Ganz unter uns

Lieber Herr Dr. Bierwirth,

Sie schicken mir heute in Ihrer Eigenschaft als Vice President Marketing der Deutschen Lufthansa AG eine Werbepostkarte.

Mit dem Vermerk „persönlich vertraulich“.

Ganz unter uns: Fällt Ihnen was auf?

Mit freundlichen Grüßen
U. Vetter

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Große Pläne für den Jugendstrafvollzug

Bei ihrer Überprüfung der Jugendstrafanstalten im Lande hat die Werthebach-Kommission nicht einen Deut an Geld gedacht. Genau dass muss aber fließen, um einer schaurigen Tötung wie der in der JVA Siegburg vor einem viertel Jahr wenigstens vorzubeugen. Justizministerin Müller-Piepenkötter (CDU) sieht sich denn auch in ihrer Haltung bestätigt, nachdem die Kommission gestern den ersten Teil ihres Berichts in Bonn vorlegte.

Die insgesamt acht Empfehlungen dürften den Finanzminister schlucken lassen. Christdemokrat Helmut Linssen hatte bislang die Justiz eher darben lassen. Über klare Kosten wurde gestern nicht gesprochen, aber Eckart Werthebach, Ex-Innensenator von Berlin, hat zusammen mit seinen vier Fachkollegen die Finger in die Wunden gelegt. Der Vollzug ist mangelhaft!

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Wirres Zeug

Huch, die Gutachter des Sozialgerichts geben der Klägerin recht. Ihr steht tatsächlich ein Grad der Behinderung von 50 zu. Nicht 40, wie vom Versorgungsamt lediglich zugestanden.

Hierauf gab der Arzt des Versorgungsamtes eine Stellungnahme ab. Beim Sozialgericht fand sie aber keinen sonderlichen Anklang:

… hat das Gericht die gutachterliche Stellungnahme von Dr. M. zur Kenntnis genommen. Auch nach mehrmaligem Lesen dieser gutachterlich Stellungnahme erschließt sich dem Gericht nicht, wass Herr Dr. M. an den Gutachten auszusetzen hat. …

Klingt fast so, als wäre der Prozess zu gewinnen.

Causa Ackermann: kein Recht gebeugt

In 23 Strafanzeigen und 3 Dienstaufsichtbeschwerden hatten sich empörte Bürger nach der vorläufigen Einstellung des Mannesmann-Prozesses an die Justiz gewandt und behauptet, durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf und die 10. große Strafkammer des Düsseldorfer Landgerichts sei Rechtsbeugung verübt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft aber sieht in allen Fällen „keinen Anfangsverdacht für eine Straftat“.

Die Aufsichtsbehörde hat demnach, wie gestern bekannt wurde, alle Strafverfolgungsbegehren zurückgewiesen. Die endgültige Einstellung gegen die sechs Angeklagten des Mannesmann-Verfahren steht noch aus. Auch das Verteilen von rund 2,3 Millionen Euro (aus Auflage-Zahlungen der Angeklagten) ist noch nicht abgeschlossen. Das Geld soll an gemeinnützige Einrichtungen gehen, die darauf warten. (pbd)

Die Polizei als Dauerschatten

Nach 22 Jahren Haft ist ein Mörder aus dem Gefängnis entlassen worden. Er ist ein freier Mann, dennoch verfolgt ihn die Polizei rund um die Uhr. Es handelt sich um eine „offene Begleitung“, nicht um eine heimliche Beschattung.

Mit der Maßnahme will das Innenministerium in Sachsen-Anhalt „größtmögliche Sicherheit“ herstellen. Offenbar ist man nicht mit der Entscheidung der Gerichte einverstanden, die eine gegen den Mann verhängte Sicherungsverwahrung nicht verlängert haben.

Nach diesem Zeitungsbericht geben die Behörden in Sachsen-Anhalt einer Gesetzeslücke schuld an der Entlassung des Mannes. Für die Sicherungsverwahrung werde eine gegenwärtige, konkrete und hochgradige Gefährlichkeit verlangt. Der Entlassene sei aber laut Gutachter nur „mittelgradig gefährlich“.

Das klingt weniger nach einer Gesetzeslücke. Und mehr nach Unwilligkeit, sich mit gerichtlichen Entscheidungen, die sich am Gesetz und den Vorgaben des Bundesgerichtshofes orientieren, abzufinden. Ob man damit noch dem Rechtsstaat dient, ist eine berechtigte Frage.

Sollten solche Sonderbehandlungen für entlassene Gewalttäter die Regel werden, stoßen die Behörden natürlich bald an die Grenzen des Machbaren. Was kommt dann? Der Ruf nach noch härteren Strafen oder automatischer Sicherungsverwahrung bis ans Lebensende?

Bin ich wichtig?

Ein „möglicher Neumandant“ bat um Rückruf. Es ging nur der Anrufbeantworter ran. Mit einem bemerkenswert kurzen Text:

Bitte. Nur. Wichtige. Nachrichten. Hinterlassen.

Da musst du in Sekundenbruchteilen eine Entscheidung treffen.

Professionell vermessen

Vermieter und Mieter streiten sich um das beliebteste Thema. Die Betriebskosten. Meine Mandantin bemängelte vor allem den Abrechnungsmaßstab. Ihre Wohnung kam ihr weit kleiner vor als angegeben.

Das nahmen sich die Vermieter zu Herzen. In der neuen Abrechnung entfallen auf die Wohnung tatsächlich weniger Quadratmeter. Im Begleitschreiben heißt es:

Wir haben die Quadratmeter des gesamten Hauses überprüfen lassen… Nach Aufmaß und Erstellung einer professionellen Architekturberechnung ergibt sich für das Haus eine Gesamtnutzfläche von….

Schön und gut. Meine Mandantin bringt nun allerdings was anderes auf die Palme. Von einem Aufmaß wusste sie nichts. Sie hat auch niemanden in ihre Wohnung gelassen.

Bin mal gespannt, wie die Vermieter das erklären.