus.

Übertragungsfehler

„Herr S. hat im großen und ganzen bestätigt, was Ihr Anwalt geschrieben hat. Auch das mit den Zinsen.“ So lautet, auszugsweise, die freundliche Nachricht, welche der Filialleiter einer Düsseldorfer Bank meinem Mandanten auf die Mailbox gesprochen hat.

Es geht darum, dass ein ehemaliger Kundenberater Wertpapiere über den grünen Klee gelobt und Risikofaktoren verschwiegen beziehungsweise völlig falsch dargestellt hat. Weil er, wie er später selbst zugab, den Prospekt überhaupt nicht gelesen hat.

Bevor über die Schadensersatzansprüche meines Mandanten in der Rechtsabteilung entschieden wird, sollte der Filialleiter noch einmal mit dem Kundenberater sprechen und klären, was dieser nun gesagt hat.

Die Nachricht auf der Mailbox meines Mandanten empfinde ich als hilfreich. Immerhin könnte ja der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass es es in der Kommunikation zwischen Filialleiter und Rechtsabteilung Übertragungsfehler gibt. Etwa in dem Sinne, dass in den Satz „Das hat unser Mitarbeiter so gesagt“ ein „nicht“ rutscht.

Der Mandant arbeitet inzwischen daran, die Nachricht auf einer DVD zu sichern.

Gericht darf Punkte nicht erlassen

Das Amtsgericht Essen ließ ungewöhnliche Nachsicht walten. Gegen einen Temposünder verdoppelte es zwar die an sich fällige Geldbuße auf 100 Euro, ordnete dafür aber an, dass der Betroffene keinen Punkt in Flensburg erhält – es wäre sein erster gewesen.

Damit trug das Gericht offensichtlich dem Umstand Rechnung, dass viele Verkehrssünder mehr unter einem Punkt leiden als unter der Geldbuße.

Das Oberlandesgericht Hamm konnte dem Urteil nichts abgewinnen. Der Amtsrichter war nämlich gar nicht dazu berechtigt, über Punkt oder nicht Punkt zu entscheiden:

Die Eintragung im Verkehrszentralregister ist keine mit einem Fahrverbot vergleichbare Nebenfolge, welche neben der Geldbuße als zusätzliche Sanktion zur Einwirkung auf den Betroffenen verhängt werden kann. Vielmehr soll die Bestimmung des § 28 III Nr. 3 StVG sicherstellen, dass Ordnungswidrigkeiten ab einer gewissen Bedeutung zentral erfasst und bei zukünftigen Entscheidungen berücksichtigt werden können (vgl. OLG Hamm, VerkMitt. 1997, Nr. 39 m.w. Nachw.).

Das Punktsystem bezweckt eine Vereinheitlichung der Behandlung von Mehrfachtätern (vgl. Hentschel, StraßenverkehrsR, 39. Aufl., § 4 StVG Rdnr. 2) und stellt damit keine Sanktion dar, die Aufnahme in den Urteilstenor eines ordentlichen Gerichts finden kann.

OLG Hamm, Beschluss vom 27. 11. 2008, 2 Ss OWi 803/08

Mitgedacht

Der Beschuldigte war nicht zu Hause. Die Polizeibeamten, versehen mit einem Durchsuchungsbeschluss, ließen die Tür aufbrechen. Hierzu folgender Vermerk:

Aufgrund der Altersstruktur der Hausbewohner und der scheinbar sehr funktionierenden Hausgemeinschaft wurde auf das Hinzuziehen eines Nachbarn als Zeugen wegen des bestehenden Tatvorwurfs verzichtet. Da ansonsten damit gerechnet werden kann, dass Herr J. einen Wohnungswechsel vornehmen kann.

Auslagen werden erstattet

Hurrameldungen im Rundfunk. Schäuble verbietet das Fähnlein Fieselschweif der Neonazis.

Gibt es auch Informationen darüber, wie viele der Feriencamps, Nachtwanderungen, Museumsführungen, Liederabende und Bastelstunden von V-Leuten organisiert wurden? Mit freundlicher Duldung und Auslagenersatz?

Und welchen Aufgaben widmen sich jene V-Leute nun? Doch nicht etwa dem Aufbau einer Nachfolgeorganisation, damit man in ein paar Jahren wieder was publikumswiksam zerschlagen kann?

Gelegenheit zur Stellungnahme

Das Landgericht gibt mir Gelegenheit, bis zum 15. April 2009 zum Schriftsatz der anderen Seite Stellung zu nehmen.

Das ist nett, zumal im Schriftsatz, zu dem ich mich äußern soll, nur steht:

Wir bestreiten den tatsächlichen Vortrag im gegnerischen Schriftsatz und verweisen zur Vermeidung von Wiederholungen auf unseren bisherigen Sachvortrag.

Ich werde mich also kurz fassen können.

Versicherer öffnen ihre schwarze Liste

Seit vielen Jahren müssen sich unliebsame Versicherungskunden in einer „schwarzen Liste“ speichern lassen. Auf diese Liste haben andere Versicherungen Zugriff mit der Folge, dass Anträge oft abgelehnt werden – ohne dass der Kunde überhaupt den Grund erfährt.

Der GDV, in dem die deutschen Versicherer zusammengeschlossen sind, muss die Liste jetzt auf Druck von Datenschützern transparent machen. Wer wissen will, was über ihn in der Liste steht, kann eine Anfrage an den GDV richten. Außerdem gibt es jetzt Regeln, was gespeichert werden darf.

Einzelheiten berichtet die Welt.

Geschwärzt

Sehr gut finde ich es schon mal, dass der Amtsrichter einen Hauptverhandlungstermin anberaumt hat. Das zeigt: Er ist mit dem Strafbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft nicht einverstanden.

Eigentlich sollte ich in diesem Fall gar nicht erfahren, was die Staatsanwaltschaft sich so als Strafe vorgestellt hat. Denn „beharrt“ sie auf ihrem Antrag, soll dem Angeklagten laut Gesetz lediglich „eine Abschrift des Strafbefehlsantrages ohne die beantragte Rechtsfolge mitgeteilt werden“.

Das ist letztlich zwar Humbug, weil zumindest ein Angeklagter mit Verteidiger über Akteneinsicht sowieso rausfinden kann, welche Nettigkeiten Gericht und Staatsanwaltschaften auf dem Weg zur Findung einer angemessenen Rechtsfolge ausgetauscht haben. In diesem Fall sollten es nach Vorstellung der Ankläger exorbitante vier Monate Gefängnis mit Bewährung sein.

Um das herauszufinden, musste ich die Akte übrigens gar nicht anfordern. Der Edding, mit dem die Geschäftsstelle den Strafbefehl an der Problemstelle geschwärzt hat, ist nämlich schon etwas schwach auf der Brust.

Nichtstun

Der Mandant hatte mehrere Sachen mitgebracht:

Kündigung erhalten – Klagefrist versäumt.

GEZ-Bescheide – keinen Widerspruch erhoben.

Post vom Abofalleninkasso – hier war Nichtstun mal richtig.

Wir sind so verblieben, dass er sich künftig früher meldet.

Prädikatsanwalt kein Gütesiegel

Die „Vereinigung deutscher Prädikatsanwälte“ muss sich mit einem für sie unangenehmen Urteil herumschlagen. Das Landgericht Regensburg hat ihr mit Urteil vom 14. Januar 2009 den Betrieb des Internetportals untersagt.

Nach Ansicht des Gerichts ist die Werbung mit dem Attribut „Prädikatsanwalt“ irreführend. Es gebe bereits so viele „Prädikatsanwälte“, dass von einer Spitzengruppe besonders brillanter Juristen nicht gesprochen werden könne.

Das Urteil scheint noch nicht rechtskräftig zu sein, denn die Seite ist weiter online.

(Quelle des Links)

Mobil bloggen

Ich habe nach einem Bloggingclient fürs Mobiltelefon gesucht. Wordmobi funktioniert auf dem Nokia e71 auch bei einem Dummie wie mir, im Gegensatz zu Scribe.

Ausgiebiger Test beim nächsten langweiligen Gerichtstermin.

geschrieben mit Wordmobi