DAS GROSSE SOMMER-SPECIAL

Dr. Engel lüftet ein Geheimnis:

Kommen Sie, kein Mensch würde bei einer derart lahmen Konjunktur die Mehrwertsteuer erhöhen, Pendlerpauschale und Sparerfreibeträge kürzen und damit Familien belasten. Haben Sie es denn nicht gemerkt? Das ist doch alles nur für die „Versteckte Kamera“.

Zugegeben, Hape Kerkeling war als Angela Merkel mehr als überzeugend. Und Ingo Appelt war als Franz Müntefering auch nicht schlecht. Gut, der Uhu als Außenminister war ein wenig übertrieben. …

Nach der Sommerpause sind dann aber die echten Politiker wieder da. Dann wird die ganze Sache aufgeklärt, das deutsche Volk darf herzlich über seine eigene Dummheit lachen, darauf reingefallen zu sein und dann gibt es auch endlich die versprochenen Steuererleichterungen.

BND SOLL JOURNALISTEN GEKAUFT HABEN

Der Bundesnachrichtendienst soll bis Mitte der neunziger Jahre nicht nur Journalisten bespitzelt haben. Er soll auch Journalisten bezahlt haben, um Kollegen zu überwachen. Dies ergibt sich laut Süddeutscher Zeitung aus einem Bericht des ehemaligen Bundesrichters Gerd Schäfer für den Bundestag.

Danach hat der BND dem ehemaligen Mitarbeiter eines Nachrichtenmagazins mit den Decknamen „Schweiger“ und „Dali“ in 16 Jahren 600.000 Mark für Informationen aus der Redaktion zukommen lassen. Außerdem sollen nach dem Bericht weit mehr Journalisten überwacht worden sein als bisher bekannt.

(Link gefunden in Simon’s Blawg)

WERBETRÄGER

Kleinanhänger sind nicht nur als Verkehrsmittel beliebt. Sondern auch als Werbeträger. Vollgepflastert mit Reklame stehen sie oft monatelang an Kreuzungen, am Straßenrand und auf Brücken. Das kann gegen Ordnungsgrecht verstoßen, wenn der Besitzer keine Sondernutzungserlaubnis hat. Es ist aber nicht wettbewerbswidrig. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden.

Firmen können deshalb missliebige Konkurrenten, die solche Fahrzeuge aufstellen, nicht abmahnen. Seine Entscheidung begründet der Bundesgerichtshof damit, dass das Straßenrecht mit dem Wettbewerbsrecht nichts zu tun hat.

Pressemitteilung

ISH GIBT NACH

Nachdem er zuerst wichtig über geänderte Kündigungsfristen doziert hat (siehe diesen Beitrag), zieht Kabelnetzbetreiber ish jetzt den Schwanz ein. Die Kündigung wird zum korrekten Termin bestätigt, der sich aus dem eigenen Vertragsformular und den – niemals geänderten – Besonderen Geschäftsbedingungen ergibt.

Vorsorglich fragt die Firma auch gleich, wohin sie den Monatsbeitrag hin überweisen soll, den sie zuviel eingezogen hat.

LIEBER ENGLISCH

Ich habe versucht, mit dem Stationsarzt in einer psychiatrischen Anstalt zu telefonieren. Es geht um einen Mandanten, der dort behandelt wird.

Leider spricht der Arzt schlecht deutsch. So schlecht, dass es unmöglich war, sich bei Detailfragen – zum Beispiel eine Drogensubstitution – auch nur ansatzweise zu verstehen. Ich schlug vor, das Gespräch in englischer Sprache fortzusetzen. Er nahm das Angebot dankend an.

Wie sich herausstellte, ein netter und bemühter Kerl – soweit es die Umstände zulassen. Wie er seine Patienten aber behandelt, wenn er sie nicht versteht, ist mir ein Rätsel. Vielleicht ist es halt doch eher nur eine Unterbringung.

WAHL-GEHEIMNIS

Einem Journalisten des heise-Verlags werden Informationen über die Funktion der Wahlautomaten vorenthalten, die in Deutschland eingesetzt werden. Dem Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz setzt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt das Urheberrecht entgegen.

Das könnte rechtlich problematisch werden, worauf heise online hinweist:

Nach den einschlägigen Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung sind Stimmerfassung und Auszählung allerdings grundsätzlich öffentlich. „Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses hat jedermann zum Wahlraum Zutritt, so weit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist“, heißt es beispielsweise im Paragraphen 54 der Bundeswahlordnung. Auf diese Weise soll sich jeder Bürger vom korrekten Ablauf der Wahl überzeugen können.

Bei der Verwendung von Wahlcomputern, bei denen die Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse im Inneren des Gerätes stattfinden und deswegen nicht beobachtet werden können, wird diese Kontrollmöglichkeit des Souveräns nun ausgehebelt – stattdessen entscheidet offensichtlich ein privates Unternehmen darüber, wie öffentlich politische Wahlen künftig noch sein werden.

STRASSENKIND

Ein vor einer Woche auf dem Weg ins Krankenhaus geborenes Mädchen wird künftig in seinem Ausweis einen ungewöhnlichen Geburtsort stehen haben: auf der Fahrt zwischen Jena und Sulzbach-Rosenberg.

Laut Spiegel online haben die Eltern rechtlich schlechte Karten, wenn sie den Eintrag in die Geburtsurkunde gerichtlich verhindern wollen. Die Entscheidung des Standesbeamten ist jedenfalls nach Auskunft des Innenministeriums Thüringen auf der Basis des einfachen Rechts rechtlich korrekt. Ob sie auch mit der Menschenwürde vereinbar ist, hat man wohl eher nicht so intensiv geprüft.

Man stelle sich außerdem mal vor, das wäre dem Leimener passiert. Oder der Brühlerin.

SCHWEIGEN ZUM TODESSCHUSS

Selbst vier Tage nach dem Tod eines Familienvaters im lippischen Lage verweigert die Staatsanwaltschaft Detmold beharrlich Informationen über die Hintergründe des Schußwaffengebrauchs durch einen Polizeibeamten. Gründe dafür will Behördensprecher Diethard Höbrink nicht nennen. Er erwägt lediglich, Auskünfte erst zum „Ende der Woche“ zu geben. Inzwischen prüft das Justizministerium, ob diese Informationssperre haltbar ist. Unter bislang nicht geklärten Umständen hatte am vergangenen Samstag ein Polizeibeamter auf den Familienvater geschossen, wie oft, ist unbekannt. Der Mann soll nach unbestätigten Meldungen eine Gaspistole gehabt haben – der Einsatzgrund war eine „Ruhestörung“. (pbd)

Dazu auch Google News

FALSCHE FAXE

Ein Schwachpunkt im Büro ist der Faxempfang. Jeder, der vorbei geht, holt die Neueingänge raus und legt sie in den allgemeines Posteingang. Eigene Sachen werden, sofern keine Fristen zu notieren sind, auch gern gleich mit ins eigene Büro genommen. Oder dem Kollegen in das rote Eingangsmäppchen gelegt, das er für Eingänge hat, die nicht sofort zugeordnet werden können.

Mitunter wird dann aber nicht genau überprüft, ob es sich wirklich nur um ein Fax handelt. So einen Eingang hatte ich heute in einer Akte. Die ersten zwei Seiten des Faxes gehörten zu dem Fall; die nächsten beiden zu einem ganz anderen.

Natürlich will es mal wieder keiner gewesen sein. Allerdings werfe ich auch ungern den ersten Stein. Das gleiche Malheur ist mir neulich auch passiert. Und in der Vergangenheit auch schon einmal, na ja, vielleicht auch zweimal…

ANGELA SCHRÖDERS WELT

Ein paar deutliche Worte in der SZ:

Jeder weiß: Die Mehrwertsteuer wird erhöht. Doch auch die Versicherungssteuer wird erhöht, den Sparerfreibetrag halbiert, die Pendlerpauschale gekappt, die Zahldauer für das Kindergeld reduziert. Und Sprit wird um sechs Cent teurer. Es scheint allerdings, als hätten sich die Deutschen ihrem schwarz-roten Schicksal ergeben. … Doch die große Koalition ist dabei, das richtige Maß zu verlieren. Weil das Volk nicht meutert und es keine echte Opposition gibt, fühlen sich Unionisten und Sozialdemokraten zu immer neuen Steuerplänen ermuntert.

LOTTO-BETRUG.DE

Aus einer reinen Domain-Bezeichnung (hier: www.lotto-betrug.de) lässt sich weder eine wahre noch eine unwahre Tatsachenbehauptung herleiten. So hat es das Landgericht Frankfurt am Main entschieden (Urteil vom 30. März 2006). In dem Beschluss war allerdings nur noch über die Kosten des Rechtsstreits zu befinden.

Der durchschnittlich informierte Internetnutzer entnimmt nach Auffassung des Gerichts einem Domainnamen nicht die Information, dass die dort Genannten strafbare Handlungen begangen hätten, die unter den Straftatbestand des Betrugs (§ 263 StGB) fallen, und/oder wegen Betrugs verurteilt worden sind. Auch eine unzulässige Schmähkritik konnte das Landgericht nicht erkennen.

Informationen zu einem früheren Fall im FINBLOG.

HAKENKREUZE IM T-SHIRT

Eine Modekette hat laut N 24 T-Shirts mit Hakenkreuzmotiven verkauft. Die Sache soll erst bekannt worden sein, als eine Käuferin des T-Shirts in Oldenburg als rechtsradikal beschimpft wurde.

Die Hakenkreuze sollen ca. einen Zentimeter groß und in bunte Muster eingearbeitet gewesen sein. Für mich klingt das weniger nach Straftat, dafür mehr nach einem Modedesigner (in Übersee?), der mit seinem Grafikprogramm gespielt hat.

(Link gefunden im ElbeBlawg)

KATZEN FÜTTERN NICHT VERGESSEN

Ein inhaftierte Beschuldigte wollte ihren bisherigen Pflichtverteidiger loswerden. Unter anderem warf sie ihm vor, sich nicht um ihren Kater Chukey gekümmert zu haben. Dazu äußert das Oberlandesgericht Hamm einen klaren Standpunkt:

Zu den Aufgaben eines Verteidigers zählt … nicht die Versorgung der Haustiere seines Mandanten.

Ansonsten schildert der Beschluss sehr schön, mit welch windigen Methoden manche Anwälte immer wieder versuchen, bisherige Verteidiger aus dem Verfahren zu schießen und sich selbst beiordnen zu lassen. Gewisse Leute sind halt vor gar nichts fies.

(Link gefunden im Blawg mit dem langen Namen)