Do not disturb

Als ich heute vom Strand zurückkam, hätte ich mich gefreut, wenn die Putzdamen so gründlich mein Zimmer gefeudelt hätten wie sonst auch. Nur, es war überhaupt nichts gemacht.

Allerdings spricht das nicht gegen die Qualität des Hotels. Denn das „Please make up room“ – Schild hing mit der anderen Seite nach vorne an der Türklinke. „Please do not disturb“ – dieser Wunsch wird natürlich streng beachtet.

Entweder wohnen Scherzbolde auf dem Flur. Oder ich habe überraschend schnell die typische geistige Fallhöhe erreicht, die Folge von wolkenlosem Himmel, 32 Grad im Schatten und Müßiggang ist.

Wobei für Letzteres ja irgendwie auch dieser Beitrag spricht.

Rätsel auf der gelben Tonne

Am Frankfurter Flughafen, vor der Personenkontrolle, werden von den Fluggästen juristische Grundkenntnisse erwartet. Wer zu viele Flüssigkeiten oder unerlaubte Gegenstände bei sich trägt, darf diese in einer gelben Tonne entsorgen. Diese ist so beschriftet:

Eigentumsaufgabe nach § 959 BGB.

081217b

Wenn das als „Allgemeine Geschäftsbedingung“ gemeint ist, Glückwunsch an den Verfasser. Besser kann man wohl nicht an seiner Zielgruppe vorbeischreiben.

Keine Bearbeitung

„Bitte beachten Sie, dass Kündigungen und Widerrufe, die Sie an diese Adresse schicken, nicht bearbeitet werden und keine Rechtsgültigkeit haben.“

Als Absender zeigt das E-Mail-Programm den „Web.de-Kundenservice“ an. Scheint eher ein Kunden-Abwehrservice zu sein.

Kfz-Versicherung als Urheberrechtsverletzer

Die Bilder von einem zerbeutelten Unfallauto sind vielleicht schnell gemacht, sicher auch nicht besonders hübsch anzuschauen – aber gleichwohl fallen sie unter den Schutz des Urheberrechts. Ein Sachverständiger als Fotograf kann daher Unterlassung und Schadenersatz verlangen, wenn die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers die Bilder ohne ausdrückliche Genehmigung ins Internet stellt.
So hat es das Oberlandesgericht Hamburg entschieden (Az: 5 U 242/07). Vergeblich argumentierte die Versicherungsgesellschaft, sie habe die Arbeit des Sachverständigen bereits bezahlt, also könnte sie seine Bilder auch nach Belieben verwenden.

Beauftragt hatte den Sachverständigen der Geschädigte, der Besitzer eines Renault Twingo. Der Sachverständige machte sein Gutachten und schickte es samt drei Papierbildern an die gegnerische Versicherung, die ihn auch dafür bezahlte. Da den Versicherungsleuten aber der ermittelte Restwert zu hoch vorkam, stellten sie die Bilder des Unfallautos in die Online-Restwertbörse www.autoonline.de ein.
Erhofft war wohl, dass die Angebote dort einen geringeren Marktwert für das Unfallauto ergeben würden und die Versicherung den Geschädigten weniger zahlen müsste.

Der Sachverständige hatte jedoch für die Veröffentlichung kein Okay gegeben – und klagte. Die Kfz-Versicherung machte unter anderem geltend, der Sachverständige habe die Nutzungsrechte zumindest stillschweigend eingeräumt. Das OLG Hamburg sah das anders:

Auch der Umstand, dass der Kläger einen bestimmten Werklohn (hier in Höhe von € 534,96) verlangt und vollständig erhalten hat, besagt – entgegen der Auffassung der Beklagten – nichts über den Umfang der übertragenen Nutzungsrechte.

Mit dem Unterlassungsanspruch kam der Sachverständige deshalb durch, nicht so erfolgreich war jedoch sein Schadenersatzwunsch von insgesamt 80 Euro. Das OLG Hamburg strich den Betrag auf 20 Euro zusammen – denn da spielte nach Ansicht des Gerichtes schon eine Rolle, dass der Sachverständige bereits ein Honorar erhalten hatte.

So behandelt der Staat seine Kontrolleure

Ausweise von Prozessbesuchern werden also kopiert.

Vielleicht nicht überall, aber im Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der militanten gruppe in Berlin. So steht es in diesem Prozessbericht. Ich frage mich, was wohl passiert, wenn ein interessierter Zuschauer keinen Ausweis dabei hat. Und sich auch weigert, seine Personalien abzugeben.

Man braucht wahrscheinlich nicht lange zu raten. Er darf nicht rein. Vielleicht wird er danach sogar beschattet.

Das alles ist interessant, weil Urteile im Namen des Volkes ergehen. Damit das Volk auch überprüfen kann, welche Urteile in seinem Namen ergehen, sind Gerichtsverhandlungen grundsätzlich öffentlich. Jeder aus dem Volk darf sich in den Zuschauerraum setzen und zuhören. Er braucht dazu keinen Grund und keine Rechtfertigung.

Allerdings ist der Öffentlichkeitsgrundsatz merkwürdigerweise so aufgeweicht, dass ein Gericht tatsächlich anordnen darf, nur Zuschauer in den Gerichtssaal zu lassen, die sich ausweisen können. Der Bundesgerichtshof hat diese Praxis mal abgesegnet.

In Verfahren wie diesem liegt es auf der Hand, dass es mit der Kontrolle durch das Volk nicht weit her ist. Wer schaut sich so einen Prozess an, wenn er damit rechnen muss, sofort überprüft und vielleicht sogar überwacht zu werden, jedenfalls aber in Datenbanken des Bundeskriminalamtes zu landen? Das tun dann nur noch Menschen ausgeprägtem Solidaritätsgefühl. Oder mutige Zeitgenossen.

Als Verteidiger wäre es vielleicht eine Idee, mal dafür zu sorgen, dass Leute sich nicht ausweisen und dann vermutlich abgewiesen werden. So eine Praxis stinkt und verdient mit einer Revision angegriffen zu werden. Die Verletzung des Öffentlichkeitsprinzips, die gerügt werden könnte, ist ein absoluter Revisionsgrund. Sie verpflichtet zur Aufhebung des Urteils.

Außerdem schreit diese Praxis danach, in ihrer aktuellen Ausprägung vom Bundesverfassungsgericht überprüft zu werden. Immerhin zeigt sich der Rechtsstaat daran, wie er mit seinen Bürgern umgeht. Die in diesem Fall sogar Kontrollorgan sind.

Ich finde, der Staat geht mies mit seinen Kontrolleuren um.

Uns hört keiner zu

Ich muss jetzt erst mal nach Frankfurt. Am Gate A 72 des Düsseldorfer Flughafens bin ich der einzige Touri unter Anzugträgern. Neben mir telefoniert einer gerade laut. Sehr wichtig. „Das kannst du mir ruhig jetzt sagen“, nölt er. „Uns hört doch keiner zu.“

Das erinnert mich an einen mittlerweile abgeschlossenen Fall. Ich habe dem Mandanten zwei Aktenornder mit in die Justizvollzugsanstalt gebracht. Protokolle all seiner Telefonate in den letzten zwei Monaten. Er blätterte kurz, las seine eigenen Worte und sagte dann:

Die können mich nicht abgehört haben. Ich habe doch immer die Rufnummer unterdrückt.

Weihnachten nicht zu Hause

Es gibt mal wieder eine kleine Programmänderung. Ich begebe mich in Gefilde, in denen es deutlich wärmer ist und man mit Weihnachten auch nicht so viel am Hut hat.

Ab morgen übernimmt Andreas Kunze die Rubrik Information und Unterhaltung. Ich bin offiziell ab dem 2. Januar 2009 wieder an Bord. Allerdings werde ich mich sicher mal melden.

Bis dahin.

KByte zum Wucherpreis

Ich schlage vor, dass Mobiltelefone wie dieses hier nur noch mit Warnhinweis ausgeliefert werden:

Achtung, dieses Telefon kann zwar auch das Internet anzeigen und E-Mails versenden. Aber probieren Sie dies nur aus, wenn Sie einen Datentarif gebucht haben. Schon das bloße Aufrufen einiger Internetseiten zu Testzwecken kann ansonsten erhebliche Kosten verursachen.

Ein paar Blicke auf law blog, Google Reader, Playboy und Spiegel online kosteten mich jetzt 41 Euro. Dafür kann ich mit der Datenkarte, die allerdings im UMTS-Stick fürs Notebook ist, in zwei Monaten 600 MB verballern. Und selbst das ist ja nicht gerade preiswert, wie schon neulich angemerkt.

Kahlschlagpläne per Blog

Normalerweise sind Kahlschlagpläne geheime Kommandosache. Die WAZ-Gruppe geht einen anderen Weg. Ihr aktuelles, radikales Stellenabbauprogramm für die Redaktionen ist als PDF abrufbar.

Die Geschäftsleitung hat überdies ein eigenes Blog ins Leben gerufen, um ihre Position zu präsentieren. In der Blogroll finden sich übrigens auch die Seiten der Betroffenen und Kritiker, so zum Beispiel das WAZ-Protestblog.

Jedenfalls mal ein anderer Weg als die aalglatte Kommunikation vieler anderer Unternehmen in vergleichbarer Situation.

Was sonst nicht im Protokoll steht

Das Wuppertaler Landgericht kann ein Mordgeständnis nicht verwerten, das ein 20-Jähriger in einem Polizeiverhör abgelegt hat. Die Methoden der Friedberger Polizisten, die den Verdächtigen befragten, sind nach Auffassung der Richter rechtsstaatswidrig, berichtet hr-online:

Bei der auf DVD dokumentierten über zehnstündigen Vernehmung hatte der 20-Jährige sich 38 Mal vergeblich auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen, bevor er schließlich doch ein Geständnis ablegte. In elf Fällen hatte er angegeben, nichts sagen zu wollen, in 27 Fällen wählte er die Variante, nichts ohne einen Anwalt sagen zu wollen.

Das Gericht kritisierte zudem, dass die Polizisten dem Mann das Geständnis mit falschen Angaben entlockten. Ihm drohten nur zehn Jahre Haft und nicht „lebenslang“, hatten sie dem 20-Jährigen gesagt.

Eines kann man den Beamten zu Gute halten. Sie haben die Verfahrensverstöße auf Video dokumentiert. In einem schriftlichen Protokoll hätte seeeeeehr wenig davon gestanden.

(Danke an Marc W. für den Link)

Gerichtsreporter müssen Laptop draußen lassen

Der Holzklotzfall wird immer mehr zu einem Showdown zwischen dem Gericht und der anwesenden Presse. Nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Anordnung bestätigte, wonach der Angeklagte nur verpixelt gezeigt werden darf, ging es jetzt um das Handwerkszeug von Journalisten.

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts lehnte einen Antrag eines Journalisten im Holzklotzfall auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, ein sitzungspolizeiliches Verbot des Vorsitzenden der 5. Strafkammer des Landgerichts Oldenburg aufzuheben, wonach die Benutzung von Laptops und Notebooks im Sitzungssaal nicht zugelassen wird.

Eine erhebliche Beeinträchtigung der Pressefreiheit ist durch den Ausschluss von Laptops nicht zu befürchten, denn dadurch wird die Berichterstattung nicht nachhaltig erschwert. Weder wird der Zugang der Medienorgane zur Gerichtsverhandlung eingeschränkt, noch hängt die Presseberichterstattung inhaltlich oder sonst entscheidend davon ab,
dass Laptops zugelassen werden.

Zwar stellt, so das Gericht, die Untersagung der Benutzung eines Laptops in einer Hauptverhandlung, insbesondere auch unter Berücksichtigung des erheblichen öffentlichen Interesses an
diesem Strafverfahren, keine nur marginale Einschränkung der Tätigkeit von Journalisten dar. Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass moderne Laptops teils über Kameras und Mikrofone verfügen, deren – § 169 Satz 2 GVG zuwider laufende – Verwendung während der mündlichen Verhandlung sich kaum kontrollieren ließe.

23 Fragen, keine Antworten

23 Fragen sind es. Mit denen wollten gestern SPD und die Grünen im Umweltausschuss des Landtages von Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) wissen: Welche Zusammenarbeit gab es zwischen ihm und der Justiz im Strafverfahren gegen den Ex-Ministeriumsabteilungsleiter Harald F. (Grüne)? Denn gegen den soll Uhlenberg, so die Opposition, die Ermittlungen angeheizt haben.

„Ich habe keinen Einfluß genommen“, beteuerte der Minister mehrfach, blieb aber konkrete Antworten schuldig. Und berief sich dabei auf die (noch) laufenden Ermittlungen. Er warf der Opposition vor, ein „absurdes Verfahren“ zu inzsenieren, bei dem er nicht mitspiele. „Wir wollen eine Sachaufklärung“, entgegnete die umweltpolitische Sprecherin der SPD. „Sie aber wollen uns nicht informieren“, sagte Svenja Schulze, „und erzwingen damit geradezu einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss“.

Ihr Kollege Johannes Remmel von den Grünen hakte beim Minister nach: „Sind Sie bereit, unsere Fragen zu beantworten? Und falls ja: wann?“ Uhlenberg wich wieder aus; er habe ausführlich das Parlament informiert, obwohl strafrechtlich noch ermittelt werde. Wenigstens Uhlenbergs Staatssekretär Alexander Schink rang sich die Aussage ab: „Wir haben F. nicht aus politischen Gründen in das Strafverfahren hineingezogen.“

Erst kürzlich hatte er bestritten, F. wegen „freihändiger Vergaben von Forschungsaufträgen“ angezeigt zu haben. Eine enstprechende, vorhandene Strafanzeige sei in Wirklichkeit „keine Aussage des Ministeriums, sondern ein Protokoll nach Gesprächen mit Beamten des Landeskriminalamtes“. Zu dem indirekten Vorwurf, das LKA habe im vorauseilendem Gehorsam gehandelt, gab es von dort „momentan keine Stellungnahme“.

Auf die Fragen, ob und wie genau das Ministerium das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Wuppertal angespornt hat, fehlen nach wie vor 23 Antworten. (pbd)

Früherer Bericht im law blog