EBAY: MITHAFTUNG

Wer anderen Personen seinen ebay-Account zur Verfügung stellt, haftet für deren Rechtsverletzungen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilte einen Mann, dessen Frau über sein Konto gefälschte Markenware verkauft hatte.

Näheres zu der Entscheidung weiß Dr. Martin Bahr.

AKTION GEMEINSINN

Ich habe mein Auto heute auf den Behindertenparkplatz gestellt. Gleich rechts neben dem Eingang zum Büro, am Ende der Lützowstraße.

Als ich ausstieg, schlenderte ein mittelaltes Pärchen vorbei. Wahrscheinlich auf dem Weg zum Rhein. Das sei ja wohl eine Unverschämtheit, ereiferte sich der männliche Teil des Pärchens. Ob ich denn keine Augen im Kopf hätte. Sein Daumen zuckte auf dem Handyhalfter. „Ich kann Sie gerne abschleppen lassen. Wünschen Sie das?“

Der weibliche Teil des Pärchens war schon mal weitergegangen. Offensichtlich war zumindest sie in der Lage, das Zusatzschild richtig zu lesen:

Mo – Fr
7 – 19 Uhr

Ein resolutes „Nun komm schon, Hans-Jürgen“ machte dem Spuk ein Ende.

WHAT A FEELING

Klar, es war eine schöne Sommernacht. Mein Bekannter Herr S. war beschwingt. So sehr, dass er auf dem Nachhauseweg von der Rheinuferpromenade nicht nur Rad gefahren ist, sondern gleichzeitig noch übers Handy turteln musste.

Dass das Gespräch wichtig war, zumindest für den weiteren Verlauf des Wochenendes, unterstelle ich. Ansonsten hätte Herr S. das Mobiltelefon in die Tasche stecken können, als er neben einem Streifenwagen hielt, der an einer roten Ampel wartete. Vielleicht hätte er sich auch das (Selbsteinschätzung) dämliche Grinsen sparen sollen.

Waaaaas, das Handyverbot gilt auch für Radfahrer?

Yep.

Aber die Aussage des Polizisten, dass der Spaß 40 € und einen Punkt in Flensburg kosten wird, kann ich nicht nachvollziehen.

Nach meinem Bußgeldkatalog zahlen telefonierende Radfahrer 25 €.

SINGLE LIFE

Der Mann vom Pizzataxi: Hatten Sie nicht gestern auch schon bestellt?

Ich: Ja, warum?

Der Mann vom Pizzataxi (feixt garantiert in Richtung seiner Kollegen): Och, nö, nur so, wir freuen uns ja…

ABT. BENEFIT

Wenn Sie schon mit der elektrischen Zahnbürste durch die Wohnung schlendern, halten Sie den Mund geschlossen.

Zumindest vor den Krawatten.

MEIN BLOG

Lieber H.,

Sie haben sich in den Kommentaren beklagt. Weil Sie mir den Link zu einer Meldung auf heise online, Spiegel online oder was auch immer geschickt hatten. Und ich einige Tage später auch tatsächlich darauf verlinkt habe. Aber die Credits (Danke an …. für den Link) für den Tipp an jemanden anderen vergeben habe, der mich ebenfalls darauf hingewiesen hatte.

Das führte Sie zu dem Schluss, dass ich die Credits nach Sympathie vergebe. Und Sie hielten das für ein Armutszeugnis.

Ich habe Ihren Kommentar gelöscht.

Und auch den Kommentar, in dem Sie sich über die Löschung beschwerten.

Um es gleich vorweg zu nehmen, ich werde auch andere Kommentare (außer in diesem Beitrag) von Ihnen oder anderen Lesern löschen, die eine ähnliche Klage führen. Zum einen sollte die Erklärung im Impressum eigentlich reichen, um derartige Kommentare überflüssig zu machen. Zum anderen bin ich sicher, dass andere Leser mit solchen Kommentaren, die ja off topic stehen, unnötig gelangweilt werden.

Trotzdem einige Punkte zur Erklärung:

Weiterlesen

DON´T TRY THIS

Eine Düsseldorfer Anwältin zahlt ein Knöllchen nicht. Sie hält ein Durchfahrtsverbot für „Schikane“, weil sie als Anwohnerin einen Umweg machen muss, berichtet der Express.

Ich empfehle dieses Verhalten nicht als Vorbild. Wer mit Verkehrsschildern nicht einverstanden ist, muss dagegen Widerspruch bei der zuständigen Behörde einlegen und notfalls vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Das wissen in der Regel auch Bußgeldrichter.

VERPULVERT

Deutsche Post, ist wirklich jemand „unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln“, bloß weil für die Schimmelbuschstraße in Düsseldorf versehentlich die Postleitzahl 40476 angegeben war und nicht die korrekte Postleitzahl 40468?

Falls auch Sie das für kleinkariert und unnötig halten, bitte ich um Erstattung von 7,19 €, die wir für sinnlose Meldeanfragen verpulvert haben.

FILMREIF

Frage eines Mandanten:

Kann man was machen, wenn die Autowerkstatt die eingelagerten Sportreifen schön mit permanenter Farbe markiert hat (VL, VR, HR, HL) – auf der Außenseite?

Ich war versucht zu antworten:

Ja, ganz schnell die Filmrechte sichern.

KEINE KÜNDIGUNG WEGEN ANZEIGE

Schadensersatzansprüche und Strafanzeigen gegen Mitbewohner stören den Hausfrieden nicht so gravierend, dass Mietern deswegen fristlos gekündigt werden könnte. Das Amtsgericht Düsseldorf wies mit Urteil vom 7. Juli 2005 die Räumungsklage eines Vermieters ab. Dieser wollte Mieter nach 23 Jahren aus dem Haus werfen, weil diese Nachbarn beschuldigt hatten, in ihrem Briefkasten Feuerwerkskörper angezündet zu haben.

Das Amtsgericht Düsseldorf sah es als zulässig an, dass die Mieter ihren Verdacht äußerten und Schadensersatzansprüche geltend machten. Unrichtige Verdächtigungen können nach Auffassung des Gerichts nur zu einer fristlosen Kündigung führen, wenn sie leichtfertig oder gar vorsätzlich erfolgen. Im entschiedenen Fall hielt das Gericht den Mietern zugute, dass sie die Anzeige sogar von einem Anwalt formulieren ließen.

Auch wenn die Mieter das Fehlverhalten ihrer Nachbarn letztlich nicht beweisen konnten, hätten sie jedenfalls nicht leichtfertig gehandelt. Denn unstreitig hätten die verdächtigten Nachbarn als Einzige zu Hause Silvester gefeiert und am nächsten Morgen alle Briefkästen gesäubert – bis auf den ihrer Mitmieter. Unter diesen Umständen sei der geäußerte Verdacht zumindest „nicht fernliegend“.

(AG Düsseldorf, Urteil vom 7. Juli 2005, Aktenzeichen 28 C 3337/05; Urteil als PDF)

GEFÄNGNIS AUS VERSEHEN

Manche Gerichtszustellungen bergen kleine Sprengsätze. So zum Beispiel der Brief eines Amtsgerichts, der heute einging. Obenauf der Beschluss, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt wird. So war es auch in der Hauptverhandlung am 6. Juli besprochen.

Dahinter ein Strafbefehl. In exakt der gleichen Sache. Angeblich ist mein Mandant zu einer Hauptverhandlung am 4. Juli 2005 nicht erschienen. Deswegen wird er im schriftlichen Verfahren verurteilt – zu neun Monaten Gefängnis auf Bewährung. Ausgefertigt, gestempelt, unterschrieben.

Die Sache ließ sich mit einem Anruf auf der Geschäftsstelle klären. Eine Panne bei der Eingabe der Aktenzeichen. Gemeint war ein ganz anderer. Ich habe trotzdem um eine schriftliche Mitteilung gebeten, dass der Strafbefehl gegenstandslos ist, auch wenn man mir hoch und heilig versicherte, dass das vom Richter unterschriebene Original sich nicht auf meinen Mandanten bezieht.

Das Risiko, dass irgendwann mal eine Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde den (falschen) Strafbefehl eisern vollstreckt, weil sie ihn für formal wirksam hält, gehe ich lieber nicht ein. Sorry, aber bevor ich dafür den Kopf hinhalte, soll sich die Mitarbeiterin des Gerichts lieber einen Einlauf von ihrem Richter holen.

Die Einspruchsfrist ist natürlich notiert.

Nachtrag: Zu der Problematik gibt es auch ein Urteil. Landgericht Berlin NStZ 2005, 119:

Der Strafbefehl richtet sich, wie eine Anklageschrift, gegen die darin bezeichnete Person. Behauptet diese, nicht der Täter der im Strafbefehl genannten Straftat zu sein, muss sie gegen diesen Einspruch einlegen.