Gasversorger, welche die Preise erhöhen wollen, dürfen renitenten Kunden nicht mit einem Lieferstopp drohen. Das Düsseldorfer Landgericht hat eine entsprechende Drohung der Stadtwerke Ratingen für rechtswidrig erklärt, berichtet der Expresss. Die Stadtwerke müssen nach Auffassung des Gerichts erklären, warum der höhere Preis gerechtfertigt ist.
Archiv des Autors: Udo Vetter
DELTA
Die Welt ist klein. Seit Jahresanfang ist für eine ziemlich heftige Strafsache eine Staatsanwältin zuständig, mit der ich gemeinsam die Referendarsausbildung gemacht habe. Dass Duzen aber gleich den Weg zu einer tragfähigen Lösung ebnet, kann ich noch nicht feststellen.
Wir haben uns zwar bereitwillig die wechselseitigen Schmerzgrenzen für eine Verständigung genannt. Das Delta beträgt allerdings fünf Jahre Freiheitsstrafe. Ob und wie das noch zu schließen ist, wird sich zeigen müssen.
Wenn nicht, dann eben nicht. Giften wir uns halt 30 Verhandlungstage an. Und trinken in den Pausen trotzdem Kaffee zusammen. An mir soll es jedenfalls nicht liegen.
EIN SATZ
Heroinabhängig. Kokainabhängig. Tablettensüchtig. Als Kind jahrelang missbraucht, seit dem 14. Lebensjahr auf dem Strich. Jetzt noch eine HIV-Infektion.
Sie sagt: „Jetzt weiß ich wenigstens, dass es nicht mehr endlos dauert.“
Das ist schon ein Satz. Mit Anfang 20.
ADAC: MÄRCHENSTUNDE
Die ADAC motorwelt informiert in der Januarausgabe 2006 Millionen Leser falsch. Im Artikel „Top, der Handel gilt“ heißt es:
Aus Kaufverträgen im Internet, per Teleshopping oder Katalog kann der Verbraucher innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware bzw. nach Belehrung über sein Widerrufs- und Rückgaberecht aussteigen. Achtung: Das gilt grundsätzlich nicht für Waren, die im Internet z.B. bei ebay ersteigert werden. Da heißt es: Gekauft wie geklickt!
Der Bundesgerichtshof hat dummerweise – oder zum Glück – schon vor über einem Jahr entschieden, dass auch bei Online-Auktionen normale Kaufverträge zustande kommen. Es gelten demnach auch die gleichen Widerrufsrechte, und zwar ohne Einschränkung. Wer also bei einem Unternehmer kauft, kann sich die Sache auf jeden Fall zwei Wochen überlegen.
DIE DIREKTORIN SPRICHT
Focus online widmet sich dem Fall Sozialgericht Bremen ./. Björn Harste. Erstmals meldet sich auch die Direktorin des Gerichts zu Wort.
Blogoscoped bringt die Sache auf den Punkt:
Welcome to the world wide web, Sozialgericht, and welcome to Google. … So, everyone, if you want to help out the Sozialgericht Bremen, stop linking to the Shopblogger using these words.
100 DATEIEN: EINSTELLUNG
Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe macht unter dem Eindruck von Massenanzeigen Empfehlungen für die Behandlung von Straftätern im Bereich Filesharing. Heise online berichtet über ein Schreiben, das folgende Regelungen vorsieht:
– bis 100 Dateien: sofortige Einstellung;
– 100 bis 500 Dateien: Beschuldigtenvernehmung (dann wahrscheinlich Einstellung gegen Auflage);
– mehr als 500 Dateien: Ermittlungen, auch Durchsuchungen können verhältnismäßig sein.
In jedem Fall soll aber der Anschlussinhaber ermittelt werden, der zur angegebenen IP-Adresse gehört. So könnten die Rechteinhaber also nach wie vor über Akteneinsicht erfahren, wer die vermeintlichen Übeltäter sind und anschließend Schadensersatzansprüche geltend machen.
FUSSMATTEN KLOPFEN
Wintersonne. Autowäsche. Die zu 95 Prozent männliche Warteschlange vor der Rheinpark-Großgarage, dem so günstig in Kanzleinähe gelegenen Sieger im WDR-Waschstraßentest April 2005, zeigte mir wenigstens, dass ich mit meinen hormonellen Impulsen nicht alleine war.
Allerdings hätte die Stimmung besser sein können. Zum Tanken muss man über die Bankstraße anfahren, zur Wäsche geht es via Schwerinstraße. In Höhe der Zapfsäulen trifft man sich jedoch aus Platzgründen. Nur kippelige Plastikstangen, im Shopping-TV auch als alberne Schwinghanteln fürs Heimtraining im Angebot, pollern den Weg zur Waschstraße ab.
Das Sakrileg ereignete sich einen Wagen vor mir.
(KEINE) FAKTEN
Der Rückrufbitte eines Kollegen wollte ich gestern nicht mehr nachkommen. Es war schon 19.58 Uhr, und ich war schon so gut wie aus dem Büro. Da mir der Name des Anwalts nichts sagte und die Vorwahl regional durchaus in die Region Teutoburger Wald, dem bundesdeutschen Zentrum für Döner-Zentrifugen, passte, fürchtete ich schon eine eher unerfreuliche Fachdiskussion über die Frage, ob jemandem ein Wort alleine gehören kann. Denn die Anrufnotiz vom ebuero hatte den Betreff: „law blog“.
Da man die Rückrufbitten von Kollegen traditionell nicht ignoriert, schalte ich vorhin vom „Ihr könnt mich mal“-Modus um auf Vorwärtsverteidigung und griff zum Hörer. In eigener Sache (ist ja doch immer was anderes) derart aufgepuscht, erlebte ich leider eine Enttäuschung. Es meldete sich ein freundlicher Anwalt, der bislang eine statische Homepage betreibt und sich über Weblogs informieren wollte.
Das Gespräch war nett, aber schade, mit einer konkreten Klagedrohung hätte ich doch glatt noch dem Journalisten einer großen deutschen Wirtschaftszeitung neue Fakten liefern können, die er gerade für seinen Printbericht über „Die Seuche“ recherchiert. Ich hoffe mal, sein Stellungnahme-Ultimatum an Papa Klum und die Rückrufbitte bei der Präsidentin des Sozialgerichts Bremen haben mehr Erfolg.
PRÄMIEN FÜR ANWÄLTE
Die Hans Soldan Gmbh verspricht „wohlige Wärme für die kalte Jahreszeit“:
Beim Kauf von Produkten aus dem SoldanSpezial Januar 2006 schenken wir Ihnen, ab einem Netto-Auftragswert von 175,00 €, einen leistungsfähigen elektrischen Heizlüfter, der ganz schnell für ein angenehmes Wärmegefühl sorgt.
Als Zielgruppe eindeutig identifiziert: das chronisch fröstelnde Personal.
ABO NICHT STRAFBAR
Das Abonnement (und die Lektüre) einer Zeitung, die von einem verbotenen Verein herausgegeben wird, ist nicht strafbar. Der Bundesgerichtshof hob die Verurteilung eines Mannes auf, der das Blatt von Mehmet Kaplans „Kalifatstaat“ bezogen hatte.
Nur wer selbst Abos vermittele, unterstützt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs den Verein. Der Beschuldigte hatte zwar ein Abo verkauft. Jedoch monieren die Bundesrichter, dass die erste Instanz nicht festgestellt hat, ob dies vor oder nach dem Vereinsverbot geschehen ist.
PR-TOPF PRALL GEFÜLLT
Juchhu, ich habe sechs Richtige im Lotto. Leider in zwei unterschiedlichen Feldern. Laut Tipp24.de gibt es € 23,80. Immerhin knapp das Doppelte des Einsatzes.
Wenn die Firma V….a klagt, gebe ich von dem Geld den Gerichtsreportern nach der Verhandlung einen Döner aus.
EIN BERG ZINSEN
Das Urteil stammt aus dem Jahr 1992. Die Mandantin wird verurteilt, 11.211,25 € nebst 8,43 % Zinsen seit dem 31. Juli 1990 zu zahlen.
Das Inkassobüro, welches nach knapp zwölf Jahren erstmals wieder tätig wird, macht folgende Rechnung auf:
– Hauptforderung: 11.211,38 €
– Zinsen: 14.578,35 €
Das mit den Zinsen haut nicht so ganz hin. Zwar verjähren die Ansprüche aus einem Urteil grundsätzlich erst in 30 Jahren. Das gilt aber nicht für die Zinsen (§ 197 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Diese fallen nämlich unter den Begriff der „wiederkehrenden Leistungen“. Für diese gilt eine dreijährige Verjährungsfrist.
Wenn man den Zinsanspruch erhalten will, muss man innerhalb der Verjährungsfrist jeweils einen Vollstreckungsauftrag erteilen (§ 212 Abs. 1 Ziff. 2 BGB). Nur dann beginnt die Verjährung jeweils neu.
Das hat das Inkassoinstitut nicht gemacht. Deshalb dürfte sich die Zinsforderung erheblich verringern, wenn meine Mandantin die Einrede der Verjährung erhebt.
ARTIG
Die Deutsche Bank schenkt uns was. Weil wir zehn Jahre dort Kunde sind. 10.000 Lufthansa-Meilen.
Wir sagen artig danke (und hoffen, dass für die Erwähnung einer Marke in diesem Kontext keine Repressalien zu befürchten sind).
DIE SEUCHE
Gerade einen Herrn am Telefon gehabt, der sich als Inhaber der Firma Vakona ausgab. Er beanstandet diesen Beitrag. Begründung:
Vakona ist mein Wort, das dürfen Sie ohne mein Einverständnis nicht verwenden.
Wenn der Begriff aus dem law blog nicht verschwindet, will er zu seinem Anwalt gehen und mich abmahnen lassen. Ich habe ihm versucht zu erklären, dass die bloße Erwähnung eines Namens bzw. einer Marke nicht unbedingt Rechte verletzt. Argumente: siehe die Diskussion der letzten Tage.
Er hat es anscheinend nicht verstanden. Hoffentlich setzt sein Anwalt wenigstens einen ordentlichen Streitwert an. Damit sich der Prozess finanziell lohnt. Für mich.
Ansonsten darf man wohl mittlerweile von einer Seuche sprechen.
HOFFNUNG IN TÜBINGEN
Die Staatsanwaltschaft Tübingen verfolgt, wie berichtet, unnachsichtig Personen, die Buttons und Aufkleber mit vermeintlich verfassungswidrigen Kennzeichen verwenden. Dabei handelt es sich allerdings um erklärte Nazigegner – die Symbole sind meistens durchgestrichen oder verfremdet.
Jetzt erlitt die Behörde einen Dämpfer. Das Landgericht Tübingen lehnte die Durchsuchung eines Ladens ab, der die Anstecker in seinem Schaufenster ausstellte. Das berichtet das Schwäbische Tagblatt. Laut Landgericht ist das Tragen von Nazisymbolen dann nicht strafbar, wenn die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus offensichtlich ist.
Damit darf sich auch ein Tübinger Student Hoffnung machen. Das Amtsgericht hatte den Mann vor kurzem noch verurteilt.