Unmögliches möglich

Die Firma notebooksbilliger.de setzt sich für ihre Kunden ein. Sie macht sogar Unmögliches möglich. Auf der Auftragsbestätigung findet sich folgender Text:

Wir behalten uns die Erfüllung bei Unmöglichkeit der Leistung vor. Es gelten unsere AGB.

Womöglich fehlte aber auch nur das Kleingeld für einen Vertragsjuristen.

(Danke an J. Breyer für die Kopie)

Unausgewertet zurück

Die Strafanzeige kam von einschlägig bekannten Anwälten. Sie warfen meinem Mandanten vor, in einer Internettauschbörse einen (!) pornografischen Film angeboten haben. Während andere Staatsanwälte und Gerichte bei solchen Anzeigen längst abwinkten und die Verfahren einstellten, erließ das hier zuständige Amtsgericht im März 2008 einen Durchsuchungsbeschluss.

Die Polizei kam Wochen später und sackte die gesamte Hardware ein. Es ging einige Zeit ins Land, während meine Beschwerden gegen die Beschlagnahme und den Durchsuchungsbeschluss wohl in Aktenstapeln lagen. Ich unternahm einige Anläufe, die zuständige Staatsanwältin von der Unverhältnismäßigkeit ihres Handelns zu überzeugen. Aber sie bestand darauf, dass die Computer komplett ausgewertet werden.

Mir blieb nichts anderes übrig, als nicht nur wiederholt auf die aktuellen Weisungen der Generalstaatsanwaltschaft zu pochen. Sondern letztlich auch zu verlangen, dass der Vorgang dem Leiter der Staatsanwaltschaft vorgelegt wird. Natürlich nur für den Fall, dass die Staatsanwältin weiter der Meinung ist, sie müsse sich nicht an Weisungen von oben halten.

Ich weiß nicht, ob sie die Akte wirklich weitergeleitet hat. Vielleicht hat sie auch selbst die Notbremse gezogen. Jedenfalls kam jetzt die lapidare Nachricht, das Verfahren sei eingestellt. Und die Poliziei sei angewiesen, die Computer unausgewertet zurückzugeben.

Das Tonband lebt

Vor Anachronismen ist niemand gefeit. Mir fiel gerade einer auf. Unser Diktatsystem ist noch analog. Das ist wohl ungefähr so schick, wie wenn man mit einem Walkman in der Vielfliegerlounge sitzt.

Allerdings funktioniert das Bandsystem von Grundig tadellos, auch wenn im Laufe der Jahre etliche ausgenudelte Handdiktiergeräte und auch einige Abspielstationen ausgetauscht wurden. Vorhin ist jedoch seit urlanger Zeit mal wieder ein bereits besprochenes Band kaputt gegangen. Zum Glück nur ein kurzes Schreiben.

Vielleicht notiere ich digitales Diktieren mal als Projekt für 2009.

Weihnachten daheim – oder im Gefängnis

Ermittlungsrichter haben viel zu tun. Deshalb können sie oft gar nicht anders, als die Zweiwochenfrist für Haftprüfungen auszuschöpfen.

Deshalb finde ich es besonders nett, dass ein Haftrichter meiner Bitte gefolgt ist, eine Haftprüfung mit mündlicher Verhandlung bis spätestens 11. Dezember durchzuführen. Danach kann ich nicht und hätte einen anderen Strafverteidiger schicken müssen.

An sich hätte der Richter bis zum 17. Dezember Zeit gehabt. Aber gestern kam die Ladung auf den 11. Das ist eine freundliche Geste. Natüüüüüüüürlich werde ich nicht übermütig und schließe, dass meine Argumente gegen die Haftgründe vielleicht sogar als stichhaltig angesehen werden. Dann dürfte mein Mandant womöglich erst mal nach Hause.

Seine hochschwangere Frau wäre aber schon glücklich, wenn sie Weihnachten mit den beiden Kindern nicht alleine wäre.

Auf Zeit gespielt

Die Haftpflichtversicherung eines Unfallgegners schreibt:

Bitte teilen Sie uns mit, ob an dem Fahrzeug Ihres Mandanten Vor- oder Altschäden vorlagen.

Antwort:

Ihre Nachfrage irritiert uns. Sie haben extra einen Sachverständigen geschickt, der das Fahrzeug nachbesichtigt hat. Hierbei hat unser Mandant auch alle Fragen nach Vorschäden beantwortet und Unterlagen ausgehändigt, soweit der Sachverständige hierüber noch nicht verfügte.

Wir sehen keinen Grund, das jetzt alles zu wiederholen. Dies gilt umso mehr, als die Besichtigung schon wieder Wochen zurückliegt, ohne dass wir von Ihnen gehört haben.

Bitte zahlen Sie uns nun bis spätestens 12. Dezember 2008 den vom Sachverständigen unseres Mandanten ermittelten Entschädigungsbetrag. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht eingehen, werden wir unserem Mandanten raten, gerichtlich vorzugehen.

Durch die Bank wird bei Unfallschäden nur noch auf Zeit gespielt, das ist nicht mehr schön.

Ein Tag mehr

Der auf den letzten Drücker eingereichte Antrag auf Strafaufschub war erfolgreich. Die Staatsanwaltschaft war so freundlich und sagte vor Fristablauf telefonisch Bescheid, dass mein Mandant nicht sofort ins Gefängnis muss.

Jetzt kam auch die schriftliche Nachricht. Bewilligt wird Strafaufschub „bis zum 01.02.2009 einschließlich“. Das ist genau genommen sogar ein Tag mehr, als ich beantragt hatte.

Anwaltsbriefbögen

Erst belaberte der Mitarbeiter eines Callcenters meinen Mandanten. Dann bestätigte ein großes Telekommunikationsunternehmen voller Freude, der Vertrag meines Mandanten sei nunmehr auf einen neuen Tarif umgestellt. Dabei ist sich mein Mandant sicher, keinen Auftrag erteilt zu haben. Außerdem schickte er noch am Tag, an dem die Änderungsmitteilung einging, einen Widerruf.

Das ließ die Firma aber ungerührt. Auf den folgenden Rechnungen tauchte immer wieder der neue Tarif auf. Anrufe im Callcenter verliefen immer gleich. Man werde sich um die Sache kümmern. Passiert ist aber nichts. Auf Schreiben gab es keine sachliche Antwort.

Obwohl ich in der Sache nichts anderes schrieb als mein Mandant schon einige Male zuvor, klingt die Stellungnahme an meine Adresse deutlich besser:

Der Vertrag Ihres Mandanten wurde … umgestellt, ohne dass Herr Dr. N. uns dazu einen Auftrag erteilt hatte. Zudem hat Ihr Mandant nach Zugang einer Auftragsbestätigung umgehend Widerspruch eingelegt. Wir haben die Vertragsumstellung inzwischen rückgängig gemacht.

Die Begleichung Ihrer Kostennote haben wir zur Zahlung angewiesen.

Anwaltsbriefbögen sind halt doch zu was gut.

Nullsummenspiel

Nachdem sein Mandant gekündigt hat, schickte der Strafverteidiger eine Rechnung über rund 1.000,00 €. Dafür war der Anwalt im Vorverfahren tätig, hat die Akte kopiert, die Aktenversendungskosten vorgelegt, die Akte gelesen und mit seinem Mandanten korrespondiert. Die Sache ging ins Gerichtsverfahren über, wenn auch noch keine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht stattgefunden hat.

Die Rechnung ist hoch. Jedenfalls lässt sich der Betrag nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gerade mal erreichen, wenn man die Höchstgebühren ansetzt. Andererseits hat der Kunde des Verteidigers auch schon 1.000,00 € Vorschuss gezahlt – welch Zufall. Er müsste also seinen bisherigen Verteidiger verklagen, wenn er Geld sehen will. Ich kenne den Anwalt, freiwillig zahlt der keinen Cent zurück.

Ich habe dem Betreffenden geraten, die Kosten abzuschreiben. Letztlich läuft es in solchen Fällen darauf hinaus, dass man sich nach langem Streit in der Mitte trifft. Das heißt, von den diskussionswürdigen 250 bis 300 Euro kriegt der unzufriedene Anwaltskunde vielleicht etwas mehr als einen Hunderter zurück. Wenn man dann den Aufwand und die (anteiligen) Kosten des Zivilverfahrens berücksichtigt, für die der Anwaltskunde auch noch in Vorlage treten muss, ist schon jetzt abzusehen, dass es am Ende auf ein Nullsummenspiel hinausläuft.

So wie ich den Betroffenen verstanden habe, wird er auf meinen Rat hören. Wenn nicht, müsste er sich sowieso einen anderen Kollegen suchen. Für mich wäre dieser Rechtsstreit nämlich kein Nullsummenspiel, sondern ein dickes Verlustgeschäft. Auf ein Stundenhonorar könnte ich nach Lage der Dinge ja wohl kaum hoffen…

Regentanz unterm Rettungsschirm

In der Nachrichtenbox meines Girokontos, in der ich sonst über neue Kontoauszüge und Zinsanpassungen informiert werde, fand ich heute folgende Information:

Sehr geehrter Herr Udo Vetter,

kennen Sie die Happy Hour auf www.postbank.de? Fast jeden Tag gibt’s hier ein bis zwei Stunden lang interessante Online-Aktionen. Besondere Extras, spezielle Konditionen bis hin zu Gewinnspielen erwarten Sie. Lassen Sie sich überraschen!

Zur Zeit verlosen wir in der Happy Hour zwischen 19:00 und 21:00 Uhr zum Beispiel einen Fiat 500. Der flotte Straßenflitzer könnte bald vor Ihrer Haustür stehen – einfach reinklicken und teilnehmen. … Oder schauen Sie sich unsere letzte Happy Hour an zur KFZ Versicherung unseres Partners HUK 24. Bleiben Sie dran, wir lassen uns einiges für Sie einfallen!

Pizza bestellen muss man allerdings noch woanders. Aber ich bin sicher, sie arbeiten dran.

Staatsanwalt ermittelt wegen Mikrofonen im Gericht

Weil an der Fassade des Landgerichts Krefeld sieben Überwachungskameras mit eingebauten Mikrofonen installiert waren, ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft gegen Unbekannt – wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Worts.

Behördensprecher Dieter Menden sagte gestern auf Anfrage: „Es könnte ja sein, dass dort vorsätzlich Gespräche abgehört worden sind.“ Also werde von Amts wegen ermittelt. Die Mikrofone hatten, wie berichtet, Unterhaltungen auch von Verteidigern in die Kabine der Wachtmeisterei übertragen.

Nach der Entdeckung des illegalen Lauschangriffs waren die Videogeräte abgebaut worden. (pbd)

Die Gewinner

Die Gewinner der fünf Juristenkalender stehen fest. Es sind die Autoren folgender Kommentare:

208
275
559
583
618

Die Kalender werden frei Haus verschickt. Herzlichen Glückwunsch an die Gewinner. Im Januar gibt es wahrscheinlich eine neue Chance. Dann werden, so wie es aussieht, einige druckfrische Bücher verlost.

Skandalchirurg steht bald vor Gericht

Die Anklage gegen den ehemaligen Chefarzt der St. Antonius Klinik im rheinischen Wegberg dümpelt vor sich hin. Seit 7 Monaten schon soll sich der 52-jährige Dr. Arnold P. wegen dreifacher Körperverletzung mit Todesfolge, vierfacher fahrlässiger Tötung und einer schweren Körperverletzung verantworten. Dazu kommen 60 Fälle von Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung. Doch die Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach hat die Anklage noch immer nicht zugelassen, sie grübelt über ärztlichen Gutachten.

Die hatten P.s drei Verteidiger den Richtern eingebrockt. Als sie ihren Mandanten vor 14 Tagen aus dessen halbjähriger Untersuchungshaft nach entsprechender Genehmigung des Oberlandesgerichts Düsseldorf holten, diktierte dessen 4. Strafsenat denn auch gleich den Kollegen in Mönchengladbach: Mit den eingereichten Gegengutachten werde man sich „sehr eingehend auseinandersetzen müssen.“

So was kostet Zeit. Und lässt fast verblassen, was von Anfang 2006 bis zum Sommer 2007 geschehen sein soll. Der Anklage zufolge hat P. 17 Patienten im Alter zwischen 50 und 92 Jahren falsch behandelt. Dabei wollte er, so jedenfalls sieht er es selbst, niemanden böswillig verwunden. Im Gegenteil. Auf seiner Internetseite warb der Chirurg für operative Eingriffe mit nur kleinsten Verletzungen von Haut und Weichteilen.

P. ist nach eigenem Bekunden einer der Pioniere der so genannten „Schlüssellochchirurgie“. Bei der werden OP-Instrumente und eine Kamera durch einen winzigen Schnitt in den Körper eingeführt und dann vom Bildschirm aus gesteuert. Spektakulär: Schon 1991 entfernten P. und ein Kollege mit der OP-Methode eine Gallenblase, und dank drahtloser Direktübertragung sahen in München 800 Chirurgen auf einem Medizinerkongress zu.

Doch P., der sich zahlreicher Fernsehauftritte rühmt, wurde im Dezember 2006 anonym angezeigt. „Wir hatten mehr als einen Anfangsverdacht“, sagte Oberstaatsanwalt Lothar Gatten seinerzeit. „Da sind außergewöhnlich detaillierte und fundierte Angaben gemacht worden“. Die schwierigen Ermittlungen führten auch zu weitaus mehr geschädigten Patienten und noch zu einer Anklage gegen acht weitere Ärzte.

Ihnen werden Fehlbehandlungen zum Teil im Einzelfall, zum Teil auch in mehreren Fällen vorgeworfen. Die Bandbreite der Vorwürfe reicht von der einfachen
Körperverletzung bis zur Körperverletzung mit Todesfolge.

Dr. P. führte die Klinik womöglich nach Gutdünken. Nach früheren Behördenangaben sollen bei den betroffenen Patienten im Alter zwischen 50 und 92 Jahren völlig unnötige
Operationen vorgenommen worden sein. Zu Desinfektionen wurde ein nicht steriler
Zitronensaft verwendet. Damit wurde operierten Patienten der Bauchraum
ausgespült. Weil dramatisch in der Klinik gespart worden sei, habe es auch an normalen Desinfektionsmitteln gemangelt.

P. war Inhaber, Geschäftsführer und ärztlicher Direktor zugleich. Das Gesundheitsministerium hatte ihn zur Aufgabe bewegen wollen, ihm aber zugestanden, einen geeigneten Nachfolger zu finden. Den hat er aus der Untersuchungshaft heraus verpflichtet. Damit konnte die Arbeit an der gebeutelten St.-Antonius-Klinik vorläufig weitergehen.

Ein Ende dagegen hat ein Strafverfahren genommen, in dem P. aus der U-Haft heraus vor vier Monaten Staatsanwälte in Mönchengladbach beschuldigt hatte. Die hätten sich einer Verfolgung Unschuldiger strafbar gemacht, als sie Informationen über P.s Vermögenswerte in der Schweiz weitereichten, sowohl an ihre Kollegen in Aachen als auch an die Steuerfahndung.

Das war berechtigt und korrekt, beschied die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf den Mediziner. Auch das Oberlandesgericht bestätigt diese Auffassung. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach habe im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse gehandelt. Wenn nicht noch mehr Störfeuer von P. kommt, könnte in etwa einem Monat die Hauptverhandlung beginnen.

Das OLG hob mittlerweile den Haftbeschluss mit der Begründung auf, P. drohe zwar eine mehrjährige, erhebliche Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Aber es bestehe keine Fluchtgefahr mehr. P. sei vor kurzem noch einmal Vater geworden. Er sei, so heißt es, sozialisiert. (pbd)