MEINES ERACHTENS

Gegen eine GmbH hat das Landgericht ein Versäumnisurteil erlassen. Jetzt wendet sich die Geschäftsführerin selbst an das Gericht:

Bezugnehmend auf das Säumnisurteil bitte ich höflichst um Wiederaufnahme des Verfahrens in den vorigen Stand, also um Aufhebung des Versäumnisurteils. Es hat sich herausgestellt, dass Herr RA P. durch Unterlassung seiner anwaltlichen Pflichten das Versäumnisurteil erwirkt hat (Nichteinreichung von Schriftsätzen). In der Zwischenzeit hat RA P. dies zugegeben. Daher bitte ich Sie höflichst das Säumnisurteil aufzuheben, da ich die Geschädigte in diesem Verfahren bin. Meines Erachtens kann ich nicht für anwaltliche Fehler, wie es in diesem Verfahren geschehen ist, meine Existenz verlieren.

Wegen des Anwaltszwangs kann das Gericht den Antrag gar nicht prüfen. Aber unabhängig davon hat die Geschäftsführerin auch in der Sache schlechte Karten. § 85 Zivilprozessordnung bestimmt nämlich:

Das Verschulden des Bevollmächtigten steht dem Verschulden der Partei gleich.

Aber vielleicht hilft ja die Haftpflichtversicherung des Rechtsanwalts. Wenn er über sechs Millionen versichert ist…

STREIT UM ALTE KNÖLLCHEN

Im Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf hat jemand gepennt. Etliche Tausend Bußgeldverfahren aus dem Jahr 2003 wurden nicht ordentlich erledigt. Die Betroffenen werden laut Westdeutscher Zeitung jetzt gemahnt.

Leider ergibt sich aus dem Artikel nicht eindeutig, ob bereits Bußgeldbescheide erlassen waren. Ist dies nicht der Fall, sind die Verkehrssünden längst verjährt.

Wurden dagegen Bußgeldbescheide erlassen und sind diese rechtskräftig geworden, beträgt die Vollstreckungsverjährung nicht drei oder sechs Monate, sondern drei Jahre (§ 34 Ordnungswidrigkeitengesetz) nach Rechtskraft. Rechtskraft tritt ein zwei Wochen nach Zustellung, wenn der Betroffene keinen Einspruch einlegt.

EHER LUSTLOS

Die Generalstaatsanwaltschaft hat eine Gegenerklärung zu einer Revision eingereicht. Meine Revisionsbegründung umfasste die Komplexe 1), 2) und 3). Zu 1) nimmt der Staatsanwalt eingehend Stellung. 2) und 3) würdigt er mit keinem Wort.

Entweder habe ich also Unsinn geschrieben. Oder meine Argumente sind so gut, dass ihm nur Unsinn einfällt. Als dritte Möglichkeit käme natürlich noch was in Frage: null Bock. Kommt ja in den besten Häusern vor.

HART BLEIBEN

Vielen Anwälten fällt es schwer, von einer ungerechtfertigten Forderung abzurücken. Schönes Beispiel ist das Schreiben einer Fachanwältin für Familienrecht. Sie erklärt auf anderthalb Seiten, warum unsere Einwände jedweder juristischen Grundlage entbehren.

Im letzten Satz steht, dass sie die Forderung neu berechnet hat und ab sofort der dortige Endbetrag gefordert wird. Ein Blick in die Berechnung zeigt, dass fast alle unsere Punkte eingearbeitet sind. Auch der Endbetrag entspricht bis auf ein paar Cent der Summe, auf die wir gekommen sind.

Als deren Mandant würde ich mich verschaukelt fühlen.

ZAHLUNGSVERKEHR

Ein Mandant, den ich sehr schätze, hatte wegen einer kleinen Sache ausdrücklich nach einer Rechnung gefragt. Die hat er jetzt auch bezahlt, aber erst nachdem ihm das Sekretariat eine Mahnung geschickt hat (die freundliche Variante, hoffe ich). Im Kontoauszug steht:

TSCHULDIGUNG.

Keine Ursache.

ABMAHNSUMPF

Die Bundesjustizministerin sprach auf dem Anwaltstag:

In letzter Zeit wenden sich immer mehr Privatleute an mich, die für die einmalige Verletzung eines Urheberrechts eine Abmahnung mit einer zuweilen sogar vierstelligen Anwaltsrechnung ins Haus geschickt bekommen. Zum Beispiel ein 15jähriges Mädchen, das ein Foto ihrer Lieblings-Popgruppe auf ihrer Homepage eingestellt hat – oder der Vorsitzende eines Sportvereins, der einen kleinen Stadtplan-Ausschnitt für den Weg zum Sportplatz ins Internet stellt. Und wenn ich dann noch höre, dass eine Anwaltskanzlei täglich bei den Betroffenen anruft, um die Geldforderung einzutreiben, dann muss ich Ihnen ganz klar sagen: Ein solches Verhalten kann nicht akzeptiert werden!

Wir werden deshalb bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen den Gegenstandswert präziser regeln und auch deckeln: Einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung dürfen nicht mehr als 50 bis 100 Euro für Abmahnung und Anwalt nach sich ziehen.

Das Problem, Frau Zypries, beschränkt sich allerdings nicht nur auf Privatleute und das Urheberrecht. Auch im Markenrecht wird abgezockt. Und was ist mit den Anschlägen auf die Meinungsfreiheit, die über den Geldbeutel gewonnen werden? Um nur zwei Beispiele zu nennen.

Viele Abgemahnte sind überdies arglos und richten noch nicht mal messbaren Schaden an. Angesichts dessen sollte man den bereits länger diskutierten Gedanken aufgreifen und die erste Abmahnung grundsätzlich kostenfrei halten.

Sogar aus Anwaltssicht ist der Abmahnsumpf ein unappetitliches Terrain. Er gehört trockengelegt.

(Komplette Rede / Anmerkung von Dr. Martin Bahr)

NACHLÄSSIG

Mit wenigen Dokumenten gehen Gerichte so nachlässig um wie mit Strafbefehlen. Das Formular enthält oben links im Briefkopf den eingedruckten Absender „Amtsgericht“. Aber der Ort wird schon mal häufig nicht ergänzt.

Rechts gibt es Platz für „Ort und Tag“. In einem mir vorliegenden Strafbefehl steht darunter „Lippstadt, den 27. April 2006“. Das Feld „Anschrift und Fernruf“ ist aber schon wieder nicht mehr ausgefüllt. Postleitzahl, Straße, Faxnummer – alles Fehlanzeige.

Aber dafür eine ellenlange Belehrung, was der Beschuldigte beachten muss, wenn er Einspruch einlegen will.

FÜHRERSCHEIN-TOURISMUS RELOADED

Der Europäische Gerichtshof hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass die deutschen Fahrerlaubnisbehörden Führerscheine anerkennen müssen, die Deutsche in anderen EU-Staaten erworben haben. Das gilt auch, wenn der deutsche Führerschein entzogen wurde. Nur eine eventuell verhängte Sperre muss abgelaufen sein.

Im entschiedenen Fall war ein Deutscher, dem der Führerschein entzogen war, nach Österreich umgezogen. Nach Ablauf der deutschen Sperrfrist hatte er in Österreich eine neue Fahrerlaubnis erhalten. Nachdem der Mann wieder in Bayern lebte, weigerte sich die Führerscheinstelle, den österreichischen Führerschein in einen deutschen umzuschreiben. Zumindest sollte der Betroffene eine MPU nach deutschem Standard machen.

Dem erteilt der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 6. April 2006 (links oben klicken) eine klare Absage.

Der Führerscheintourismus dürfte damit eine tragfähige Grundlage erhalten haben. Oder das strenge deutsche Fahrerlaubnisrecht den Todesstoß.

FREIRAUM FÜR ARBEITNEHMER

Big Brother im Büro: Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer schreibt im Handelsblatt über die rechtlichen Grenzen der Arbeitnehmerkontrolle:

Angesichts dieser gesetzlichen Regelungen zum Schutz des Arbeitnehmers bedarf es keiner Verschärfung der bestehenden Gesetze. Sie ist aus personalpolitischer Sicht auch nicht erforderlich. Ein vernünftiger Arbeitgeber wird seinen Arbeitnehmern schon allein deshalb den erforderlichen Freiraum zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit am Arbeitsplatz lassen, weil nur so optimale Arbeitsergebnisse zu Stande kommen. Deshalb wird er schon von sich aus nur bei Verdacht schwerwiegender Vertragspflichtverletzungen oder gar Straftaten des Arbeitnehmers zu einschneidenden Überwachungsmaßnahmen greifen wollen.

XXXICHSUCHEDICHX.DE

Die bisher umfassendste Sammlung früherer Inhalte der Homepage eines Berliner Sexdienstleisters und eine lesenswerte Bewertung gibt es hier.

Allerdings nichts für schwache Nerven.