Danke, lieber Staat

Die aufstrebenden Sozialdemokraten machen uns zu Chinesen, meint der Politikwissenchaftler Franz Walter:

Der technokratisch unterfütterte vorsorgende Sozialstaat begreift Menschen als Material, als Produktionsfaktoren, in die man rentabilitätsorientiert investieren muss. Die Chancen, die der vorsorgende Sozialstaat den Menschen anbietet, sind keineswegs ein Angebot, das man ablehnen darf. Es herrscht nachgerade ein Zwang zur lebenslang fleißigen Eigenoptimierung durch die Bildungsinvestitionen des Staates.

Kultur, Autonomie, Eigensinn, die Freiheit zum Nein – all dies kommt bei den Ideologen des vorsorgenden Sozialstaats in der Sozialdemokratie auf der „Höhe der Zeit“ substanziell nicht mehr vor.

Zur CDU ist der einzige Unterschied, dass die christliche Chinesen will.

Keinen Gedanken

Okay, wie es scheint, ist mein Mandant ausgeflippt. Hat in einem Lokal Inventar zerschlagen (Wert 200 €) und sich anschließend mit einem Polizisten angelegt. Sachbeschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Aber mein Mandant ist schwer krank. Er leidet an der extremen Form eines Aufmerksamkeitsdefekts, ist seit Jahren in Behandlung und muss täglich 13 (!) verschiedene Medikamente schlucken. Obwohl das in der Ermittlungsakte mehrfach erwähnt und sogar von Ärzten bestätigt wird, verschwendet der zuständige Staatsanwalt keinen Gedanken daran, ob mein Mandant schuldunfähig sein könnte. Oder ob seine Schuldfähigkeit zumindest eingeschränkt ist.

Na ja, man kann eben selbst die offenkundigsten Fragen zurückstellen, bis sie dann in der Hauptverhandlung geklärt werden. Das ist eine nette Veranstaltung, die der Steuerzahler finanziert, sofern der unvermeidliche Gutachter das Naheliegende bestätigt.

Gute Tat

„Junger Mann, helfen Sie mir doch mal bitte.“ Sagt die ältere Dame an der Ecke Mauerstraße/Rolandstraße. Sie versucht was mit einer Plastiktüte. „Wissen Sie, ich kann mich nicht doch nicht mehr recht bücken.“

Das war dann aber meine gute Tat für heute. Um die Frau und ihren Hund mache ich künftig einen großen Bogen.

Kontakt- und Begleitperson

In unzähligen Interviews haben Bundesinnenminister Schäuble und BKA-Chef Ziercke die Online-Durchsuchung verharmlost. Immer vorne mit dabei das Argument, alles werde selbstverständlich von einem Richter genehmigt und überwacht.

Möglicherweise war auch dies wieder nur eine kalkulierte Täuschung. Denn der Entwurf des BKA-Gesetzes soll Online-Überwachungen auch ohne richterliche Genehmigungen vorsehen, wie zum Beispiel die Welt berichtet. Außerdem soll im Entwurf vorgesehen sein, dass auch Daten unverdächtiger Personen durchsucht werden können, sofern sie einen Computer mitbenutzen oder in einem Netzwerk zusammenhängen.

Überdies soll das BKA auch gegen an sich unverdächtige Personen schnüffeln dürfen, und zwar schon dann, wenn sie als „Kontakt- und Begleitpersonen“, derer sich potenzielle Täter „zur Begehung der Straftat bedienen könnten“, eingestuft werden. Man muss sich klarmachen, dass schon gegen „potenzielle Täter“ an sich nichts Verwertbares vorliegt. Das sind Leute, die bislang weder eine Straftat verabredet noch eine kriminelle Vereinigung gegründet haben. Ansonsten könnten sie nämlich schon strafrechtlich verfolgt werden.

Da kann man sich ausmalen, wie viel vorliegen muss, um von emsigen Ermittlern künftig als Kontakt- oder Begleitperson eingestuft und mit dem vollen Programm behandelt werden zu können.

Nichts.

Tatsachen und Beweismittel

Vorgestern habe ich per Fax in einem Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragt. Am Dienstag ist schon Haftprüfung. Deshalb machte ich es etwas eilig:

Ich bitte darum, mir die Akteneinsicht so rechtzeitig zu gewähren, dass ich im Haftprüfungstermin über alle Tatsachen und Beweismittel informiert bin, auf die der Haftbefehl gestützt wird. Es ist nicht zulässig, den Haftbefehl auf Umstände zu stützen, von denen der Beschuldigte keine Kenntnis und demgemäß keine Möglichkeit hat, diesen entgegen zu treten. Eine mündliche Information unmittelbar im Haftprüfungstermin reicht nur in einfach gelagerten Fällen. Ein solcher liegt hier aber nicht vor.

Zu meiner Überraschung war die Akte heute schon in der Post. Ich habe einen neuen Textbaustein.

Talent

Heute war ein Gerichtstermin. Wer ist nicht gekommen? Der Auftraggeber. Seine telefonische Erklärung:

Sie haben gesagt, Sie kümmern sich um alles.

Das habe ich tatsächlich gesagt:

Bei einer Bußgeldsache müssen wir die Verhandlung am 30. August zusammen wahrnehmen. Sie müssen also zum Gericht kommen. Am besten, Sie melden sich ein, zwei Wochen vor dem Termin noch einmal oder wir machen einen Termin. Dann besprechen wir die Einzelheiten.

Eigentlich braucht mich der Betreffende gar nicht. Seine Auslegung meiner Worte zeigt, er ist ein juristisches Naturtalent.

Freiwillig hinterlassen

Eine Polizeibeamtin schildert in ihrem Ermittlungsbericht, sie habe dem Beschuldigten „aus Höflichkeit“ ein Glas Wasser angeboten. Der Beschuldigte haben von diesem Angebot Gebrauch gemacht.

Da fragst du dich natürlich, seit wann wird so was protokolliert, weil freundliche Polizei ist doch selbstverständlich. Aber dann kommt schon die Erklärung:

Der Beschuldigte habe sich mitten in der Vernehmung allen weiteren Maßnahmen widersetzt und nach einem Anwalt verlangt. Deshalb sei seine „freiwillig hinterlassene“ DNA in Form eines „deutlich erkennbaren Lippenabdrucks“ gesichert worden.

Kleiner Beitrag

Ein Mandant war bei einem Verkehrsunfall verletzt worden. Die gegnerische Versicherung hat zügig für das kaputte Auto gezahlt und ein akzeptables Schmerzensgeld überwiesen. Vorhin bat mich der Mandant, den Strafantrag gegen den Unfallverursacher zurückzunehmen.

Ein kleiner Beitrag zur Entlastung der Justiz.

Far Far Away

Datensicherung im Büro. Eine lange Geschichte. Früher habe ich ab und zu eine CD gebrannt. Dann DVDs. Später kam eine externe Festplatte zu Hause dazu. Die nahm ich gelegentlich mit in die Kanzlei und überspielte alles, was mir wichtig schien.

Allerdings hilft die Festplatte in der Wohnung nicht viel weiter, wenn mal alles einkassiert wird. Was heutzutage – schöne Grüße an (meiner Meinung nach unschuldig) betroffene Verteidigerkollegen – durchaus schon mal vorkommt. Sozusagen Berufsrisiko.

Jetzt läuft alles über verschlüsseltes Online-Backup. Der Server steht in Far Far Away.

Kein Kabel angeschlossen

Heute mal wieder das Vergnügen gehabt, einer erkennungsdienstlichen Behandlung beizuwohnen. Die Szenerie im Polizeipräsidium Düsseldorf ist eigentlich wie für einen Horrofilm gemacht. Ein muffiger Vorraum, ohne Licht, nur eine Bank.

Dann durch ein normales Beamtenbüro. Die hintere Wand des ED-Raums macht zur Hälfte eine offene Zelle aus, mit richtig dicken Eisenstäben. Bis auf die Digicam und den Computer ist alles antiquiert. Die Balkenwaage. Das verschiebbare Metalldreieck für die Größenmessung. Der Tisch mit den Stempelkissen für die Fingerabdrücke. Aber vor allem der Stuhl. Uralt, klobig, mit einem fies rötlichen, übel zernarbten Leder bezogen. „Keine Sorge, ist kein Kabel angeschlossen“, witzeln die Beamten routinemäßig, wenn der Beschuldigte käsig wird.

Wie alt der Stuhl ist, in dem der Beschuldigte für die Fotos posieren muss, kann keiner sagen. Wahrscheinlich stammt er noch aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg, meint einer der Beamten. „Wir sagen immer, das Präsidium wurde um diesen Stuhl erbaut.“ Jetzt ist mir auch wieder klar, warum viele Beschuldigte ohne Anwalt spätestens nach der ED-Behandlung redselig werden. Bloß raus hier, dafür tut man (fast) alles.