Torstens Rache: Berufsverbot und Domainentzug

ElbeLaw hat – weltexklusiv – den Schriftsatz des Callboys Torsten übersandt erhalten, mit dem dieser eine einstweilige Verfügung erwirken möchte.

Ich zitiere die Vorwürfe gegen mich:

Ein angeblicher Anwalt / Strafverteidiger der Herrn Knoblich bei sein Strafverfahren vertreten soll , jedoch sehr mehrkwirdig vorgeht – statt mögliche beantragte Akteneinsicht bei der Polizei / Staatsanwaltschaft abzuwarten oder mich zu fragen was sein Mandand falsch macht schrieb er das gleiche wie sein Mandant , daß ich angeblich nicht Verlinkt werden möchte am 22.5.06 – in der Akte in der Einlage 7 , 8 oder 9 ( Artikel “ Callboy alleine im Netz „)

einen Artikel wo ich Herrn Vetter drauf hingewiesen habe das ich Verlinkt werden möchte und versucht habe zu erklären was sein Mandant falsch macht und statt dessen er mir mit einer einstweiligen Verfügung droht – ich frage mich bloß für was am 25.5. desweiteren schreibt er irgendwas mit einen elektrichen Stuhl , wo ich nicht draus schlau werde – in der Akte in der Einlage 7 , 8 oder 9 ( Artikel “ Lieber Callboy Torsten „)

einen weiteren Artikel 27.5.06 – in der Akte in der Einlage 7 , 8 oder 9 ( Artikel “ XXXICHSUCHEDICHX.DE „)

einen Artikel das ich vor Gericht ziehe am 16.6. – koppiert von anderen – Artikel mitgebracht

einen Artikel wo die Blogger jetzt T-Shirts verkaufen um die Gerichtskosten und die ganze Aktion jetzt finanzieren am 17.6.06 – koppiert von anderen – Artikel mitgebracht

Die beantragte Strafe:

Mein Antrag daher: Eine Einstweilige Verfügung das keiner der Blogger einen Artikel über mich schreiben darf , es sei denn ich veranlasse das, im Wiederholungsfall im ermessen des Gerichtes eine Geldstrafe sowie das der jenige seine Domainen für immer gesperrt bekommt , alle Domainen die Verleubnungen , Beleidigungen und üble Nachreden beinhalten vorläufig bis sämmtliche Inhalte entfernt sind eine Sperre zu veranlassen ( eine Liste mit fast allen Domainenanbietern sowie welche Domainen betroffen sind ist beigefügt – in der Akte Akteneinlage 15 ) ,eine Unterlassung der T-Shirtsproduktion und Vertrieb – jedes T-Schirt was ab sofort an die Frau oder Mann gebracht wird mit 1000 € Geldstrafe , sowie die Kosten des Verfahrens Herrn Knoche ,Udo Vetter & Jens Knoblich aufzuerlegen . Bei Herrn Rechtsanwalt Udo Vetter zusätzlich prüfen ob er überhaupt eine Zulassung als Anwalt hat und ob mann diesen im ermessen des Gerichtes ein Zeitweiliges Berufsverbot aussprechen , da es nicht im Sinne des Gesetzes ist das ein Rechtsanwalt von seinen Mandanten zusammen Verleubnungen dursch das Netz schickt statt mögliche beantragte Akteneinsicht bei der Polizei / Staatsanwaltschaft abzuwarten.

Eine Ladung liegt mir bislang nicht vor, so dass ich derzeit keine Anwälte in Berlin losschicken muss. Obwohl ich ansonsten ja fast Lust hätte, mir das mal persönlich anzusehen.

Ehrlich gesagt, habe ich sogar schon mal geguckt, ob es noch Flüge gibt.

Zuletzt über den Prostituierten aus Berlin: Spenden – für mich

Sexualkunde gehört zum Erziehungsauftrag

Die katholischen Eltern eines Gymnasiasten, der in einem katholischen Kolleg lebt und die 6. Klasse einer öffentlichen Schule bei Warendorf besucht, kritisieren den Sexualkunde-Unterricht im Lande. Der sei verfrüht, zu freizügig, nehme auf den Entwicklungsstand der Kinder keine Rücksicht und verletze das elterliche Erziehungsrecht.

Doch die Klage auf Unterrichtsbefreiung wies das Verwaltungsgericht Münster ab (AZ 1 K 411/06) Der Unterricht folge dem staatlichen und grundgesetzlich verankerten Bildungs- und erziehungsauftrag. Die Richtlinien des nordrhein-westfälischen Schulministeriums würden diesen Anforderungen gerecht. (pbd)

Blogs: Öffentlich-Rechliche zahlen

Das Farliblog:

Ab sofort ist dieses Blog für alle Besucher kostenpflichtig, die über Rechner öffentlich-rechtlicher Institutionen hier lesen. Ein entsprechender Absatz ist unter Kontakt + Nutzung zu finden. Wenn der Staat mich schröpfen will, schröpfe ich zurück. Die ersten Rechnungen gehen am 15. Juli raus, denn die entsprechenden Rechner einiger Institutionen hab ich schon in meinen Statistiken gefunden.

Die Nutzungsbedingungen:

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Das Doppelte

69 Prozent der Deutschen lehnen den geplanten Gesundheitsfonds ab, berichtet Spiegel online. Die interessantere Zahl wäre, wie viel Prozent der Bundesbürger überhaupt einen blassen Schimmer haben, um was es geht.

Ich tippe auf 1 Prozent. Bei den verantwortlichen Politikern schätze ich das Doppelte.

Ein Drittel in Amerika

Wenn du auf dem Stepper QuickStart drückst, stellt sich das Gerät auf 60 Minuten ein. Das erledigte Pensum wird wie folgt angezeigt:

6 Minuten: 10 Prozent; 12 Minuten: 20 Prozent … 60 Minuten: 100 Prozent.

Heute Morgen entwickelte sich neben mir folgender Dialog:

„Äh, wieso zeigt das Ding bei 18 Minuten 30 Prozent?“

„Keine Ahnung.“

„20 Minuten wären 30 Prozent. Ein Drittel von ’ner Stunde, ist doch logisch. Oder nicht?“

„Ja, schon. Aber die Geräte kommen aus Amerika. Die rechnen doch alles anders.“

„Das kann natürlich sein.“

Momente

Wenn dich der Kaffeeautomat anflasht: „Abgezähltes Geld einwerfen.“

Dann aber anstandslos das Wechselgeld auswirft.

Männer mit Biss

Nur dem mutigen Einschreiten dreier Bochumer Staatsanwälte ist es zu verdanken, dass ein Vergehen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung wahrscheinlich nicht ungesühnt bleibt. So vermeldet es der Polizeibericht:

Nach dem Fußballspiel am Mittwoch befanden sich drei Staatsanwälte auf der Verteilerebene der U 35, um ihren Heimweg anzutreten. Ihnen fiel eine dreiköpfige Personengruppe auf, aus der eine männliche Person plötzlich „Sieg Heil!“ schrie. Es gelang ihnen, den 17jährigen Bochumer bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Von dem Beschuldigten, der sich nicht zur Sache äußeren wollte, wurden die Personalien festgestellt. Gegen ihn wird eine Anzeige gefertigt.

(Danke an Jan C. Marianek für den Link)

Hooligans müssen zu Hause bleiben

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hält es für rechtmäßig, dass sich vermeintliche Hooligans während der Fußballweltmeisterschaft regelmäßig bei der Polizei an ihrem Wohnsitz melden müssen. Damit werden entsprechende Auflagen der Stadt Braunschweig bestätigt. Auch das Braunschweiger Verwaltungsgericht hatte die Anordnungen bereits weitgehend gebilligt.

Einzelheiten bei beck aktuell.

Callboy Torsten schreibt dem Gericht

Callboy Torsten zieht jetzt die zivilrechtliche Karte. Nach seinen unsäglichen Strafanzeigen zerrt er einen Blogger vors Amtsgericht.

Der zuständige Richter scheint vom Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht beeindruckt. Er hat der Ladung zum Termin am nächsten Mittwoch folgenden Hinweis beigefügt:

Dem Antragsteller wird aufgegeben bis zum Termin zu erläutern und glaubhaft zu machen, für welche der angegriffenen Äußerungen der Antragsgegner verantwortlich ist. Ferner ist geordnet darzustellen, welche Äußerungen untersagt werden sollen und warum. Das überreichte Anlagenpaket ist ungeordnet und als Glaubhaftmachung ungeeignet. Ein Verstoß gegen Urheberrechte ist bisher nicht erkennbar, da offenbar kein Kunstwerk oder Lichtbild geschützt werden soll, welches der Antragsteller hergestellt hat.

Übersetzt heißt das: Der Antrag ist bullshit.

Letzter Beitrag zum Prostituierten aus Berlin: Strafsache Vetter