Wir sind etwas verzweifelt, schon wieder wegen Physik. Die (diktierte) Hausaufgabe lautet:
Wie schnell bewegt sich die Erde in Düsseldorf von West nach Ost, wenn 1.000 km pro Stunde angenommen werden?
Nun ja…
Wir sind etwas verzweifelt, schon wieder wegen Physik. Die (diktierte) Hausaufgabe lautet:
Wie schnell bewegt sich die Erde in Düsseldorf von West nach Ost, wenn 1.000 km pro Stunde angenommen werden?
Nun ja…
Schwarzarbeitskontrolle in einer Pizzeria. Es gibt nur eine Feststellung:
Der S.-W. M. wurde in der Küche am Herd beim Zubereiten von Speisen angetroffen.
Der Gastronom soll jetzt ein Bußgeld zahlen. 6.000 Euro. Wobei der Zoll darauf hinweist, die „Regelbuße“ betrage 7.500 Euro.
Überzogene Forderungen. Das Amtsgericht stutzt sie meist zurecht, wenn der Betroffene Einspruch einlegt. Auf etwa 1.000 bis 2.000 Euro. Das ist das eigentlich Regelmäßige an diesen Geschichten.
Vollmachten gehören nicht zur spannendsten Lektüre. Heute hatte ich aber Grund, mir das Formular einer Strafverteidigerin näher anzusehen. In ihrer Vollmacht heißt es:
Die Vollmacht gewährt folgende Rechte: …
9. Handakten und Urkunden, sofern diese nicht binnen 6 Monaten nach Erledigung des Auftrags oder Beendigung der Sache abverlangt worden sind, zu vernichten.
Die normale Aufbewahrungspflicht beträgt wohl fünf Jahre.
Es ist natürlich misslich, wenn man einen Mandanten erst dann berät, wenn sein Prozess schon so gut wie gelaufen ist. Die „zweite Meinung“ verpufft dann häufig, weil das Gericht eventuellen neuen Vortrag nicht mehr zur Kenntnis nehmen muss.
Heute war es etwas anders. Die Anwälte hatten einen – widerrufbaren – Vergleich geschlossen. Und das Gericht hat für den Fall, dass der Vergleich widerrufen wird, „Verkündungstermin“ anberaumt.
Für den Mandanten ging es um die Frage: Widerrufen oder nicht? Er jedenfalls war nicht sehr glücklich mit dem Vergleich.
Ein schnelles Urteil wird das Gericht schon aus formalen Gründen nicht sprechen können. Denn laut Sitzungsprotokoll haben die Parteien in der ersten Verhandlung keine Anträge gestellt, sondern nur den Vergleich geschlossen. Ohne Anträge kann das Gericht aber kein Urteil fällen, da es an das gebunden ist, was die Parteien in der mündlichen Verhandlung beantragt haben (§ 308 Zivilprozessordnung).
Das bedeutet zwingend einen neuen Verhandlungstermin. Bis dahin gibt es auch die Möglichkeit, weitere Tatsachen vorzutragen, um den eigenen Standpunkt zu untermauern. Die „zweite Meinung“ könnte sich also doch noch bezahlt machen. In Anbetracht der Umstände lautete die Empfehlung: widerrufen.
Man muss ja manchmal nur nachfragen. So tat ich das bei einer Polizistin, die in der Strafanzeige geschrieben hatte:
… nach Belehrung räumte der Beschuldigte ein …
Was denn unter Belehrung zu verstehen sei, wollte ich in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Krefeld wissen. Dass der Beschuldigte nichts sagen müsse, erklärte sie. Den ebenfalls vorgeschriebenen Teil der Belehrung, wonach der Beschuldigte auch jederzeit einen Anwalt hinzuziehen kann, hatte die Beamtin vergessen. Das räumte sie auch ein.
Logischerweise, also für mich logischerweise, widersprach ich dann sofort einer Verwertung ihrer Aussage, insbesondere über das angebliche Geständnis meines Mandanten.
Das brachte die Staatsanwältin, vermutlich eine Amtsanwältin, welche die kleineren Fälle bearbeitet, in Rage. Sie habe es in 15 Jahren am Amtsgericht noch nicht erlebt, dass ein Anwalt „ein Verwertungsverbot aufs Tapet bringt und so einen Aufstand macht“.
Von einem Aufstand hatte ich zwar nichts bemerkt. Aber ich frage mich noch heute, ob die Äußerung tatsächlich stimmt. Vor allem deswegen, weil die Rüge meinem Mandanten letztlich geholfen hat. Wegen einer bestimmten Tat konnte er nämlich nicht verurteilt werden.
Wenn die Anklagevertreterin nicht bloß einen schlechten Tag hatte oder in Eile war, muss es am Amtsgericht Krefeld immer sehr easy zugehen – von Seiten der Verteidiger. Wundert mich, denn eigentlich ist das Gericht für eher harte Urteile bekannt.
So ist das ja häufiger. Abends muss noch ein Fax ans Gericht, damit eine Frist gewahrt wird. Aber das Fax auf der anderen Seite ist ausgeschaltet / besetzt. So auch vorhin beim Amtsgericht Köln.
Aber kein Grund zur Verzweiflung. Irgendwo im Internet findet sich meist die Faxnummer einer entlegenen Abteilung. Hier war es sogar noch einfacher. Das Amtsgericht Köln hat offensichtlich im Oberlandesgericht am Reichensperger Platz eine Nebenstelle, eigene Faxnummer inklusive.
Fast überflüssig zu erwähnen, dass kurz darauf auch das Fax an die Zentralnummer im Justizzentrum durchging.
Aus einem Anhörungsbogen wegen Tempoverstoßes:
Die Höchstgeschwindigkeit wird durch eine Verkehrsbeeinflussungsanlage (Schilderbrücke mit Leuchtzeichen) festgesetzt. Zu Ihren Gunsten wurde die höchstmögliche Geschwindigkeit von 70 km/h zugrunde gelegt, auch wenn die Leuchtanzeige eine niedrigere Geschwindigkeit vorgeschrieben haben sollte.
Das gilt in Sprockhövel auf der A 46 bei km 115 in Fahrtrichtung Schwelm. Keine Garantie für andere Schilderbrücken.
In München steht ein Strafverteidiger vor Gericht, weil er mit Richtern gesprochen hat und es unterschiedliche Auffassungen über den Inhalt des Gesprächs gibt. Der Anwalt sagt, die Richter hätten im Falle eines Geständnisses für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von unter fünf Jahren in Aussicht gestellt. Die Richter wollen nur geplaudert haben, ohne konkrete Zahlen zu nennen.
Wie das, unter tatkräftiger Hilfe des Bundesgerichtshofs, zu einer Anklage wegen Strafvereitelung gegen den Anwalt führen konnte, schildert die Süddeutsche Zeitung.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat ein kritisches Gutachten zu den geplanten Internetsperren geschrieben. Nachzulesen ist die Stellungnahme bei Netzpolitik.org.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in einer von mir erhobenen Verfassungsbeschwerde das Bayerische Staatsministerium der Justiz aufgefordert, Stellung zu nehmen.
Das ist ein gutes Zeichen, denn offensichtlich sehen die Verfassungsrichter Klärungsbedarf.
Es geht um den Fall, in dem Kommissar Hans Wurst ermittelt hat.
Der Polizeibeamte hatte das Formular so schön vorbereitet. Es ging um einige beleidigende Worte, die meine Mandantin Polizisten an den Kopf geworfen haben soll. Es war spät, es war Alkohol im Spiel, und wegen einer beschädigten Türklinke rückte gleich ein ganzer Trupp energischer Beamter an.
Sicher lag es da nahe, das Verhalten meiner Mandantin nicht auf die Goldwaage zu legen. Die Polizisten vor Ort stellten selbst keinen Strafantrag. Wohl auch deswegen dachte sich der Sachbearbeiter, dass auch das Polizeipräsidium selbst nicht von seiner Möglichkeit Gebrauch machen sollte, gemäß § 77a Strafprozessordnung Strafantrag zu stellen.
Aber da hat er die Rechnung ohne seinen Polizeipräsidenten gemacht. Der änderte die Kreuzchen höchstpersönlich auf „Ich stelle hiermit Strafantrag“ und unterschrieb auch gleich noch selbst („in Vertretung“ hat er durchgestrichen).
Wenn der Polizeipräsident mal wieder darüber klagen sollte, dass seine Beamten zwar fleißig ermitteln, aber die Staatsanwaltschaft und die Strafgerichte mit der Aufarbeitung der Fälle einfach nicht hinterherkommen, sollte er vielleicht an diese kleine Sache denken.
Ganz unschuldig ist er an dem Dilemma nämlich nicht.
* Empörung ist juristisch irrelevant. Mandant überrascht. Jetzt auch über mich empört.
* Extrem attraktive Polizistin als Zeugin befragt. Wer sie mal kennenlernen will: einfach auf der A 3 / A 52 im Raum D Scheiße bauen.
* Nur funktionierendes Freisprechdings überzeugt PHM, dass bloß Hand am Ohr. Kranker Eifer.
* Auch immer beliebt: Leute, die sich fünf Minuten den Weg erklären lassen, aber nicht mal danke sagen.
* Aus Versehen transparente Mülltüten gekauft. Ist etwas komisch, beim Plausch mit der Nachbarin. Der mit dem prüfenden Blick.
* Die Freundschaft mit Jack Daniels muss ich auch mal überdenken.
* „Man kann im Alltag viel Geld sparen. Zum Beispiel Q-Tips mehrfach verwenden.“ #Straßenbahngespräche
(Recycled from Twitter)
Der Müncher Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth muss ins Gefängnis. Das Berliner Kammergericht hat seine Revision gegen ein Urteil verworfen, mit dem er zu 14 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden war.
Dies berichtet die taz. Die Entscheidung des Kammergerichts ist hier nachzulesen.
Der Mannheimer Krawattenstreit ist entschieden. Das Amtsgericht hatte zwei Verteidiger ausgeschlossen, weil diese in seinem Verhandlungssaal keine Krawatte trugen. Das Landgericht Mannheim hob die Entscheidung jetzt auf, berichten die Stuttgarter Nachrichten. Hier gibt es Einzelheiten zum Beschluss.
(Danke an Christian Renz für den Link)