Arbeits-Los

Einem arbeitslosem Familienvater in Iserlohn ist von der Arbeitsgemeinschaft Märkischer Kreis (ARGE) das Arbeitslosengeld II gestrichen worden, weil er bei einer Baumarktkette einen neuen VW Golf „Goal“ im Wert von 17 610 Euro gewonnen hatte.

Das Sozialgericht Dortmund hat gestern diese Entscheidung bestätigt. Das Auto falle nicht unter das geschütze Vermögen, sondern sei „als einmaliges Einkommen anzurechnen“. Der Familienvater bleibt deshalb für zehn Monate ohne Arbeitslosengeld. (pbd)

Nicht nur ein Ballkünstler

Die ING-DiBa muss für ihre Werbekampagne mit Basketballstar Dirk Nowitzki zusätzlich in die Tasche greifen. Die Bank wurde vom Hessischen Landesarbeitsgericht verurteilt, einen fünfstelligen Betrag an die Künstlersozialkasse zu überweisen. Es handelt sich hierbei um die sogenannte Künstlersozialabgabe. Diese Abgabe muss jedes Unternehmen zahlen, das regelmäßig Künstler oder Publizisten beschäftigt.

Das Landessozialgericht meint, der in den USA lebende Nowitzki sei in seinen Werbespots künstlerisch tätig geworden.

Quelle: beck-aktuell / FAZ

BKA-Chef auf Werbetour

Weiß eigentlich jemand, ob der Chef des Bundeskriminalamtes noch Zeit für seine Arbeit hat? Mittlerweile vergeht kaum ein Tag, an dem Jörg Ziercke nicht in Interviews und auf Tagungen für die Online-Durchsuchung wirbt.

Jetzt hat er der taz Fragen Fragen beantwortet. Dies geschieht mit gewohnter Geschmeidigkeit. Selbstverständlich treffe die Online-Durchsuchung 99,99 Prozent der Bevölkerung nicht. (Bis vor kurzem konnten sich nur 99,9 % „sicher“ von Zierckes Gnaden fühlen.)

Das Ganze laufe hochprofesionell ab und werde super von Richtern und Staatsanwälten kontrolliert. Einzige Überraschung im Interview: Das sonst so beliebte Totschlagsargument Kinderpornografie kommt nicht vor. Vielmehr beteuert Ziercke, die Ermittler hätten Schwerstkriminelle im Visier.

Es gehe auch gar nicht um eine neue Dimension der Überwachung, sondern darum, den von Schwerstkriminellen vollzogenen digitalen Quantensprung nachzuvollziehen. Aber selbstverständlich werde durch bestimmte „Schlüsselbegriffe“ sichergestellt, dass private Aufzeichnungen nicht gelesen werden.

Tags (nur für den Dienstgebrauch) Privat, Persönlich, Sex, Tagebuch, Post an Hausarzt

Zwei Zeugen

Zeuge 1: „Ich erkenne auf dem Foto mit Sicherheit nicht die Person wieder, die für den Diebstahl verantwortlich sein könnte.“

Zeuge 2: „Auf dem Bild handelt es sich mit absoluter Sicherheit nicht um die Person, die als Täter in Betracht kommt.“

Person auf dem Foto: „Ich gebe zu, dass ich mich am fraglichen Tag in dem Geschäft aufgehalten habe. Ich habe mich auch nach einem Multimediasystem erkundigt.“

Mal wieder ein Beispiel dafür, wie man sich durch Aussagen bei der Polizei („Ich habe ja nichts zu verbergen“) Ärger machen kann. Das Ganze ließ sich zwar erklären. Aber das war aufwendiger und auch deutlich teurer als der simple Rat, den ich zu einem früheren Zeitpunkt hätte geben können.

Im Original zurück

Das Amtsgericht schickt eines unserer Schreiben im Original zurück. Handschriftlich hat ein Mitarbeiter vermerkt:

Das angegebene Aktenzeichen ist nicht nachvollziehbar, bitte das genaue Aktenzeichen angeben.

Das wird jetzt nicht ganz einfach. Wir haben nämich genau das Aktenzeichen angegeben, welches das Amtsgericht in seinen bisherigen Schreiben an uns genannt hat. Es geht gerade keiner ans Telefon. Wozu auch, wahrscheinlich sind die Akten alle.

Adressen-Trödel

Telefon- und Handynummern dürfen an Kunden nur zugeteilt werden, wenn diese sich identifizieren. Dies gilt auch für Prepaid-Karten, obwohl die Mobilfunkbetreiber hier gar keine Kundendaten benötigen. Gegen die gesetzliche Regelung haben Bürger Verfassungsbeschwerden erhoben. In einer Stellungnahme ans Bundesverfassungsgericht verteidigt die Bundesregierung, wenig überraschend, den Adressenhunger der Behörden, berichtet beck-aktuell.

Die Kläger beanstanden dagegen, dass die Namen und Adresse der Anschlussinhaber ohne konkreten Verdacht abgefragt werden dürfen. Hierdurch würden sämtliche Anschlussinhaber unter Generalverdacht gestellt. Auch sei nicht ersichtlich, welchen konkreten Nutzen die Kompletterfassung biete.

Gerade letzterer Punkt erschließt sich mir auch nicht. Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, dass ein Beschuldigter bei Taten von einigem Gewicht in letzter Zeit eine Mobilfunkkarte verwendet hätte, die auf seinem Namen registriert war. Stattdessen stand die Polizei fast immer bei verdutzten Leuten vor der Tür, deren alte Prepaidkarten den Weg auf einen Trödelmarkt gefunden hatten.

Bin ich nicht

Das Gericht hat ein Sachverständigengutachten eingeholt. Der Gutachter kommt zu einem Ergebnis, das, zurückhaltend formuliert, für die andere Seite günstig ist. Andere Beweismittel? Keine.

„Aber wir verlieren den Prozess doch nicht, oder?“

„Ich bin nicht Harry Potter.“ Natürlich habe das dezent und kundenorientiert vermittelt.

Tipps für Dealer – aus der Staatsanwaltschaft?

Der Schrecken bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf sitzt tief: Eine Justizbeamtin des gehobenen Dienst im eigenen Haus wird der Beihilfe zum schweren Rauschgifthandel beschuldigt.

Die 53-Jährige soll von ihrem Arbeitsplatz aus zwei Händlern diverse Hinweise gegeben haben, wie Marihuana und Haschisch zu transportieren ist, ohne dabei aufzufallen. Bei der Telefonüberwachung der beiden mutmaßlichen Haupttäter kamen Kriminalbeamte der Beamtin auf die Spur und durchsuchten ihr Dienstzimmer und ihre Wohnung am vergangenen Freitag, weil da wieder eine Lieferung erwartet wurde.

Seit einigen Monaten konzentrierten sich die Ermittlungen des Düsseldorfer Rauschgift-Kommissariats auf mehrere Männer, die aus den Niederlanden rund 3,4 Kilogramm Marihuana und 1,7 Kilogramm Haschisch geschmuggelt haben sollen. Damit wird laut Staatsanwaltschaft eine erlaubte Menge um das Hundertfache überschritten. Einer der Hauptbeschuldigten ging deshalb vorgestern in Untersuchungshaft.

Die bislang unauffällige Justizbeamtin ist suspendiert worden, sie darf die Staatsanwaltschaft nicht mehr betreten. In ihrer ersten Vernehmung soll sie die Vorwürfe als „Missverständnisse“ bezeichnet haben. Behördensprecher Johannes Mocken sagte gestern: „Wir werden die Zusammenhänge aufklären – ohne jede falsche Rücksichtnahme!“ (pbd)

Tauben füttern kein Grundrecht

Wenn eine Gemeinde das Füttern von Tauben in der Öffentlichkeit verbietet, dann ist damit nicht die grundgesetzlich geschützte Persönlichkeitsentfaltung von Tierfreunden gefährdet. Im Gegenteil: Ein solches Taubenfütterungsverbot steht im Einklang mit der Verfassung. Mit diesem Beschluss hat das Oberlandesgericht Hamm jetzt einen Schlußstrich in einem Streit gezogen.

Ein Tauben fütternder Mann aus Hagen war gegen ein städtisches Knöllchen von 20 Euro angegangen. Er sah dadurch die Ausübung seiner Gunst für Tiere beschränkt. Das OLG hielt dagegen (AZ: 2 Ss OWi 836/06), ein Fütterungsverbot stelle einen „nur sehr begrenzten Eingriff in die Freiheit der Ausübung von Tierliebe“ dar, es überwiege das Interesse der Allgemeinheit – in großen Scharen auftretende Tauben könnten nicht nur Schäden etwa an Gebäuden, sondern durch Dreck auch zu Beeinträchtigungen von Menschen führen. (pbd)

Nazi-Greuel nicht bestätigt

Die Gerüchte um Nazi-Greuel an Patienten eines ehemaligen Krankenhauses im sauerländischen Menden-Barge brodelten seit einem halben Jahr heftig, jetzt sind sie widerlegt. „Wir haben im Laufe unserer umfangreichen Ermittlungen keine Hinweise auf Tötungen von Kindern und Erwachsenen in den letzten Monaten des Dritten Reiches gefunden“, stellte gestern der Dortmunder Oberstaatsanwalt Ulrich Maaß fest.

Er und eine Kommission des Landeskriminalamtes hatten vor einem halben Jahr ihre Nachforschungen begonnen. Und standen dabei unter öffentlichem Druck. Eine angebliche Zeit-Zeugin hatte berichtet, im Krankenhaus Wimbern seien 1944/45 Menschen „wie Fliegen“ gestorben und hatte damit Spekulationen um Euthanasieopfer auf zwei Grabfeldern des katholischen Friedhofs ausgelöst.

Vor einem Untersuchungsrichter aber widerrief die Frau ihre Angaben. Das genügte der Kommission nicht, mit kriminalistischer Kleinarbeit und wissenschaftlichen Gutachten schloss sie jeden Verdacht aus. Aus einem Polizei-Hubschrauber waren spezielle Luftaufnahmen des Friedhofes gemacht worden, die mit alten Aufklärungsfotos der Alliierten aus den Jahren 1943 bis 1945 verglichen wurden.

Die Lage der anonymen Gräber war nicht verändert worden – die Ermittler wussten, wo sie zu suchen hatten. Die Knochen und Skeletteile von 34 Leichen wurden im rechtsmedizinischen Institut der Universität Düsseldorf untersucht. Hier konnten Todesursachen und Todeszeitpunkte, das Geschlecht und das grobe Alter bestimmt werden. „Es gab keine Hinweise auf Tötungen!“, sagte der Staatsanwalt gestern.

Auch die Vernehmungen von 129 Zeugen ergaben keine Anhaltspunkte für Straftaten. Das Fazit von Ulrich Maaß: „Sogar die Identifizierung der Leichen ist nachträglich gelungen. Der Rechtsfriede sollte wiederhergestellt sein!“ Die sterblichen Überreste wurden in der vorigen Woche beigesetzt, heute wird es in Menden eine Gedenkfeier geben. (pbd)

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Hintergründe zum Doppelmord in Rheydt

Zum Doppelmord in Mönchengladbach-Rheydt hat die nordrhein-westfälische Justizministerin Müller-Piepenkötter jetzt dem Rechtsausschuss des Landtags einen Bericht vorgelegt. Darin schildert sie den Ablauf der Tat und die Hintergründe.

Die Hauptverantwortung sieht die Ministerin bei der Staatsanwaltschaft. Diese hätte sich nach dem Anruf des Richters um die Sache kümmern müssen. Der Familienrichter wird dagegen entlastet. Er habe keine Möglichkeit gehabt, den späteren Täter festnehmen zu lassen.

Der Bericht ist hier veröffentlicht.

(Quelle des Links)