SAUGT ÜBERALL

Meine Sekretärin berichtet von verzweifelten Versuchen, einen Vorwerk-Vertreter loszuwerden. Den Hinweis, dass wir ein Anwaltsbüro sind, konterte er mit dem unwiderlegbaren Argument: „Auch da muss geputzt werden.“ Und selbstverständlich seien Vorwerk-Staubsauger auch ideal für Laminat.

Nach einigem Hin und Her hat er sich dann wohl doch getrollt. Wenn ich da gewesen wäre, hätte ich ihn zu meiner Mutter geschickt. Die lässt sich bestimmt gern mal gratis das Haus saugen.

KLEINE FEHLER

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlicht auf seiner Homepage Hinweise zum „Privaten Kopieren von Musikdateien etc“.

Die dortigen Ausführungen geben ziemlich genau die Rechtsauffassung der Tonträger- und Filmindustrie wieder, in einigen Teilen also nicht die tatsächliche Rechtslage. Fabian Keil hat die Behörde auf zweifelhafte Punkte hingewiesen. Doch die Behörde, die ihre Informationen ohnehin nur vom Bundeskriminalamt bezogen haben will, sieht keinen Änderungsbedarf.

Nicht mal bei den Deppenapostrophen.

(Danke an Florian Haas für den Link)

EINSTIEGSDROGE PORNOGRAFIE ?

Der Justizminister von Sachsen-Anhalt Curt Becker betrachtet Kinderpornografie als „Einstiegsdroge für sexuelle Straftaten“. In einem Interview mit der Welt sagt er:

Irgendwann wollen viele das, was sie sehen, selbst betreiben. Kinderpornographie ist für diese Personen der erste Schritt auf dem Weg zum sexuellen Mißbrauch von Kindern. Dem muß zeitig ein Riegel vorgeschoben werden. Bei vielen Sexualstraftätern wurden auch kinderpornographische Bilder gefunden.

Für diese Behauptung gibt es nicht einmal den leisesten Beweis. Zumindest ist mir keine ernst zu nehmende Untersuchung bekannt, die einen ursächlichen Zusammenhang des Konsums von Pornografie und späteren Sexualstraftraten nachweist.

Zwar ist auch die Gegenmeinung nicht belegt, wonach Pornografie sedierend auf potentielle Straftäter wirkt, das heißt Triebstörungen kanalisiert und Straftaten dadurch in der Gesamtzahl verringert. Aber es spricht immerhin vieles dafür, dass die Quote der Sexualstraftaten auch in früheren Gesellschaften, die noch keinen derartigen Zugang zu Pornografie hatten, nicht wesentlich anders war.

Jedenfalls ist der Rückschluss des Ministers, dass ein Pornografiekonsument nicht zum Sexualstraftäter geworden wäre, wenn er keinen Zugang zu pornografischem Material gehabt hätte, abenteuerlich.

Man könnte auch sagen: demagogisch.

ANGESCHWÄRZT

Jemand, der mit einer Alkoholfahne ein Auto zulassen will, riskiert seinen Führerschein. Das Verwaltungsgericht Trier (Pressemeldung vom 23. Juni 2005) bestätigte die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei einem Mann, der von einem städtischen Mitarbeiter denunziert gemeldet worden war. Wie Tests ergaben, konsumierte der Betreffende auch andere Drogen.

Das Besondere an dem Fall: Dem Mann konnte nicht nachgewiesen werden, dass er tatsächlich unter Drogeneinfluss Auto gefahren war.

(Danke an Andreas Gilbert für den Link)

ARAG TRENNT SICH

Die ARAG feuert 60.000 Rechtsschutz-Kunden, weil sie angeblich zu klagefreudig sind. Das berichtet Spiegel online. Das ist an sich nichts Ungewöhnliches. Wunderlich ist nur, dass die ARAG dies auch noch so offen kommuniziert – vielleicht als Abschreckung für Kunden, die gnädigerweise ihre Police behalten dürfen?

Durch die Kündigung entfällt der Rechtsschutz übrigens nie rückwirkend. Alle Rechtsschutzfälle, die bereits eingetreten sind oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eintreten, muss die Versicherung übernehmen. Und ein anderer Anbieter findet sich entgegen anderslautenden Gerüchten auch immer. Das ist jedenfalls meine Erfahrung.

(Danke an Mathias Schindler für den Link)

HAFTBEFEHL GEGEN KÖ-ANWALT

Gegen einen bekannten Düsseldorfer Anwalt mit Sitz an der Königsallee soll Untersuchungshaft angeordnet worden sein. Der ehemalige Zivilrechtsprofessor und Autor mehrerer Fachbücher steht laut Express im Verdacht, Millionensummen unterschlagen zu haben.

Nach dem Bericht handelt es sich um Gelder, die der mittlerweile zu einer Gefängnisstrafe verurteilte Gründer eines „Tierhilfswerks“ dem Anwalt anvertraute. Außerdem soll der Jurist gefälschte Drohbriefe abgesandt haben, möglicherweise mit dem Ziel, dass sein früherer Mandant länger in Haft sitzt.

In einem Punkt ist der Bericht schon mal definitiv falsch. Der Anwalt ist, wie ein Blick auf seine Homepage zeigt, nicht 40, sondern 49 Jahre alt.

COFFEE TO GO

In der Düsseldorfer Gerichtskantine gibt es jetzt Coffee to go. Interessant zu sehen, wer so alles mit Pappbechern über die Gerichtsflure wandelt.

JUGENDSTREICHE

Sehr geehrte Frau M.,

wie Sie wissen, vertreten wir die rechtlichen Interessen Ihrer Mitbewohner S. Sie leben in der Wohnung über unseren Mandanten.

Am Sonntag hat Ihr minderjähriger Sohn sich aus einem Fenster Ihrer Wohnung erbrochen. Das Erbrochene verunreinigte nicht nur die Fassade, sondern auch das Kinderzimmerfenster der Wohnung unserer Mandanten.

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GEFÄHRLICHE LINKS

Spiegel online fasst die Abmahnwelle wegen allofmp3 zusammen.

Die Linksetzungen zu Slysoft und zu allofmp3 sind rechtlich unterschiedlich zu behandeln. Die Verbreitung von Kopierschutzknackern ist in § 95a Urheberrechtsgesetz ausdrücklich verboten; der entsprechende Link wurde als Beihilfe hierzu gewertet.

Für Musiktauschangebote fehlt eine entsprechende Vorschrift. Hier kann der Löschungsanspruch also höchstens auf die allgemeinen Vorschriften gestützt werden. Es ist höchst fraglich, ob diese wirklich rechtfertigen, was die Musikindustrie verlangt.

Über allem schwebt natürlich auch noch die Frage, ob allofmp3 tatsächlich illegal ist. Und selbst wenn das Angebot in Deutschland rechtswidrig ist, stellt sich das Problem, ob es für einen deutschen Internetnutzer verboten ist, auf ein Angebot zu verlinken, das zumindest in dessen Heimatland legal ist.

Wenn die Verantwortlichen für diese Kampagnen (siehe auch die Abmahnungen der GEMA gegen Internetprovider) Pech haben, werden ihre Prozesse zu richtig dicken Bauchplatschern.

Nachtrag: Mehr Informationen bei Telepolis.

DER HERR AIGNER

Der Herr Aigner von der Blindenwerkstatt hat einen neuen Trick. Er behauptet am Telefon einfach, man habe schon mal miteinander telefoniert. Und bleibt auch bei der Version, wenn man ihm klipp und klar darlegt, dass man ganz sicher ist, dass es sich hierbei um eine Lüge handelt.

Wenn man Herrn Aigner allerdings um Namen und Adresse der Firma bittet, für die er arbeitet, legt er ganz schnell auf. Zumindest nachdem man ihn gefragt hat, ob er nicht weiß, dass er mit einer berüchtigten Abmahnkanzlei verbunden ist.

EISKALT

Ich war schon auf eine Abfuhr gefasst. Und zwar eine eiskalte. Drei Tage vor dem Termin Verlegung in einer Bußgeldsache beantragen, noch dazu wegen einer an sich vermeidbaren Überschneidung. Wo kommen wir denn hin, wenn wir auf schusselige Mandanten Rücksicht nehmen?

Das Telefonat mit dem Richter am Amtsgericht Düsseldorf verlief anders als befürchtet. Zunächst mal rief er mich prompt zurück, nachdem ich ihm mein Anliegen auf den Anrufbeantworter gesabbelt hatte. Dann war er auch noch ohne lange Diskussionen bereit, den Termin auf Oktober zu verlegen.

Und das, obwohl er die Sache doch so einfach vom Tisch hätte haben können: Terminsverlegung ablehnen, Bußgeldbescheid wegen Nichterscheinens bestätigen.