Verteidiger darf nicht abgehört werden

Ein Strafverteidiger hat sich vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen die Überwachung seines Mobiltelefons gewehrt. Der Anwalt hatte einen mutmaßlichen Räuber verteidigt, nach dem gefahndet wurde. Mit der Abhöraktion sollte der Aufenthalt des Verdächtigen ermittelt werden.

Die Anordnung war rechtswidrig, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Ohne konkreten Tatverdacht gegen den Anwalt habe sein Telefon keinesfalls abgehört werden dürfen. Das Mandatsverhältnis verbiete solche Eingriffe.

Dass sich später ein Tatverdacht gegen den Juristen wegen Geldwäsche ergeben haben soll, half den Ermittlungsbehörden auch nicht mehr. Das Bundesverfassungsgericht stellt klar, dass sich die Rechtmäßigkeit einer Abhöranordnung nach den Fakten beurteilt, die im Zeitpunkt der Entscheidung bekannt sind. Spätere Erkenntnisse (die womöglich sogar erst durch die Maßnahme gewonnen werden) „heilen“ einen rechtswidrigen Beschluss nicht.

Wenn ich an diesen Fall denke, kommt die Entscheidung nicht ungelegen.

Pressemittelung mit Link zur Entscheidung

Kann abgeholt werden

Aus einem Merkblatt des Familiengerichts zum Versorgungsausgleich:

Der amtliche Fragebogen V1 kann auf der Geschäftsstelle des Familiengerichts abgeholt werden, soweit er nicht bereits durch den Anwalt ausgehändigt oder mit der Antragsschrift übersandt worden ist.

Der Text sieht aus, als wäre er seit Jahren nicht überarbeitet worden. Man könnte ihn zum Beispiel wie folgt ergänzen:

Fragebogen und Ausfüllhinweise können auch im Internet unter der Adresse http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/versorgungsausgleich/index.php heruntergeladen werden.

Meilen gegen Bücher

Bei buch.de bestelle ich eigentlich nur, wenn Lufthansa-Meilen zu verfallen drohen. Die Meilen kann man bei buch.de problemlos einlösen.

Heute war es mal wieder soweit. Zehntausend olle Meilen weg, drei Bücher auf dem Weg zu mir. Das nächste Mal schreibe ich über das Thema, wenn’s für ein Freiticket nach Übersee reicht.

Also vermutlich nie.

ALG II: Viele Bescheide unwirksam?

Bei den ARGEn ist es gang und gäbe, Rückforderungsbescheide an die Bedarfsgemeinschaft zu richten. Genau dies ist nach Auffassung des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt aber rechtswidrig. Die Bedarfsgemeinschaft habe keine eigenen Ansprüche, nur die Leistungsempfänger selbst. Deshalb könnten sich Rückforderungen auf Arbeitslosengeld II auch nur an die einzelnen Leistungsempfänger richten.

Die Entscheidung könnte für alle wichtig sein, die noch Widersprüche gegen Bescheide laufen haben. Die Bescheide könnten sich nämlich schon aus formalen Gründen als rechtswidrig erweisen.

Presseinfo des Landessozialgerichts

Betonköpfe

Eigentlich wollte ich nur wissen, unter welcher Tagebuchnummer das Ermittlungsverfahren gegen meinen Mandanten geführt wird. Es gehört ja leider zu den Unsitten bei Polizeibehörden, weder Beschuldigten noch Zeugen das Aktenzeichen zu sagen. Von der Freundlichkeit, es auf einen Zettel zu notieren, wollen wir gar nicht reden.

Ich komme dann schon mal an Polizisten, die mich im ersten Satz mit dem Hinweis unterbrechen, dass sie am Telefon grundsätzlich keine Auskünfte geben. Interessanterweise sagte mir das vorhin genau der Beamte, der am Freitag meinen Mandanten zu einer Vernehmung „vorgeladen“ hat. Telefonisch, natürlich.

So was sehe ich gelassen. Ich frage nach dem Vorgesetzten. Ob er da ist. Ob ich ihn sprechen kann. In diesem Fall war das besonders wirksam. Denn es handelte sich um einen zugänglichen Beamten. So hatte ich den Herrn auch als Mandanten in Erinnerung. Wobei ich seinerzeit gar nicht wusste, dass er im Staatsdienst steht.

Jedenfalls habe ich jetzt nicht nur das Aktenzeichen. Sondern auch das Gefühl, dass ich demnächst auf eine etwas weniger betonköpfige Behandlung hoffen kann. Falls ich mal wieder nach etwas frage, was man den Betroffenen eigentlich auch gleich sagen könnte.

NRW hat die sichersten Städte

Die sichersten Städte Deutschlands liegen in Nordrhein-Westfalen. Diese Meldung verbreitete gestern das NRW-Innenministerium unter Berufung auf eine Statistik des Bundeskrimninalamtes für das vergangene Jahr. Danach führen Wuppertal und Bielefeld die bundesweite Liste der Städte mit mehr als 200 000 Einwohnern an.

Mit Mönchengladbach (Platz 4), Essen (5), Gelsenkirchen (6) und Aachen (10) liegen vier weitere NRW-Städte unter den zehn Erstplatzierten. Es folgen Duisburg und Münster auf den Rängen 12 und 15. Die weiteren Plätze werden belegt von Krefeld (16), Oberhausen (18), Bonn (19) und Dortmund (20). (pbd)

„Sie werden die Gesamtentwicklung nicht aufhalten“

Generalbundesanwältin Monika Harms verteidigt in einem Spiegel-Gespräch Ermittlungsmethoden wie die Online-Durchsuchung und die Abnahme von Geruchsproben. „Wir betreiben keine Willkür“, versichert sie. Und:

Das ist doch kein Selbstzweck und kein Angriff auf die Bürger. Es geht im Gegenteil darum, die Bürger zu schützen. Wir versuchen gerade, Anschläge möglichst von unserer Gesellschaft fernzuhalten, und dafür müssen wir auf Augenhöhe mit denen bleiben, die unsere Freiheit bedrohen.

Dass auch der Staat seinen Bürgern die Freiheit nehmen kann, scheint für Frau Harms nicht vorstellbar. Der Staat will doch nur das Beste für seine Bürger, wie kann man nur dagegen sein? Und überhaupt, es wird doch schon so genug überwacht. In diesem Sinne argumentiert die Generalbundesanwältin allen Ernstes:

Wir werden doch schon jetzt überall erfasst: mit der Kreditkarte oder der Versicherungsnummer, etwa beim Arzt. Wir sind auf dem Weg zum gläsernen Menschen. Demnächst erhalten wir vom Finanzamt eine persönliche Identifikationsnummer, mit der wir überall identifiziert werden können. Ich finde das auch nicht schön, aber wir leben in einer Welt, in der Technik so viele Erfassungsmöglichkeiten hat, dass prinzipiell fast alles über jeden nachvollziehbar ist. … Sie werden die Gesamtentwicklung nicht aufhalten.

Ist doch sowieso alles zu spät. Warum also nicht auch gleich bei der Strafverfolgung ohne Rücksicht auf Verluste handeln? Das Harmsche Resignations-Argument steht in direkter Konkurrenz zu Wolfgang Schäubles Ausspruch „Ich bin anständig, mir braucht das BKA keine Trojaner zu schicken“. Auf der nach unten offenen Plattheiten-Skala.

Zwingendes Formular

Es gibt das „vereinfachte“ Verfahren zur Festsetzung von Kindesunterhalt. Der Antrag auf Festsetzung ist nicht kompliziert; er umfasst eine Seite.

Auf den Antragsgegner kommt mehr Arbeit zu. Seine Argumente gegen den beantragten Unterhalt darf er nicht frei formuieren. Er muss zwingend das Formular „Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt“ ausfüllen. Gestaltung und Formulierung der Hinweise erwecken den Verdacht, dass es hier nicht um Bürgernähe geht. Sondern darum, weite Kreise von Betroffenen schon an Formalien scheitern zu lassen.

Für einen Bekannten habe ich vorhin überschlägig überprüft, ob der Antrag seiner mittlerweile getrennt lebenden Freundin für das gemeinsame Kind in Ordnung ist. Ist er. Zum Glück. Denn für das Ausfüllen des Formulars hätte ich Schmerzensgeld verlangen müssen.

Die bespendeten Verbraucherschützer

Gekauft sind sie nicht. Aber bespendet. Die nordrhein-westfälische Verbraucherzentrale kriegt nicht nur 20 Millionen Euro Steuergelder im Jahr. Nein, sie beziehungsweise ihre „Gremien“ lassen sich von der Wirtschaft bezahlen. Zu den „Spendern“ gehören ING DiBA, Postbank und die Stadtwerke Düsseldorf.

Ein Ausschuss soll jetzt prüfen, wie die Verbraucherzentrale noch noch mehr „Spenden“ aus der Wirtschaft abgreifen kann. Vielleicht sollte ein anderer Ausschuss prüfen, wie man 20 Millionen Euro Steuergelder sparen kann.

Hintergründe im FINBLOG.

40.000 Euro für Unfruchtbarkeit

Für immer ohne ein leibliches Kind wird eine verheiratete 35-jährige Frau aus dem Raum Aachen bleiben, weil ihre Gebärmutter bei einer Ausschabung durch einen Arzt verstümmelt wurde. Wegen dieser lebenslangen Unfruchtbarkeit erkannte das Oberlandesgericht Köln auf 40 000 Euro Schmerzensgeld, das vom Operateur und der Klinik zu zahlen ist – beide haften außerdem für alle Schäden, die infolge des Eingriffs entstanden sind und noch entstehen können (AZ: 5 U 180/05).

Die ehemalige Patientin hatte beweisen können, dass sie über die Risiken der Ausschabung nicht aufgeklärt worden war, über die vorher nicht einmal gesprochen worden sei. Bei der Höhe des Schmerzensgeldes hat das Gericht berücksichtigt, dass die damals 28-jährige Patientin „mit einem nachvollziehbaren Kinderwunsch“ durch die Unfruchtbarkeit erhebliche seelische Belastungen erleidet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (pbd)

Leicht hysterisch

Wenn dem Bundesinnenminister nichts besseres einfällt, als die Kritik an seiner Arbeit „in ihrer Penentranz fast schon hysterisch“ zu nennen, ist das ein gutes Zeichen. Argumente scheint er ja keine (mehr) zu haben. Außer der gebetsmühlenartigen Wiederholung, die Sicherheitsbehörden wollten ja nur das Beste für die Menschen.

Angekratzt klingt im im Übrigen der Innenminister selbst. Man braucht sich nur seinen O-Ton von der gestrigen Innenministerkonferenz in München anzuhören. Selbst in den Printmedien war es eine Erwähnung wert, wie Schäuble seine qualifizierten Äußerungen machte, darunter: „Wir sind kein Land, in dem Geisteskranke unterwegs sind!“

Wolfgang Schäuble sei aufgebracht gewesen sein, wird berichtet. Ich nenne es leicht hysterisch.

Vor diesem Hintergrund sollte man den Nebelkerzen werfenden Innenminister erinnern, dass es nicht allein um Geruchsproben, Razzien, Postkontrollen und Demoverbote rund um den Gipfel geht. Seine Kritiker beklagen einen Großangriff auf die Freiheitsrechte, auf den Kern des Grundgesetzes. Beispiele:

– Online-Durchsuchung;

– Vorratsdatenspeicherung;

– Rasterfahndungen;

– Nutzung der Mautdaten;

– Lauschangriffe;

– Video-Überwachung und – identifizierung;

– Speicherung biometrischer Daten;

– Abschuss von Passagiermaschinen.

Nicht die Kritiker sind es, die derzeit außerhalb des Grundgesetzes argumentieren. Der Bundesinnenminister und seine Unterstützer weichen die Grundrechte auf, wollen den freiheitlichen Staat in eine Präventions- und Kontrollgesellschaft verwandeln. Sie erstreben eine andere Republik.

Ich – und viele andere – nicht.

Nachtrag: Wortmeldungen von SPD-Sicherheitsexperte Dieter Wiefelspütz und Ex-Verfassungsrichter Ernst Gottfried Mahrenholz. Und von Hans Magnus Enzensberger.

Alles Hysteriker.