ENTENMANN VS. BARTELS

Ein Herr Entenmann probiert’s. Er möchte Marcel Bartels („Mein Parteibuch“) untersagen lassen, einen Link auf seine Seite zu setzen, für alle Zeit seinen Namen zu erwähnen und einiges mehr. Dazu hat Herr Entenmann eine Klage beim Landgericht Berlin eingericht. Marcel Bartels dokumentiert sie auf seiner Seite.

Zum Glück für Marcel ergibt sich schon aus den Hinweisen des Gerichts, dass der zuständige Richter offensichtlich mehr vom Internet und Ehrenschutz versteht als andere Beteiligte des Verfahrens.

AM BESTEN GESTERN

Die Antwort auf meine Anfrage nach Details dauerte achteinhalb Wochen. Die leicht empörte Rückfrage, warum denn noch kein Klageentwurf vorliegt, kam schon nach vier Tagen.

Da habe ich die (subjektive) Eilbedürftigkeit wohl falsch eingeschätzt. Sorry.

FORTBILDUNG

Na ja, wenigstens wird der Rest des Tages geruhsam. Zumindest, wenn man auf Power Point nicht allergisch reagiert. Es steht mal wieder das obligatorische Fachanwalts-Fortbildungsseminar an, welches die örtliche Anwaltskammer dankenswerterweise in ihren eigenen Räumen veranstaltet und so endlose Anfahrten erspart.

Heute Morgen kurz überlegt, ob angesichts der zweiten Tageshälfte im geschlossenen Kollegenkreis nicht auch legere Kleidung reicht. Jetzt bin ich froh, dass ich den Gedanken verworfen habe. Zwei Düsseldorfer Tageszeitungen wollen nämlich nachher unbedingt noch Fotos von mir machen, wegen einer Geschichte, die – natürlich – noch morgen ins Blatt soll.

Da muss ich dann halt mal kurz vor die Türe gehen, wenn die Fotografen anrollen. Ich hoffe nur, dass dann nicht ausgerechnet Kaffeepause ist…

AUSGERUHT

Wesentliche Erkenntnisse der Schlafforschung:

– Du brauchst mindestens acht Stunden Schlaf. Besser achteinhalb.

– Wenn du am nächsten Tag ausgeruht sein willst, musst du spätestens um 23.30 Uhr ins Bett.

Der Proband ist 40 und männlich.

WIRD EISERN KASSIERT

Das habe ich auch noch nicht gesehen:

Ein Münchner Kollege klärt einen beliebten Diskussionspunkt mit Mandanten gleich auf seinem Briefbogen, sofort unter dem Hinweis, dass er sich an telefonische Auskünfte nur nach schriftlicher Bestätigung gebunden fühlt:

Bei Vereinnahmungen und Verauslagungen von Fremdgeldern wird die gesetzliche Hebegebühr gemäß VV 1009 RVG zuzüglich gesetzliche Umsatzsteuer erhoben.

Die Hebegebühr wird fällig, wenn der Anwalt Geld einnimmt. Bei der Weiterleitung darf der Anwalt bis zu einer Summe von 2.500 € 1 % berechnen, bis 10.000 € sind es 0,5 und darüber hinaus 0,25 %.

Viele Mandanten haben für die Abzüge nur wenig Verständnis. Deswegen halten es wohl viele Anwälte so wie ich und vergessen die Hebegebühr in der Regel. Meistens ist der Erklärungsaufwand ohnehin größer als der „Verdienst“. Ganz abgesehen von der Verägerung der Mandanten. Die zeigt sich in der Regel daran, dass die Leute nicht wiederkommen.

NICHT ZUSTÄNDIG

Wer nicht hören will, muss fühlen.

In einem einstweiligen Verfügungsverfahren war ein Beschluss gegen unseren Mandanten ergangen. Ohne mündliche Verhandlung Darin stand auch, dass unser Mandant die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Auf unseren – offensichtlich begründeten – Widerspruch stellte das Amtsgericht die Zwangsvollstreckung sofort ein.

Nur die Gerichtskasse war der Meinung, dass sie gegen unseren Mandanten vollstrecken darf. Sie schickte wegen der Gerichtskosten sogar eine Gerichtsvollzieherin los. Diese ließ auch nicht locker, obwohl die gerichtliche Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer einstweiligen Verfügung auch die Gerichtskosten umfasst. Von der Gerichtsvollzieherin musste ich mir am Telefon übrigens noch sagen lassen, ich hätte ja wohl keine Ahnung von dem Rechtsgebiet.

Wir wehrten uns mit einem eigenen Antrag gegen die Zwangsvollstreckung. Und kriegten – natürlich – Recht. Jetzt muss aber jemand beim Land Brandenburg unsere Kosten tragen. Es geht um sage und schreibe 13,92 €.

Hierzu erreicht uns nun folgendes Schreiben der „Landesjustizkasse bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht“:

„Sehr geehrte Rechtsanwälte,

den Vorgang (Erstattung 13,92 €) haben wir zuständigkeitshalber weitergeleitet an den Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. Die Zuständigkeit der Landesjustizkasse wird ausgeschlossen.“

Klingt etwas danach, als wolle es keiner gewesen sein. Und vielleicht rätselt man auch noch ein wenig, welcher Haushalt für die Schulden bei den Rechtsanwälten aus Düsseldorf herhalten muss.

KÜCHEN-CAM

Uffz. Schon zehn nach neun. Und ich müsste eigentlich noch spülen. Weil die Putzfrau kommt. Eigentlich soll die Putzfrau spülen. Aber ich habe mal gesehen, wie sie spült. Da musste ich mal kurz nach Hause, weil ich was vergessen hatte.

Für jedes einzelne Teil, ob Messer, Gabel, Glas oder Teller, macht sie das warme Wasser an. Hält das Teil drunter. Verschmiert Spülmittel drauf. Spült es ab. Dreht das warme Wasser wieder aus. Und nimmt das nächste Teil.

Ich habe eine Gastherme. Es fällt nicht schwer, sich auzumalen, wie lange das Gerät bei dieser Beanspruchung überlebt. Natürlich habe ich der Putzfrau gesagt, dass es mir lieber wäre, wenn sie ein bisschen greenpeacig spült, mit Wasser im Becken. Und so.

Aber wer wäre ich, dass ich an den Erfolg meiner Worte glaube? Ich spüle also nach Möglichkeit selbst. Zumindest bis ich eine Webcam in der Küche habe.

GELD ZURÜCK

Ärger mit Mehrwertnummern? Der Bundesgerichtshof hat mit einem Grundsatzurteil die Rechte der Verbraucher gestärkt. Danach haben Telefonanbieter als erste Rechnungssteller keinen direkten Zahlungsanspruch gegen den Kunden. Mit anderen Worten: Wer sich weigert, zweifelhafte Dienste von Drittfirmen auf der Telefonrechnung zu bezahlen, kann von der Telekom oder anderen Anbietern nicht verklagt werden. Auch die Drohung mit einer Sperrung des Anschlusses wäre rechtswidrig.

Wer auf Grund des bekannten Drucks von Inkassobüros und Anwälten gezahlt hat, kann sein Geld jetzt sogar zurückfordern. Zumindest wenn er die Summe „unter Vorbehalt“ überwiesen hat.

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SCHWEIGEN

Eine Frau, die neun ihrer Kinder als Neugeborene getötet haben soll, macht sich Hoffnung auf Straffreiheit. Bisher sei es den Ermitteln nicht gelungen, die gezielte Tötung auch nur eines Kindes nachzuweisen, berichtet der Tagesspiegel. Sofern mildere Delikte als Mord in Betracht kommen, könnten die Taten verjährt sein.

Schwierig ist der Tatnachweis auch, weil die Beschuldigte von einem wichtigen Recht Gebrauch macht. Sie schweigt. Ihr Anwalt hat ihr dazu geraten.

(Link gefunden im HandakteWebLAWg)

SCHON GEBUCHT

„Wir haben Terminüberweisungen in Höhe von xxx € vorgemerkt.“

Ach ja, am 25. November gibt es noch was oben drauf. Weihnachtsgeld. Für Mitarbeiter. An so was wird natürlich frühzeitig gedacht …

VERTAUSCHT

Drama im Alltag. Mandanten sind stinksauer, weil ich die Schadensunterlagen für einen Verkehrsunfall an die falsche Versicherung geschickt habe.

Die Gesellschaft einschließlich Versicherungsscheinnummer habe ich mir aber nicht ausgedacht. Ich habe sie vielmehr aus dem Gutachten entnommen. Der Sachverständige hatte die Versicherungsdaten für den Unfallgegner aufgeführt. Leider, so stellt sich jetzt heraus, sind im Büro des Sachverständigen die Halterabfragen für zwei Gutachten vertauscht worden.

Nun kenne ich den Sachverständigen seit Jahren. Er leistet gute Arbeit. Bisher stand in seinen Gutachten auch immer die richtige Versicherung. Da stellt sich schon die Frage, ob ich verpflichtet bin, dieselbe Anfrage noch mal zu machen. Außerdem würde dann ja auch wieder ein Zeitverlust eintreten, bis ich die Antwort habe. Zumindest, wenn mir, wie hier, die Kfz-Daten nicht schon vorher übersandt werden.

Dankenswerterweise hat die falsche Versicherung die Unterlagen direkt an die richtige Versicherung geschickt. Wenn die richtige Versicherung jetzt zügig reguliert, dämpft das vielleicht die Emotionen.

EILIG

Mit Schreiben vom 4. November lädt die Polizei meinen Mandanten zu einer Vernehmung ein. (Ich sage bewusst Einladung, denn es steht jedem frei abzusagen. Oder einfach nicht hinzugehen.) Der Vernehmung soll am 10. November 2005 sein. Abgestempelt ist das Schreiben am 14. November. Eingetroffen ist es zwei Tage später.

Mit rotem Kuli hat der Beamte noch notiert: Eilig! Als ich jetzt angerufen habe, um mich zu melden, war er allerdings bereits im Urlaub. Und seine Sachen bleiben liegen, bis er wieder ins Büro kommt. Sagt zumindest sein Kollege.

Eilig ist halt immer relativ.