Ich fighte gerade mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt, ob diese einige Pornos behalten darf – was sie gerne möchte.
Archiv des Autors: Udo Vetter
BESCHWERDE
Kommt selten vor, aber ich aber habe mich gerade an die Vorgesetzte einer Versicherungsmitarbeiterin gewandt. Ich hatte die Sachbearbeiterin angerufen, um ein Aktenzeichen durchzugeben. Darum hatte sie mich schriftlich gebeten.
Als ich bei der Gelegenheit nachfragte, wann denn mit einer Regulierung zu rechnen sei und woran die Zahlung bisher scheitert, kanzelte sie mich auf eine derart blöde Art und Weise ab, wie ich es bislang selten erlebt habe.
Beim anschließenden Gespräch mit der ausgesprochen freundlichen Vorgesetzten musste ich gar nicht viele Worte machen. Offensichtlich bin ich nicht der erste, der sich beschwert.
FTPWELT: KEINE BELEGE
Derzeit erhalten täglich viele Nutzer der FTPWelt Post von der Kriminalpolizei. Sie werden vorgeladen, um sich zum Tatvorwurf des „illegalen Herunterladens“ zu äußern. Ob man der polizeilichen Vorladung folgt, muss man selbst entscheiden. Eine Pflicht zum Erscheinen gibt es nicht.
Manche Polizeibeamte sagen den Beschuldigten offen, was Sache ist: Die Staatsanwaltschaft Mülhausen konnte nicht feststellen, ob einzelne Nutzer etwas heruntergeladen haben. Es gibt also keinen konkreten Beleg dafür, dass jemand, der an FTPWelt Geld überwiesen hat, auch tatsächlich urheberrechtlich geschützte Werke von dort bezogen hat.
ALLE PARAGRAFEN
Fast alle Rechtsvorschriften des Bundes sind online hier abrufbar. Die Sammlung ist von 750 auf 5.000 Gesetze und Verordnungen angewachsen.
Zur einführenden Lektüre dringend empfohlen: NatKautschOrgVorRV = Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Immunitäten an die Internationale Naturkautschukorganisation.
(Danke an Andrea Altefrone und Tilman Hausherr für den Hinweis)
WELCHES NETZ ?
Die Neue Osnabrücker Zeitung (Text vom 26.11. ist leider nicht mehr abrufbar) berichtete über einen dieser unverschämten Notebook-Nutzer, die sich über fremde WLANs mit dem „weltweiten Datennetz“ verbinden.
Der zuständige Polizist tappt bis heute extrem im Dunkeln:
Bis heute wissen wir nicht, in wessen Netzwerk sich der Täter eingeloggt hat, sagt Ulrich Klus vom 3. Fachkommissariat der Polizeiinspektion Osnabrück. Vielleicht habe der PC-Benutzer noch gar nicht bemerkt, dass jemand in seinen Computer eingedrungen sei.
Wie will die Polizei dann aber nachweisen, dass der Betreiber des WLAN dieses nicht vielleicht sogar in voller Absicht offen gehalten hat?
Unabhängig davon ist die Nutzung eines ungesicherten WLAN sowieso nicht strafbar. Ein mit einem Notebook in einem Auto sitzender Mensch begründet deshalb keinen Anfangsverdacht. Das wurde hier und anderswo schon umfangreich erklärt. Aber vielleicht ist das alles auch einfach zu hoch. Zumindest für jemanden wie den Beamten bzw. den Autor des Artikels, die offensichtlich meinen, jeder Surfer dringe auch gleichzeitig in den Computer des WLAN-Besitzers ein.
Allerdings wird im Bericht verschwiegen, wie die Sache ausgegangen ist. Vielleicht hatte man an höherer Stelle längst ein Einsehen.
(Danke an Matthias Böse für den Link)
EXAKTE ZAHLEN
Die Höhe eines Bußgeldes bemisst sich in vielen Fällen auch nach dem Einkommen. Zum Beispiel bei Umweltdelikten oder Verstößen gegen Sozialvorschriften.
Von daher stellt sich mir schon die Frage, wieso die Sekretärin eines Mandanten im Anhörungsbogen im Feld „weitere Angaben (z.B. über wirtschaftliche Verhältnisse)“ sein monatliches Einkommen mit 42.349,79 € angegeben hat.
Das wird nicht ganz billig, falls er verurteilt wird.
TANKBETRUG
Herr S. soll Tankbetrug begangen haben.
Normalerweise begeht man Tankbetrug, indem man ohne zu zahlen davon fährt. Herr S. hat aber bezahlt. 21 € für Zapfsäule 4. Der Kassierer behauptet, Herr S. habe Zapfsäule 4 gesagt. Deshalb habe er Zapfsäule 4 kassiert. In Wirklichkeit habe S. aber an Zapfsäule 2 gestanden; dort hätte es 29 € gekostet.
Herr S. sagt, er habe „der silberne BMW“ gesagt. Und da er seinen Tank nur habe auffüllen wollen, habe ihn der Betrag von 21 € nicht stutzig gemacht. Es hätten auch 19 € sein können. Oder 33 €.
Aber Herr S. fühlt sich fast geschmeichelt, dass man ihn für so gerissen hält. Immerhin musste er ja beim Tanken checken, was der Kunde an Säule 4 in sein Auto pumpt. Denn das sollte ja tunlichst weniger sein. Dann musste er genau den Augenblick an der Kasse abpassen, in dem der der andere Kunde zu Ende getankt hat. Denn ansonsten würde der Betrag der Säule ja nicht freigegeben.
Nicht auszudenken außerdem das Risiko, dass der andere Kunde schnell an die Kasse kommt oder in Hörweite Zeitschriften studiert. Denn dann kriegte er ja mit, wie jemand seine Rechnung bezahlt. Dass es haarscharf abgegangen ist, belegen auch die Kassenquittungen. 21.53 Uhr für Säule 4; 21.54 Uhr für Säule 2 (da muss die Sache aufgefallen sein).
Es könnte sich also um einen simplen Irrtum handeln. Jedenfalls wird man Herrn S. kaum Betrugsvorsatz nachweisen können. Trotzdem haben sich schon ein Kriminalhauptkommissar und eine Staatsanwältin ausgiebig mit der Angelegenheit beschäftigt. Die Akte umfasst mittlerweile 25 Seiten.
Durch meine Verteidigungsschrift vom heutigen Tage wird sie auch nicht schmaler.
ÜBERFÜHRT !
Ein Musterbeispiel kriminalistischer Feinarbeit.
Könnte gut sein, dass man zu früh über die Dummheit anderer feixt. Insbesondere in der Polizeipressestelle. Wenn die Frau nämlich nicht vorher belehrt wurde, insbesondere über ihr Schweigerecht. In der Meldung steht davon jedenfalls nichts.
(Danke an Sebastian Kayhs für den Link)
JETZT AUCH UMSONST
Die bekannte Inkasso-Kanzlei Rainer Haas & Kollegen, welche per Telefon und Fax nur über kostenpflichtige Sonderrufnummern errichbar ist, ist jetzt zumindest auch online ansprechbar.
Umsonst, natürlich.
BEREITWILLIG
Im Kreis Cochem-Zell veranstaltet die Polizei präventive Drogenkontrollen auf Schulhöfen, wie die Rhein-Zeitung berichtet wird:
Den Kontrollen verweigert hat sich gestern kein Schüler. Zur Freude von Kriminaloberkommissarin Schäfer. „Alle haben sich bereitwillig durchsuchen lassen“, so die 34-Jährige. Einige Durchsuchte nehmen es locker. Sie versuchen aber die gegenüber ihren Mitschülern doch recht peinliche Situation zu retten. „Ist doch Quatsch, was ihr hier macht. Ich habe doch noch nie Drogen genommen“, scherzt ein junger Mann, der gefilzt wird.
Moment, ich schnappe nach Luft. Ist es tatsächlich so, dass auch die Schultaschen unverdächtiger Schüler gefilzt werden? Das heißt also, dass ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt für Drogenbesitz junge Leute einen brutalen Eingriff in ihr Selbstbestimmungsrecht über sich ergehen lassen müssen. Und, wie sich ja wunderbar aus dem Bericht ergibt, gleich auch noch vor anderen bloßgestellt werden.
Dass die Polizei so was gut findet, geschenkt. Aber für entsetzlich halte ich die angebliche Zustimmung der Lehrer. Repression statt Pädagogik. Tolle Idee! Strafprozessordnung statt Schulordnung. Cool! Der Schulflur als Aufmarschgebiet der Polizei. Warum haben wir daran nicht schon früher gedacht? Das Ganze ist ausbaufähig. Wie wäre es mit dem Klassenzimmer als Operationsgebiet: „Kinder, legt die Bücher weg. Ihr hört ja schon die Stiefel auf dem Flur. Das sind die Herren vom SEK. Legt doch schon mal alles auf den Tisch, was ihr in den Taschen habt. Und zickt nicht wieder so rum, die tasten euch doch nur ab.“ Was für ein geniales Konzept.
Ich würde mein Kind jedenfalls sofort von einer Schule nehmen, an der es Angst haben muss, unter den Augen rückgratbefreiter Lehrer von 34-jährigen Kriminaloberkommissarinnen ohne konkreten Anlass festgehalten, durchsucht und möglicherweise „verhört“ zu werden.
Der auf so eine Durchsuchung folgende Antrag ans Gericht, die Rechtswidrigkeit dieser Maßnahmen festzustellen, hätte wohl auch gute Erfolgsaussichten. Selbst in einem Land, wo verdachtsunabhängige Durchsuchungen möglicherweise zulässig sind. Immerhin gilt auch dort noch noch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
(Danke an Gerd Hoffmann für den Link)
GOOOOOOOAL !
tagesschau.de berichtet über wichtige Reformvorhaben:
Die so genannnte Sportanlagenlärmschutz-Verordnung ist WM-tauglich gemacht worden. Zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 dürfen die Fans lauter sein als die Polizei sonst erlaubt. Der Bundesrat verabschiedete eine Änderung, die die sonst geltenden Vorschriften lockert – insbesondere bei Abendspielen.
(Danke an Tom Steinwender für den Link)
POLIZEIARBEIT
Beim Castor-Transport haben sich Polizisten gegenseitig verkloppt. Und dann wollten sie sich auch noch verhaften. Steht zumindest in der Berliner Zeitung.
RECHT GEBEUGT ?
Haben vier Richter am Oberlandesgericht Naumburg das Recht gebeugt? Fest steht jedenfalls, dass sie einem türkischen Vater beharrlich das Umgangsrecht mit seinem Kind verwehren. Und das, obwohl ihnen sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof schon mehrfach gravierende Rechtsverstöße bescheinigt haben.
Wie der Spiegel vorab berichtet, reicht es der zuständigen Staatsanwaltschaft immerhin für einen Anfangsverdacht und ein förmliches Ermittlungsverfahren. Die Richter sollen bereits Gelegenheit zur Äußerung erhalten haben.
Kommt es zu einer Verurteilung, müssen sich die Richter wahrscheinlich einen neuen Job suchen. Rechtsbeugung ist gemäß § 339 Strafgesetzbuch mit einer Mindesstrafe von einem Jahr bedroht. Die Mindesstrafe ist gleichzeitig die Grenze, bei der Beamte zwingend entlassen werden.
SELBER FAUL
Ein Metablogger von der Zeit ereifert sich darüber, dass das „Du bist Deutschland“-Foto aus der Nazizeit in Blogs nur veröffentlicht wurde. Er ist nämlich der Meinung, die Blogger hätten auch recherchieren müssen. Aber sie wären zu feige oder zu faul gewesen, mal beim Stadtarchiv oder dem Buchautor anzurufen.
Abgesehen davon, dass diese Behauptung so offensichtlich nicht stimmt, ist dieser Satz im Beitrag wirklich witzig:
Und dann hat sich um Bildrechte mal wieder keiner geschert.
Gehört zum Recherchieren für einen Journalisten auch, dass man die rechtliche Seite abcheckt, bevor man juristisch etwas in Zweifel zieht?
Dann hätten die sicherlich in der Zeit-Redaktion vorhandenen Juristen oder gar die Rechtsabteilung dem Autor sicher was von § 51 Urheberrechtsgesetz erzählt. Und ihm erklärt, dass die Veröffentlichung des Fotos als “Bildzitat” mit Quellenangabe im aktuellen Kontext so was von rechtmäßig ist, dass es auf möglicherweise abgelaufene Schutzfristen gar nicht ankommt.
Aber es steht ja nur in einem Zeit-Blog. Da darf man etwas fauler sein. Oder auch feige.
EINE FRAGE
Vorhin bei Spar:
„Och, Sie habe ich doch in der Zeitung gesehen. Sagen Sie mal, darf ich bei dem Wetter eigentlich noch mit meinen Sommerreifen fahren? Die sind schon ein bisschen runter…“
Wirklich eine charmante Art, sich eine Kurzberatung zu erschleichen.