FRISTLOS

Die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers soll auch in der Freistellungsphase der Altersteilzeit möglich sein. So das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein laut diesem Bericht. Ein Supermarktmitarbeiter war schon freigestellt (Blockzeitmodell). Er hatte im Laden nicht nur eingekauft, sondern auch ein Päckchen Käse mitgehen lassen.

Ich halte das Urteil für falsch. Der freigestellte Arbeitnehmer war nämlich gar nicht als Angestellter in dem Laden, sondern als Kunde. Mit seinem Arbeitsverhältnis hatte der Diebstahl also nur insoweit zu tun, als er vielleicht Sicherheitslücken besser kannte als andere.

Selbst wenn das der Fall gewesen wäre, müsste auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet werden. Ein Hausverbot – wie bei jedem anderen Kunden auch – hätte ja wohl ebenso seinen Zweck erreicht.

(Link gefunden in der Handakte, außerdem ein Tipp von Mathias Schindler)

YPS

Allen, die derzeit die Rückkehr von Yps feiern, rate ich zu einem Blick in das Kinderzeitschriftenregal eines gut sortierten Kiosks. Es gibt derzeit schon mindestens 30 andere Zeitschriften mit Gimmicks.

Momentan übrigens empfehlenswert: Die Maus 08/05 mit lustigem Elektrokontakt-Spiel. Hält das Büro garantiert einen halben Vormittag von der Arbeit ab. Danach dürfen dann auch die Kinder wieder damit spielen.

WIE ZU ERWARTEN

Wie nicht anders zu erwarten …

… hat das Bundesverfassungsgericht heute festgestellt, dass für die präventive Telefonüberwachung sehr enge Grenzen gelten. Diese hält ein entsprechendes Gesetz aus Niedersachsen nicht ein und ist damit verfassungswidrig.

(Spiegel online, Pressemitteilung; danke an Axel Eble für den Hinweis)

UNVERLANGT X 5

Sehr geehrter Herr Kollege Reckels,

Ihre Firma advobildung.de schickt die Einladung zum Seminar von Detlef Burhoff am 24. September 2005 jetzt schon zum fünften oder sechsten Mal per Fax. Sicherlich handelt es sich um ein interessantes Seminar, aber eine Einladung genügt wirklich.

Diese Einladung sollten Sie – wenn überhaupt – auch besser per Post schicken, da wir bislang mit advobildung.de in keiner Geschäftsbeziehung stehen und es eigentlich nicht lustig finden, wenn unser Kanzleifax mit unverlangter Werbung blockiert wird.

In der Hoffnung auf Besserung verbleibe ich

mit freundlichen kollegialen Grüßen

Udo Vetter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

BÜCHERSCHÄNDER GESUCHT ?

Bücher dürfen nur als Mängelexemplare verkauft werden, wenn sie tatsächlich mangelhaft sind. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, berichtet das Börsenblatt des Buchhandels.

Sieht nach interessanten Nebenjobs aus: nachts durch Bücherlager stromern, Teppichmesser in der Hand…

(Noch mal Mathias Schindler, danke)

GENERVT

Ein genervter Ex-Außenminister und ein belehrender Richter: Im Pfahls-Prozess gab es eine Posse um Blitzlichtgewitter und klingelnde Handys. Der Stern berichtet.

(Danke an Mathias Schindler für den Link)

ERKANNT

„Der Angeklagte wird auf Kosten der Staatskasse, die auch seine notwendigen Auslagen zu tragen hat, freigesprochen.“

Sogar der Staatsanwalt hat nach dem ersten Zeugen heute auf eine weitere Beweisaufnahme verzichtet. Denn der Zeuge hatte gleich im ersten Satz klargestellt, dass mein Mandant nicht an der fraglichen Schlägerei beteiligt war. Vorher hatte schon der Mitangeklagte glaubwürdig beteuert, dass am 15. Juni 2004 zwar was vorgefallen ist. Mein Auftraggeber sei aber definitiv nicht vor Ort gewesen.

Wie kommt man also heute mir nichts, dir nichts zu dem zweifelhaften Vergnügen, einer Straftat angeklagt zu werden?

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ZEIT GEWINNEN

Herr C. ist verurteilt worden, an Herrn S. 1.243,00 € zu zahlen. Zuzüglich Verzugszinsen seit April 2005. Es handelt sich um ein Versäumnisurteil. Herr C. hat auch keinen Einspruch eingelegt. Das Urteil des Arbeitsgerichts ist also rechtskräftig.

Gegen die Ladung zur eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid) wendet sich Herr C. jetzt mit folgender Begründung:

Die Forderung besteht zu Unrecht. Ich habe nie eine Firma besessen. Ich hatte zu keiner Zeit ein Gewerbe angemeldet.

Meine Prognose: Mehr als ein bisschen Zeit wird er mit solchen Argumenten nicht gewinnen.

FLUCHT

Die Flucht vor der Presse und dem Publikum im Gericht ergriff ein 39-jähriger Angeklagter, der pornografische Aufnahmen seiner Ex-Freundin in Tauschbörsen angeboten haben soll. Wie heise online berichtet, erließ der Richter einen Vorführhaftbefehl gegen den Mann. Sogar sein Auto soll der Angeklagte auf dem Gerichtsparkplatz zurückgelassen haben.

Am Nachmittag hat sich der Mann dann bei der Polizei gestellt. Er wird nach dem Bericht jetzt psychiatrisch untersucht.

(Danke an Andrea Altefrone für den Link)