Vermieter sind verpflichtet, bei Glätte für einen sicheren Zugang zum Haus zu sorgen. Sie können ihre Streupflicht aber auf andere übertragen. Diese Vereinbarung ist auch dann gültig, wenn die Übertragung nicht der Stadt mitgeteilt worden ist, wie es in einigen Regionen Pflicht ist. Stürzt ein Mieter, kann er von demjenigen, dem die Streupflicht übertragen worden ist, Schadensersatz verlangen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 2008 (AZ: VI ZR 126/07), auf das die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.
Archiv des Autors: Udo Vetter
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Ohne Bilder
Aus einem Vermerk des Sekretariats:
„47 FK / Kopie Ermittlungsakte an Mandant (ohne Bilder) am 16.12.“
Normalerweise versenden wir die gesamte Akte. Aber in Kipo-Verfahren bietet sich die kleine Einschränkung durchaus an.
Auf Antrag
Die Anklage war wackelig. Ich stellte dem Gericht unsere Sicht der Dinge dar, verbunden mit dem Antrag, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Monatelang tat sich darauf nichts.
Jetzt kam folgender Brief:
Die Staatsanwaltschaft hat nachermittelt. Auf Antrag wird Ihnen für drei Tage Akteneinsicht gewährt.
Da fragt man sich doch, wieso der Richter die Akte nicht gleich übersendet. Ihm ist doch klar, dass ich mit seinem Einleitungssatz wenig anfangen kann. Aber ich glaube, ich habe rausgefunden, was den Richter bewegt. Er sorgt sich um die Landesfinanzen.
Der Verteidiger muss für die Akteneinsicht nämlich nur dann 12 Euro Versandkosten bezahlen, wenn er die Akteneinsicht beantragt hat. Für eine unaufgefordert übersandte Akte muss er nicht bezahlen. Der Richter möchte also einen Antrag auf Aktenensicht haben, damit er mir 12 Euro in Rechnung stellen kann.
Wirtschaftlich ist das Verhalten jedenfalls nicht. Ich möchte wetten, dass alleine das jetzige Schreiben den Staat fast schon die 12 Euro gekostet hat, die der Staatskasse nur ja nicht entgehen sollen.
Vom Beschleunigungsgebot in Strafsachen will ich gar nicht anfangen.
Basiszins fast halbiert
Der Basiszinssatz hat sich fast halbiert. Seit dem 1. Januar beträgt er nur noch 1,62 %; vorher waren es zuletzt 3,19 %.
Gut ist das für alle, die Verzugszinsen zahlen müssen. Der Verzugszins für Verbraucher liegt immer fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Er beträgt jetzt noch 6,62 %.
Ohne Termin
Die juristische Sprache bemüht sich um Eindeutigkeit. Sollte man meinen. Da gibt es zum Beispiel die Terminsgebühr. Die verdient ein Anwalt, wenn er einen Gerichtstermin wahrnimmt.
Allerdings gibt es auch Fälle, in denen der Anwalt die Terminsgebühr ohne Termin bekommt. Zum Beispiel, wenn der Beklagte die Forderung im schriftlichen Vorverfahren anerkennt und das Gericht ein Anerkenntnisurteil erlässt, ohne dass es überhaupt zu einer Verhandlung kommt.
In einem solchen Fall habe ich gerade beantragt, die (Nicht-)Terminsgebühr festsetzen zu lassen. Fast hätte ich es vergessen. Kommt halt davon, wenn man das Gesetz beim Wort nimmt.
Sei es auch nur im Auge des Taifun
Seit 27 Jahren quälen mich die Paragraphen,
Seit 19 Jahren schlage ich zurück.
Seit 16 Jahren wähl‘ ich selbst die Waffen.
Und seit 10 Jahren schmiede ich das eig’ne Glück.
Seit ich Gesetze kenne, kämpfe ich mit ihnen,
Seit ich sie benutze, sind sie ein Gewinn,
Seit ich sie beherrsche, nutzen sie den meinen,
Seit ich sie plane, dienen sie uns’rem Sinn.
Und seit ich schreibe wünsche ich vor Weihnachten
Uns Ruhe, sei es auch nur im Auge des Taifun,
Um zu erinnern, was drei Könige uns beibrachten:
Ich wünsche uns die Kraft zu wissen
Was man will und Ethik für dies Tun,
Um nicht die Kraft der Liebe zu vermissen.
Weihnachts-und Neujahrskarte eines Osnabrücker Strafverteidigers
Saalmikro
Am Ende der Sitzung stutzte der Richter. Dann drückte er hektisch auf die Knöpfe am Saalmikrofon. Ich nehme an, die Ehescheidung wurde bis dahin in den Flur übertragen. Aber seitdem keine schmutzige Wäsche mehr gewaschen wird, dürfte sich der Unterhaltungseffekt draußen in Grenzen gehalten haben.
Parken streng verboten
Vorab zum Bild: Hinter dem grünen Zaun, vor dem das Auto steht, ist keine Einfahrt. Sondern eine Fußgängertreppe. Zwischen Auto und Zaun ist ein Gehweg. Das Auto steht nicht auf der Fahrbahn, sondern auf einer Fläche zwischen Fahrbahn und Gehweg.
Trotzdem maulte mich eine Dame an: „Parken ist hier streng verboten.“ Die Gute arbeitet wahrscheinlich im Altenheim, zu dem die Einfahrt links vom Wagen führt, und ist blockwarttechnisch nicht ausgelastet.
„Sehen Sie denn nicht das Schild? Der Pfeil zeigt nach rechts.“ Deshalb dürfe ich auch nur rechts vom Pfeil parken.
Ich versuchte, ihren Irrtum zu erklären. Dass für einen bestimmten Bereich Parken ausdrücklich erlaubt ist, heißt nicht, dass Parken außerhalb dieses Bereiches verboten ist. Parken ist vielmehr erlaubt, wenn es, zusammengefasst, nicht um einen Gehweg handelt, kein Mittelstreifen in der Nähe ist, niemand behindert wird und, natürlich, kein Parkverbotsschild aufgestellt ist.
„Für die Fläche links vom Pfeil müsste schon ein Schild aufgestellt werden, dann würde ich da nicht mehr parken.“ Wie nicht anders zu erwarten, waren Argumente der Frau egal. Ich konnte dann auch nur noch mit den Schultern zucken und darauf hinweisen, dass ich mein Auto sehr oft da parke. Trotzdem habe ich noch keinen Strafzettel bekommen. Obwohl die betreffende Straße zum Lieblingsrevier der Verkehrsüberwachung gehört.
„Da haben sie ausnahmsweise mal recht“, ereiferte sich die Frau. „Der Hipo hat nämlich auch keine Ahnung.“
Da musste ich dann doch lachen. Wie gut, dass wenigstens einer Bescheid weiß.
Versehen und Feiertage
Der Lohn für zwei Monate war abgerechnet. Aber weil Herr N. kündigte, schaltete sein Chef auf stur. Der Handwerksmeister zahlte einfach nicht. Auf eine Mahnung reagierte er nicht; ich hatte es nicht anders erwartet.
Kaum war die Klage beim Arbeitsgericht eingereicht, kam Post von seinen Anwälten. Die Kollegen sagten zu, ihr Mandant werde innerhalb weniger Tage zahlen. Vor diesem Hintergrund, baten sie, sollten wir die Klage schon einmal zurücknehmen. „Ein Prozessverfahren ist absolut nicht notwendig.“
Das Schreiben kam schon vor meinem Urlaub. Morgen mittag ist der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht, denn ich habe die Klage nicht zurückgenommen. Das war die richtige Entscheidung, denn der Lohn ist noch immer nicht gezahlt.
Ich wette, spätestens morgen früh rufen die gegnerischen Anwälte an, erzählen was von Versehen und Feiertagen, versprechen sofortige Zahlung und schlagen vor, den Gerichtstermin aufheben zu lassen. Weil es sich doch nicht lohnt, diesen ganzen Aufwand zu machen.
Abgesehen davon, dass ich nur fünf Minuten mit der U-Bahn fahren muss, vertraue ich in diesem Fall ganz meinem Bauchgefühl. Und das sagt, unbedingt ein Versäumnisurteil erwirken.
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Alle Kunden
Ich hatte dem deutschen Pfandsystem länger Kredit gewährt. Heute sollte Zahltag sein.
Die Mitarbeiterin an der Leergutannahme schaute auf die beiden Ikea-Tragetaschen, gefüllt mit Pfandflaschen aus Plastik.
„Wie viele?“
„Weiß nicht.“
„Haben Sie nicht gezählt?“
„Nein. Sollte ich zählen?“
„Wäre einfacher.“
„Wenn ich beim nächsten Mal komme und sage, es sind 40 Flaschen, ich habe gezählt, zählen Sie dann nicht mehr?“
„Doch.“
„Und wieso ist es dann einfacher?“
„Alle Kunden zählen vorher. Ist halt einfacher.“
„Na, wenn es einfacher ist, zähle ich die Flaschen nächstes Mal vorher. Wenn ich dran denke.“
„Ja, machen Sie das.“
Die Mitarbeiterin machte sich ans Zählen, und auch der Kunde hinter mir begann hektisch, sein Leergut zu zählen. Sein Blick sagte alles. Wir waren uns stillschweigend einig. Lieber den Blödsinn mitmachen, als von der Leergutmaid öffentlich zum Abweichler gestempelt zu werden.
Kopfschmerzpulver
Um die Ecke hat der „China Imbiss Tao“ eröffnet. Sieht ordentlich aus. Aber leider schreckt schon die Karte ab:
In allen warmen Gerichten sind Geschmacksverstärker enthalten!
Bei mir erzeugt das Zeug Kopfschmerzen. Deshalb ist Glutamat der einzige Lebensmittelzusatzstoff, den ich nach Kräften boykottiere.
Kein Stillhalter
Ein Rechtsanwalt hatte uns bei einem Gerichtstermin in Stuttgart vertreten. Jetzt
weist er darauf hin, dass er zu viel Geld erhalten hat. Die vereinbarte Quote von unseren Gebühren und noch dazu eine Zahlung direkt von der Rechtsschutzversicherung.
Dazu sendet er eine detaillierte Abrechnung und kündigt an, den überschießenden Betrag an uns zu überweisen.
Ich bin fast gerührt. Die weitaus meisten Anwälte würden in so einer Situation stillhalten. Weil sie sich sich keine Arbeit machen wollen. Und es zudem naheliegt, dass niemand den Fehler bemerkt.