KATZEN FÜTTERN NICHT VERGESSEN

Ein inhaftierte Beschuldigte wollte ihren bisherigen Pflichtverteidiger loswerden. Unter anderem warf sie ihm vor, sich nicht um ihren Kater Chukey gekümmert zu haben. Dazu äußert das Oberlandesgericht Hamm einen klaren Standpunkt:

Zu den Aufgaben eines Verteidigers zählt … nicht die Versorgung der Haustiere seines Mandanten.

Ansonsten schildert der Beschluss sehr schön, mit welch windigen Methoden manche Anwälte immer wieder versuchen, bisherige Verteidiger aus dem Verfahren zu schießen und sich selbst beiordnen zu lassen. Gewisse Leute sind halt vor gar nichts fies.

(Link gefunden im Blawg mit dem langen Namen)

FREIHEIT NACH DER MITTAGSPAUSE

Das Kölner Schnellverfahren (Vorgeschichte) lief ausgesprochen human ab.

Obwohl ich mich am Anfang etwas erschrak. Die Richterin entsprach nämlich ohne Aufhebens dem Antrag, mich als Pflichtverteidiger beizuordnen. Auch vom Staatsanwalt kam kein Widerspruch. Da das Gesetz eine Beiordnung erst ab einer Straferwartung von sechs Monaten vorsieht, war ich zunächst gewarnt.

Aber so hoch wurde die Sache dann doch nicht gehängt. Die Polizei hatte ordentlich ermittelt. Somit blieb nur ein Geständnis, und zwar ein tränenreiches. Außerdem die Beteuerung, dass künftig nicht mehr ohne Arbeitserlaubnis gearbeitet wird und Reisepässe, die auf fremde Namen lauten und gestohlen gemeldet sind, streng gemieden werden.

Der Staatsanwalt forderte drei Monate Haft auf Bewährung. Angesichts einiger Vorbelastungen war das wirklich fair. Die Richterin lächelte dementsprechend leicht gequält, als ich mich beim Staatsanwalt zwar für seine Objektivität bedankte, aber trotzdem anregte, vielleicht noch mal über eine Geldstrafe nachzudenken. Immerhin wollte die Richterin nicht päpstlicher seiner als der Papst. Sie beließ es ebenfalls bei drei Monaten auf Bewährung.

Ein Scharmützel gab es mit dem Hausgefängnis. Obwohl die Richterin den Haftbefehl aufgehoben und laut Laufzttel die sofortige Entlassung angeordnet hatte, wurde meine Mandantin weiter festgehalten. Begründung: In der Justizvollzugsanstalt ist Mittagspause. Und dort müsse man vor der Entlassung telefonisch nachfragen, ob wegen einer anderen Sache noch Haft angeordnet ist. Voraussichtliche Dauer: 45 Minuten. Eben bis zum Ende der Mittagspause.

Ein Anruf der Richterin überzeugte die Beamten dann doch, dass es keine „Überhaft“ gibt. Und dass Mittagspausen nachrangig sind, zumindest gegenüber dem Freiheitsanspruch des entlassenen Angeklagten.

Meine vorherige Ankündigung, dass ich mir auch über eine Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung (45 Minuten sind dafür mehr als genug) Gedanken machen könnte, hatte dagegen keinerlei Effekt auf die verantwortlichen Herren in der Vorführstelle. „Wir haben unsere Vorschriften.“ Wenn es diese wirklich gibt, sollte man sich mal dringend über den Inhalt Gedanken machen.

BESITZ, STRENG DIENSTLICH

Gibt es einen „dienstlichen“ und damit straffreien Besitz an kinderpornografischen Bildern? Die Staatsanwaltschaft Kiel möchte am ehemaligen Jugendbeauftragten ein Exempel statuieren. Dieser hatte, so berichtet gulli, Seiten mit einschlägigen Inhalten angeklickt. Dabei hat er nach eigenen Angaben nur feststellen wollen, ob es die Seiten noch gibt. Inhalte habe er bewusst nicht heruntergeladen.

Gegen den Freispruch will die Staatsanwaltschaft Revision einlegen. Sie meint, die bloße Existenz der Informationen im Zwischenspeicher sei schon strafbar. Die Möglichkeit, sich die Bilder anzusehen, reiche aus. Außerdem gebe es keine Rechtfertigungsgründe für Angehörige bestimmter Berufsgruppen. Sonst könnte, so die Bedenken der Staatsanwaltschaft, sich ein ganzes Heer aus „Pädagogen, Journalisten und Politikern“ auf Straffreiheit berufen.

Als nächstes sind wahrscheinlich die Strafverteidiger dran. Wenn sie Akteneinsicht nehmen, um zu prüfen, ob es sich tatsächlich um verbotene Pornografie handelt (was mitunter gar nicht der Fall ist), haben sie im Sinne der Staatsanwaltschaft Kiel ja auch „Besitz“ an dem Material. Und verbreiten sie es nicht sogar? Zum Beispiel, wenn sie die Akte ihren Mitarbeitern zur Rücksendung geben. Oder wenn sie einen Sachverständigen einschalten.

(Danke an Andreas Klein für den Link)

IN RUFWEITE

Der FustKW gab laufend Standort und Fluchtrichtung der Tatverdächtigen durch, bis sie auf der Schwerinstraße/Lützowstraße durch die Einsatzkräfte gestellt werden konnten.

Wenn mein Mandant laut nach mir geschrieen hätte, hätte ich ihn sozusagen vom Start weg betreuen können.

VERURTEILUNGS-EXPRESS

Die Kölner meinen es wirklich ernst mit dem beschleunigten Verfahren (Vorgeschichte). Morgen früh um 11.30 Uhr ist die Hauptverhandlung. Habe ich gerade mit der Geschäftsstelle ausgemacht.

Für den Verteidiger ist so etwas eine Katastrophe. Akteneinsicht bekomme ich wohl Minuten vor dem Termin. Die Mandantin kann ich, wenn ich von meinem ersten Termin in Düsseldorf rechtzeitig wegkomme, vielleicht gerade noch im Hausgefängnis sprechen.

Trotz dieser Umstände kann das Gericht im beschleunigten Verfahren Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängen (§ 419 Strafprozessordnung). Ohne Bewährung, wohlgemerkt.

Die einzige Bremse für diesen Verurteilungs-Express ist die Vorschrift des § 420 Strafprozessordnung. Als Verteidiger kann ich zumindest der Verlesung von Vernehmungen und anderen Papieren widersprechen, so dass ohne anwesende Zeugen eine Verurteilung möglicherweise nicht möglich ist. Dann muss eine normale Hauptverhandlung anberaumt werden.

Andererseits besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Sache zügig mit einer Verständigung zu erledigen. Wenn der Richter so nett ist wie sein Personal, kann eigentlich nichts schiefgehen.

POST FÜR DIE LIMITED

Ausländische Firmen, insbesondere die mittlerweile so beliebten Limiteds, agieren zwar munter in Deutschland. Aber die unseriösen unter ihnen verschanzen sich hinter ihrer „offiziellen“ Firmenadresse. Blickpunkt Recht & Steuern weist auf ein wichtiges Urteil hin:

Ein ausländisches Unternehmen (etwa eine englische Limited) muss sich den durch sein Verhalten gesetzten Rechtsschein einer zustellungsfähigen Geschäftsanschrift in Deutschland zurechnen lassen. Dies gilt auch dann, wenn unter der betreffenden Adresse kein Geschäftssitz besteht.

Ein solcher Rechtsschein wird insbesondere dann hervorgerufen, wenn sich das Unternehmen unter Angabe dieser deutschen Adresse ohne einschränkende Zusätze bei der DENIC als Domaininhaber registriert.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 6. September 2005 – 5 W 71/05

THERAPIE FÜR PÄDOPHILE

Die FAZ beschreibt unaufgeregt das Berliner Therapieprojekt für Männer mit pädophilen Neigungen. Die Betroffenen werden dort vorbeugend behandelt, damit sie ihre Neigungen unter Kontrolle behalten.

Für mich neu ist folgende Feststellung:

Untersuchungen über die vergangenen Jahre haben gezeigt, daß mehr als drei Viertel der verurteilten Kindesmißbraucher nach diagnostischen Kriterien nicht pädophil sind. Auch die Mehrzahl der Kindermörder ist nicht pädophil.

LIFE IN A MAFIA FAMILY

When it was my turn to get the bedroll I looked up. Right there in the reception area, I saw Paulie. He was laughing. Next to Paulie I saw Johnny Dio, and next to Dio was Fat Andy Ruggiero. They’re all laughing at me. All of a sudden the guards who had been screaming shut up like mice. Paulie and Johnny came around the table and started hugging me. The guards acted like Paulie and Johnny were invisible. Paulie put his arm around me and walked me away from the table. „You don’t need that shit“, Fat Andy said. „We got nice towels for you.“

Nicholas Pileggi, Wiseguy

TEXTDIEBE

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Übrigens liegt durch Ihre Gewinnerzielungsabsicht ein besonders schwerer Fall der Urheberrechtsverletzung vor. Sie machen sich nicht nur zivilrechtlich schadensersatzpflichtig, sondern auch strafbar.

Ich fordere Sie auf, alle Texte aus dem law blog bis spätestens Montag, 8. Mai, 12 Uhr, vom Archiv-Blog und eventuell weiteren von Ihnen zu verantwortenden Seiten zu entfernen. Sollte dies nicht geschehen sein, müssen Sie mit weiteren Schritten rechnen. Ich spare mir hier die Aufzählung; billig wird es aber bestimmt nicht. Diese Mail ist noch kostenlos.

Mit freundlichen Grüßen

Udo Vetter

RA und Fachanwalt für Strafrecht

Näheres auch hier.

Nachtrag: „keine Suchresultate für lawblog“.

NeNe

Hi Udo,

Ich hab folgendes entdeckt: jajah

Dort kann man (s)eine Telefonnummer angeben, und anschließend noch eine andere. Man klickt auf „Call“ und dann läutet erst das eine, dann das andere Telefon – beide werden quasi verbunden.

Ich denke, dass man damit einen derartigen Blödsinn machen kann, dass dies teilweise schon strafrechtlich auffällig werden könnte (andere mit der 110 verbinden, seinen Vater mit dem Ottoversand verbinden – oh, er hat aufgelegt – oder ähnliches).

Eventuell ist es ja was für dich (zum drüber schreiben, nicht zum Blödsinn machen).

Danny Faak

Aber reizen tut es einen schon.

KÖLN: ERST MAL KNAST

Positiv: In Köln gibt es einen Haftstaatsanwalt, der im Polizeipräsidium sitzt, eine eigene Durchwahl hat und sich auch Freitag Nachmittag Zeit für anrufende Veteidiger nimmt.

Negativ: Die Kölner praktizieren tatsächlich das beschleunigte Verfahren. Jetzt muss meine Mandantin, die gestern bei einer Razzia in einem großen Bordell ohne Arbeitserlaubnis festgenommen wurde, maximal eine Woche darauf warten, dass ihr wegen verbotener Erwerbstätigkeit und einem Urkundsdelikt der Prozess gemacht wird. Länger als eine Woche darf die Hauptverhandlungshaft im beschleunigten Verfahren nämlich nicht dauern (§ 127b Strafprozessordnung).

In Düsseldorf wäre die Frau wohl freigekommen. Denn „normale“ Haftgründe wie Fluchtgefahr liegen nicht vor.

Extrem negativ: Ich habe keine Ahnung, wie ich nächste Woche noch eine Hauptverhandlung in meinen Terminkalender packen soll.

HAFTUNG FÜR FOREN: NEUES AUS DÜSSELDORF

Nachdem das Landgericht Hamburg Foren- und Blogbetreiber in Angst und Schrecken versetzt hat, äußert sich jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf zu deren Haftung für rechtswidrige Beiträge / Kommentare.

Das Gericht erkennt grundsätzlich an, dass der Betreiber bei „Meinungsforen“ nur einen Marktplatz zur Verfügung stellt und nicht unmittelbar für das verantwortlich ist, was geschrieben wird. Jedenfalls kann der Betreiber einer Haftung entgehen, wenn er auf eine Beanstandung hin den Beitrag löscht oder den Verursacher namentlich benennt und damit die Möglichkeit eröffnet, den Autor des Beitrags direkt in Anspruch zu nehmen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf erwägt allerdings auch eine Registrierungspflicht für Teilnehmer. Diese sollen Namen und Adresse angeben müssen. Wie weit der Betreiber allerdings die Angaben gegebenfalls zu überprüfen hat und wie das praktisch umgesetzt werden könnte, erläutert das Urteil nicht.

Näheres auch bei heise online. Direkter Link zu der Entscheidung.

(Danke an Deneriel für den Hinweis)