Amtsgericht: 6 Wochen für einen Brief

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

260 Frauen und Männer gehören zum „Servicebereich“ des Amtsgerichts Düsseldorf, sie unterstützen also die Richterschaft bei ihrer Arbeit – und ächzen derzeit unter enormer Arbeitsbelastung. Denn die personelle Unterbesetzung liegt bei aktuell 13 Prozent. In Zahlen heisst das: Fast 34 bitter benötigte Stellen sind nicht besetzt, davon im strafrechtlichen Bereich 6,5. Das bestätigte Behördensprecher Peter Bösken auf Anfrage. Mit diesem Personalmangel bewegt sich das Amtsgericht an den Grenzen gefährlicher Rechtsfolgen.

Das Schreiben der von Richter diktierten Entscheidungen dauert regelmäßig bis zu vier Wochen. Käme solch ein Schriftstück nur auch etwas mehr als eine Woche später zu den Akten, läge ein absoluter Revisionsgrund vor. Denn die Strafprozessordnung verlangt, dass ein Urteil fünf Wochen nach der Verkündung bei der Akte sein muß. „Diese Frist wird immer eingehalten“, beteuert Behördensprecher Bösken, kann aber Schludrigkeiten nicht bestreiten.

Wer gegen ein Knöllchen mit einem Einspruch angegangen und auf einen gnädigen Richter gestoßen ist, muss beim Amtsgericht eineinhalb Monate bangend auf die schriftliche Mitteilung warten, ob das Verfahren tatsächlich sang- und klanglos eingestellt wurde. „Das kann passieren“, räumte Bösken ein. Er sieht die Schuld daran bei der jeweiligen „Servicekraft“.

Im Personalrat dagegen spricht man von Methode: „Auszubildende bekommen zunächst eine Beschäftigungsgarantie für ein halbes Jahr – danach werden die befristeten Verträge aber nicht verlängert“, heißt es. In jedem Halbjahr fallen jeweils zwei Stellen weg: „Von Jahr zu Jahr wird das Personal so immer mehr ausgedünnt“, sagt ein Personalvertreter.

Im Oberlandesgericht an der Cecilienallee, das die Dienstaufsicht hat und derlei Zustände zulässt, herrscht Resignation: „Die Sparmaßnahmen der Landesregierung binden uns die Hände“, so OLG-Sprecher Hans-Joseph Scholten. Wörtlich: „Wir haben keine Eingreifreserve, die wir zum Amtsgericht schicken könnten“. (pbd)

Luftig platziert

Ein Landesarbeitsgericht schickt mir ein Empfangsbekenntnis zurück. Ich habe meine Unterschrift etwas luftig über die Zeile für die Unterschrift platziert. Die Unterschrift steht fast im Datumsfeld.

„Bitte reichen Sie das Empfangsbekenntnis, versehen mit einer Unterschrift, erneut ein.“

Früher hätte ich über so was diskutiert. Aber irgendwann merkst du, dass es nur Nerven kostet, am Ende aber gar nichts bringt. Also zweite Unterschrift. Und dem kleinen Beamten neidlos seinen zuständigen Triumph gönnen. Umgekehrt, meine ich natürlich.

Dealgeld

Dealgeld. Kein Polizeibericht, keine Anklageschrift wegen Betäubungsmitteln, in der nicht das Geld der Beteiligten als schlagkräftiges Indiz auftaucht. Ob 10,30 Euro, drei lose Zwanziger oder ein Bündel dicker Scheine, Dealgeld ist es immer. Manchmal steht wahrscheinlich sogar drauf, ob es Trinkgeld oder Dealgeld ist:

„… fanden unsere Beamten nicht nur Trink- und Wechselgeld, sondern auch gefaltete Scheine in deal-üblicher Stückelung“, so der Polizeisprecher. (Express)

Ich kriege langsam Schiss vor Polizeikontrollen. Schon wegen der gefalteten Scheine in meiner Hosentasche brauche ich wahrscheinlich einen sehr guten Verteidiger. Aber damit löst sich dann ja wenigstens die Frage, wohin mit dem ganzen Geld.

Männer und ihre Technik

„Mit Ihrem Handy können Sie eine Konferenzschaltung machen.“

Theoretisch ja. Sie mit Ihrem aber auch.

„Theoretisch ja.“

(Schweigen)

Ich lege dann mal kurz mal auf und rufe den Winkowski an.

„Okay, sagen Sie mir später, was er von der Sache hält.“

Links 12

Eine Zusammenstellung interessanter Links. Jeweils mit Dank an die Einsender:

Minus-Rente verfassungswidrig?

Staatsanwälte reizt man nicht (via Strafsachen etc.);

Kritik an GEZ-Gebühren für Computer;

Abfindung fällt nicht unter Gehaltsabtretung;

Bad Reichenhall: Der Schnee war’s nicht allein;

Verfassungsgericht: Kein Blabla in Durchsuchungsbeschlüssen;

Wer kennt die k.o.-Girls?;

YouTube wird verklagt;

Neuseeland: Kinder richtig prügeln (via Aktenvermerk);

Reisen: Veranstalter haften schärfer;

Internetkasinos: Droht das Aus?

A-Blogger-Syndrom

Und dann stellst du fest, dass sich dein Online-Stalker schon 24 Stunden nichts mehr von der Palme gewedelt hat.

Statt Freude macht sich ein Gefühl der Leere breit. Vor deinen Augen tanzen merkwürdige Gesichter: Sibylle Rauch, Zlatko und der Schockwellenreiter.

Alkotest im Personalbüro

Der Arbeitnehmer war schon länger krankgeschrieben. Im Arbeitsvertrag hatte er sich verpflichtet, nüchtern am Arbeitsplatz zu erscheinen und während des Dienstes keinen Alkohol zu trinken. Innerhalb der Krankschreibung lud ihn der Arbeitgeber zu einem „Personalgespräch“ ein, um die berufliche Zukunft zu erörtern.

Das Gespräch war kurz, denn es ging dem Arbeitgeber nur darum, den Mitarbeiter pusten zu lassen. Dafür rückten extra Männer vom Werksschutz an, das Atemalkoholmessgerät im Anschlag.

Das Ergebnis waren 0,2 Promille. Und eine Kündigung, die auf einen „Verstoß gegen das arbeitsvertragliche Alkoholverbot“ gestützt wird. Wenn das die Rechtsabteilung gegengelesen hat, können die dort aber auch nicht ganz nüchtern gewesen sein.

3,65 Tage

Aus dem Kleingedruckten eines Providers:

„Wir garantieren, dass die Domain zu 99 % pro Jahr erreichbar ist.“

Man könnte das auch so formulieren:

„Ersatzansprüche stehen dem Kunden erst zu, wenn die Domain länger als insgesamt 3,65 Tage pro Jahr nicht erreichbar ist.“

Die Frage ist nur, ob dann noch einer unterschreiben würde.

Gerichtsshows: üble Nachrede für die Justiz

Was als Rechtskunde fürs Volk gedacht war, hat sich längst zur üblen Nachrede für das deutsche Rechtssystem entwickelt: Gerichtsshows demontieren das Ansehen der Justiz – meint Thomas Melzer, Sprecher des Brandenburgischen Justizministers. Er hat elf Jahre als Richter gearbeitet. Über Salesch & Co. schreibt er in der Berliner Zeitung:

Versuchter Mord mit gefährlicher Körperverletzung, dafür braucht Richterin Salesch eine Dreiviertelstunde. Im wahren Leben dauert so ein Verfahren schon mal ein Dreivierteljahr. Da gibt es auch Prozessregeln und Grundrechte, die im Sat.1-Gerichtsstudio natürlich nur langweilen würden. Hier palavert jeder mit jedem. …

Die Würde der deutschen Justiz ist ungestraft antastbar. Permanent verletzt wird sie insbesondere da, wo die Robenträger würdelos mit den übrigen Verfahrensteilnehmern umspringen. Der Staatsanwalt monologisiert mit Vorliebe seine Vorurteile. Den beruflichen Wechsel Lilli Morgensterns vom horizontalen ins Schönheitsgewerbe kommentiert er mit einer Zote: „Von einem Nagelstudio ins andere, so groß ist der Unterschied ja auch nicht.“ …

Jeder kann hier der Täter sein. Und so spritzen die Verdächtigungen vom Katheder herunter: Irgendwie wird am Richtigen schon was hängen bleiben. Trotz Freispruch für den Angeklagten am Ende – der Paradigmenwechsel ist der eigentliche Skandal dieser Sendung. Es gilt keine Unschuldsvermutung, sondern der Grundsatz „Jedem ist alles zuzutrauen“.

In einem Punkt hat Melzer allerdings nicht Recht: Manchmal, nach meinem Eindruck immer häufiger leiden echte Strafverfahren an ähnlichen Problemen wie die im Fernsehen. Ob’s am Arbeitsdruck liegt, dem allgemeinen Dienstfrust oder der immer ärmlicher werdenden Ausstattung? Die Stimmung wird jedenfalls schlechter, und das geht stets zu Lasten der Sachlichkeit.

(Link gefunden in der Handakte)

Deutsche Banken – illegale Hilfe für die CIA?

Das Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein ermittelt bei elf Großbanken, ob und in welchem Umfang diese gegen den Datenschutz verstoßen haben. Auslöser für die Recherchen ist eine Aktion der CIA. Diese hat sich über Jahre Daten besorgt und macht dies wohl auch heute noch:

Der Leiter des ULD, Dr. Thilo Weichert:

Die ersten Informationen, die uns als staatlicher Aufsichtsbehörde von Bankenvertretern zur Verfügung gestellt wurden, waren nichtssagend und blendeten das Bankgeheimnis vollständig aus. Unseres Wissens findet die Weitergabe der teilweise sensiblen Transaktionsdaten von unverdächtigen Bank-Kundinnen und -Kunden an US-Behörden unbeeindruckt von der öffentlichen Kritik weiter statt, ohne dass uns bisher ein Verantwortlicher eine plausible Rechtfertigung hierfür nennen konnte. Für die Wahrung des Bankgeheimnisses sind in erster Linie die Banken selbst verantwortlich. Diese können und müssen dafür sorgen, dass der millionenfache Vertrauensbruch sofort gestoppt wird.

Es kann und darf nicht sein, dass das Bundesverfassungsgericht zu Recht den deutschen Sicherheitsbehörden klare Grenzen bei sog. verdachtsunabhängigen Jedermannkontrollen setzt und dass dann über den Umweg eines belgischen Dienstleisters der US-Regierung erlaubt wird, im Trüben zu fischen und Freiheiten und Bürgerrechte zu ignorieren.


Pressemitteilung des ULD

Rechtsabbieger

Du wartest brav an der roten Fußgängerampel. Die anderen rennen rüber. Deine Belohnung: Ein dementer Rechtsabbieger fährt dich fast tot. Die Eiligen stehen drüben an der Straßenbahnhaltestelle und feixen.