HEISE HAFTET FÜRS FORUM

heise online wird vom Landgericht Hamburg die volle Verantwortung für Forenbeiträge auferlegt. Der Onlinedienst hatte beanstandete Kommentare zwar sofort nach Aufforderung gelöscht; eine Unterlassungserklärung gab heise aber nicht ab.

Das Landgericht Hamburg meinte jetzt, die Betroffenen müssten ihrem Recht nicht hinterherlaufen. Der Verlag sei verpflichtet, Beiträge vorher durch Mitarbeiter oder automatisch auf ihren Inhalt zu überprüfen.

Auf die Urteilsbegründung darf man wirklich gespannt sein. Vor allem, weil im Gesetz (§ 11 Teledienstegesetz) genau das Gegenteil steht.

(Danke an Andrea Altefrone, Michael Grigutsch, Erik Schmidt, Jan Falkenhagen und Malte Diers für den Hinweis)

ZU BEACHTEN

Die ARGE Düsseldorf:

„Falls in diesem Schreiben Telefonnummern beginnend mit 0180 genannt sind, so ist zu beachten, dass aus dem Festnetz der Deutschen Telekom Kosten von 4,6 ct/min anfallen.“

Ist es nicht etwas deplatziert, nur über Sonderrufnummern erreichbar zu sein, wenn die eigene Kundschaft zu 100 % Sozialhilfe bezieht?

TEMPO

Manche Richter sind schnell. Schneller als erlaubt. Meine (neue) Mandantin erhielt am 15. November 2005 eine Klageschrift. Verbunden mit der Aufforderung, innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen, ob sie sich gegen die Klage verteidigen will.

Diesen Schriftsatz sandten die bisherigen Anwälte rechtzeitig weg. Er ging am 29. November 2005, am Tag des Fristablaufs und damit rechtzeitig, beim Landgericht Düsseldorf ein. Das hat das Gericht mittlerweile bestätigt. Davon ungerührt erließen die Richter schon am nächsten Tag, dem 30. November, ein Versäumnisurteil.

Hallo, sonst geht es aber noch gut? Wer Tag für Tag in diesem Betrieb arbeitet, sollte doch eigentlich wissen, wie lange die Post braucht, bevor sie von der Eingangsstelle auf dem Aktenwägelchen und schließlich in der Geschäftsstelle landet. Zwei, drei Tage sind da durchaus normal.

Der Transport innerhalb des Hauses fällt ausschließlich in den Verantwortungsbereich der Justiz. Das Argument, die Beklagte hätte ihre Verteidigungsanzeige ja sicherheitshalber ein paar Tage vorher absenden können, zieht also nicht. Höchstrichterlich ist nämlich schon etliche Male festgestellt, dass der Bürger Rechtsmittelfristen ausnutzen darf – notfalls bis zur letzten Sekunde.

Unter diesen Umständen ein Versäumnisurteil rauszuhauen, empfinde ich als grenzwertig. Wenn man schon so aufs Tempo drückt, sollte man wenigstens bei der Poststelle nachfragen, ob Briefe oder Faxe in der Sache eingangen und hausintern unterwegs sind.

Aber das ist natürlich nicht geschehen.

ALLIANZ WEHRT SICH

Die Allianz keilt zurück. Nachdem Anwälte die Verantwortlichen der Lebensversicherungssparte wegen Betrug, Untreue und Unterschlagung angezeigt hatten, wehrt sich der Konzern gegen die „üble Nachrede“.

Außerdem prüft die Allianz nach eigenen Angaben, ob sie von den Anwälten Schadensersatz verlangt, berichtet der Tagesspiegel. Das kann natürlich teuer werden.

Muss aber nicht. Denn an sich können die Anwälte derzeit relativ gelassen sein. So beredt wie der Allianz-Sprecher die Finanzoperationen seines Hauses erklärt, dürften die Anschuldigungen der Juristen zumindest nicht völlig an den Haaren herbeigezogen sein. Eine Strafanzeige, die aber nicht völlig aus der Luft gegriffen ist, stellt eben keine falsche Verdächtigung dar.

Ein anderes Problem könnte die Frage sein, ob und inwieweit Anwaltskanzleien die immer beliebter werdenden Strafanzeigen PR-mäßig ausschlachten dürfen. Möglicherweise will die Allianz auch in diese Richtung argumentieren.

Näheres auch im FinBlog.

GEKÜNDIGT ?

Gesprächsnotiz:

Herr S. von der Telefonfirma T. bittet um Rückruf. Wir haben zum Ende des Jahres die Telefonanlage gekündigt. Er fragt nach, wann diese abgeholt werden kann.

Ich dachte schon an einen Fall von schwerer Amnesie. Aber wie sich herausgestellt hat, liegt gar keine Kündigung vor. Der Vertrag läuft lediglich aus (und hat sich eigentlich schon automatisch um ein Jahr verlängert). Allerdings ist das sicher eine gute Gelegenheit, dem technischen Fortschritt etwas dichter auf die Fersen zu gelangen. Stichwort: Einbindung ins Netzwerk.

Die Telefone dürfen wir aber zunächst behalten.

TIEFFLIEGER

Die Bundeswehr muss einem märkischen Straußenzüchter 5.000 € Schadensersatz zahlen. Neun seiner Tiere sollen zu Tode gekommen sein, weil eine Transall der Bundeswehr tief über das Gehege donnerte. Die Bundeswehr behauptete, das Flugzeug sei 10 Meter über der zulässigen Marke von 150 Metern geflogen. Mit dem Hinweis auf „Grenzwerte“ ließ sich der Richter aber nicht beeindrucken, berichtet die Netzeitung:

Ausschlaggebend sei letztlich nicht die Flughöhe, sagte der Richter, sondern das, was passiert sei. Er verglich es «mit einem Auto, das in der Ortschaft 50 Stundenkilometer fahren darf, aber dennoch zu schnell war, wenn es mit 40 einen Hund überfährt.»

(Danke an Mathias Schindler für den Link)

HAFTET RWE DOCH ?

Berlin Blawg geht der Frage nach, ob die Stromkonzerne nicht doch für Schäden und Umsatzausfälle wegen des Wintereinbruchs haften müssen. Interessant werden die Erwägungen vor allem vor dem Hintergrund, dass RWE nach Medienberichten schon länger von Konstruktions- bzw. Verarbeitungsfehlern seiner Strommasten gewusst haben soll.

KRAMPFHAFT JUNG

Wenn du Mittfünzigern, die gerade ihren X5 und eine Wolke Parfum auf die Piste schieben, auf Nachfrage erklärst, dasss du im Gegensatz zu ihnen nicht beim Westernhagen-Konzert warst. Dass du auch nicht planst, die Rolling Stones zu sehen.

Dann fühlst du dich glatt jünger. Musst ja nicht erwähnen, dass du um viertel vor elf schon geschlafen hast.

MASSENMÄDCHEN

„Der Angeklagte erschien in Bekleidung seiner Ehefrau“ heißt ein neues Werk mit juristischen Stilblüten. Gesammelt hat sie der Göttinger Oberstaatsanwalt Wilfried Ahrens.

Einige Beispiele:

– Dem Einfluss der Massenmädchen, die nur zu häufig in aufdringlicher, anreißerischer Form sexuelle Dinge in den Vordergrund stellen, sind in sich noch nicht gefestigte junge Leute schutzlos ausgeliefert.

– … dass im Stadtpark die Zeugung mit Lärm von mehr als 75 Dezibel in der Zeit von 8-22 Uhr und um mehr als 50 Dezibel in der Zeit von 22-8 Uhr zu unterlassen ist.

– Tatvorwurf: Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 453 km/h den erforderlichen Abstand von 226,5 Meter zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 1340 Meter und damit weniger als 4/10 des halben Tachowerts. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt. Beweismittel: Messgerät Police Pilot PDRS-1245, Video-Band-Aufzeichnung.

– Hierauf verlor die Radfahrerin das Übergewicht und kam zu Fall.

Mehr über das Buch bei stern.de.

(Danke an Markus Oswald, der law blog in Ägypten liest)

TYPISCH

Kurzkritik im DVD Magazin (12/05, S. 92):

Ein typischer Film mit typischem Plot und typischem Humor.

Womöglich hat das Studio nicht die typische Anzeige geschaltet.

ÜBERWACHUNGSDRUCK

Nachbarn sind nicht berechtigt, sich gegenseitig mit Videokameras zu überwachen. Das Landgericht Bonn bejaht einen Beseitigungsanspruch sogar, wenn die auf das Nachbargrundstück gerichteten Kameras in Wirklichkeit gar nicht betriebsbereit sind. Schon der durch die bloße Existenz von Kameras oder kameraähnlichen Objekten erzeugte „Überwachungsdruck“ verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

(LG Bonn 8 S 139/04; NJW-RR 2005, 1067)

POST AUS PANAMA

Wie schön, dass ich keine Google-Werbung auf dem law blog habe. Sonst müsste ich mich auch über so dreiste Mails wie diese ärgern. Bevor man eine Strafanzeige erstattet, sollte man vielleicht mal zum Schein möglichst weit auf das Angebot eingehen. Vielleicht ist Panama ja gar nicht so weit…

Neben Nötigung kann man auch an einen Betrugsversuch denken. Zumindest dann, wenn die Firma die Google-Einnahmen gar nicht, wie behauptet, gepusht hat.

Update: In diesem Forum wird live recherchiert. Beeindruckend!