Abmeldung muss sein

Ein Mandant ist versetzt worden. Er arbeitet nun 150 Kilometer von seinem bisherigen Wohnort entfernt. Logischerweise kann er nicht mehr ins Sportstudio.

Das Studio ist auch bereit, den Vertrag aufzulösen. Oder zumindest bis auf weiteres ruhend zu stellen. Aber nur gegen eine Meldebestätigung. Dumm nur, dass der Arbeitgeber meinen Mandanten vorerst in einem Hotel untergebracht hat – und das auch schriftlich bestätigt.

Ich könnte das mit der Meldebescheinigung ja noch verstehen, wenn im Vertrag etwas von „beruflich bedingtem Umzug“ stünde. Das Studio billigt das Kündigungsrecht aber ausdrücklich schon bei, ich zitiere die Klausel wörtlich, „berufsbedingter Ortsabwesenheit“ zu.

Dass sich jemand nicht an seine eigenen Klauseln halten will, ist mir neu. Na ja, so ganz neu allerdings doch nicht.

Die anderen Mehdorns

Groß ist die Aufregung darüber, dass die Bahn einen Großteil ihrer Mitarbeiter ins Blaue hinein überprüft hat. Sogar Berliner Politiker finden das nicht gut.

Darunter auch welche, die mit ihren Stimmen als Volksvertreter dafür gesorgt haben, dass wir alle zu 100 % überwacht werden. Und das, obwohl wir am Telefon, per Mail oder im Internet gar keine illegalen Sachen machen und gegen uns keinerlei Verdachtsmomente vorliegen.

Wäre sicher interessant, worin genau jetzt der Unterschied liegen soll.

Spieltrieb

30 Minuten mit dem Mandanten gesprochen. Anschließend eine Viertelstunde mit seinem iPhone rumgespielt.

Er weiß es sicher zu schätzen, dass er mich nicht nach Stunden vergütet.

Verstärkte Aufmerksamkeit gegen Gewalt im Knast

Dem Justizministerium in Nordrhein-Westfalen sind im vorigen Jahr 41 Verdachtsfälle von gewalttätigen Übergriffen unter Gefangenen in den Gefängnissen gemeldet worden. Das sind 23 Prozent weniger als 2007.

„Obwohl jeder Fall einer zu viel ist, haben wir die gesunkene Quote den Bediensteten und deren verstärkter Aufmerksamkeit zu verdanken“, sagte gestern Ministeriumsprecher Ulrich Hermanski. In der vierseitigen Liste wird die Justizvollzugsanstalt (JVA) Siegburg fünfmal genannt, jeweils viermal die Anstalten in Aachen, Düsseldorf und Herford.

Überwiegend geht es um sexuelle Übergriffe (die um 6 Prozent gesunken sind) und unterschiedliche körperliche Misshandlungen unter den Gefangenen. Lediglich ein Verfahren gegen einen Beschuldigten wurde eingestellt, in den restlichen 40 Fällen ermitteln die jeweiligen Staatsanwaltschaften noch. (pbd)

Heuchler

„Damit Sie schnell über die Entschädigung verfügen können, erhalten Sie den beigefügten Verrechnungsscheck.“

Versicherungen, die so was schreiben, sind doch nicht ganz dicht. Haben die überhaupt eine Vorstellung davon, was für ein Aufwand jede Scheck-Einlösung bedeutet? Natürlich haben sie. Die wahren Motive sind auch nicht im Sinn des Kunden oder seines Anwalts.

Elende Heuchler.

Widerspruch!

Der Gegner hat den Prozess verloren. Jetzt schreibt er ans Gericht:

Ich habe den Kostenfestsetzungsantrag der Anwälte Vetter & Mertens erhalten, der Betrag beläuft sich auf die Hälfte der eigentlichen Forderung! Dieser Kostennote widerspreche ich.

Das ist ein Problem bei relativ niedrigen Streitwerten. Die Anwalts- und Gerichtskosten erreichen dann mitunter fast die Hauptforderung. Daran kann ich aber auch nichts ändern. Das Gericht wird es, so hoffe ich, auch nicht versuchen.

Richter, nur eingeschränkt bereit

Einem Schreiben der Staatsanwalschaft Heidelberg entnehme ich folgendes:

Nach den Regeln für den Bereitschaftsdienst im Landgerichtsbezirk Heidelberg entscheidet der Bereitschaftsrichter eigenverantwortlich, ob er das Mobiltelefon zur Nachtzeit angeschaltet lässt oder nicht.

In meinem Fall hatte die Bereitschaftsrichterin ihr Mobiltelefon ausgeschaltet. Deshalb ordnete der Staatsanwalt eigenständig eine Durchsuchung an.

Wir halten fest: Es gibt Bereitschaftsrichter, die dann doch nicht bereitstehen, weil sie das Diensthandy ausschalten dürfen.

Man lernt nicht aus.

Mit Empörung lässt sich nicht gewinnen

Leider kann ich nicht nur erfreuliche Auskünfte geben. So zum Beispiel jenem Mandanten, der unbedingt Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts einlegen wollte. Darin war er zur Zahlung eines Geldbetrages verurteilt worden und empfand das als schreiendes Unrecht.

Nun ja. Ich habe die Gerichtsakte gelesen. Das Urteil war gut begründet; das Ergebnis entsprach der Sach- und Rechtslage. Auch in zwei Besprechungen gelang es dem Mandanten nicht, mir neue Gesichtspunkte zu vermitteln. Wenn man akzeptiert, dass sich mit Empörung normalerweise kein Prozess gewinnen lässt. Sonst hätten wir natürlich gar nicht verlieren können.

Ich sagte ehrlich, die Sache ist aussichtslos. Er war sauer und wollte einen anderen Anwalt beauftragen. Zeit war genug.

Jetzt erhalte ich vom Landgericht die Mitteilung, die Berufung sei nicht rechtzeitig begründet worden. Entweder ist der Mandant meinem Rat doch noch stillschweigend gefolgt. Oder er hat keinen Anwalt gefunden, der sich so weit verbiegen will.

Kann mich nicht entscheiden, welche Möglichkeit wahrscheinlicher ist.

Dritter Versuch

Ein Mandant, dem ich schon zweimal einen Strafaufschub verschafft habe, lässt sich ab sofort von einer Anwältin vertreten.

Für den dritten Versuch, nehme ich an.

Kaaaaaaaalt

In der Unfallmitteilung der Polizei stimmt so einiges nicht. Das Kennzeichen des Wagen meiner Mandantin endet nicht auf 27, sondern auf 22. Das Auto ist auch kein Seat, sondern ein Alfa Romeo.

Aber am 10. Januar war es ja auch kaaaaaaaalt.

Gerundet

Aus einem Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf:

Die Geschäftswertfestsetzung beruht auf … Das Gericht hat hierbei die jährlichen laufenden Gebühren, die … derzeit 790,62 € betragen, abgerundet auf 800,00 €, berücksichtigt.