Mein wichtigster Eindruck vom Fischer-Marathon ist, dass wir nicht besonders professionell regiert werden. Wobei die Leute auf der anderen Seite allerdings auch keinen wesentlich besseren Eindruck machen.
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)
Mein wichtigster Eindruck vom Fischer-Marathon ist, dass wir nicht besonders professionell regiert werden. Wobei die Leute auf der anderen Seite allerdings auch keinen wesentlich besseren Eindruck machen.
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)
Wenn ausländische ebay-Verkäufer um Zahlung per Western Union bitten, kann man einem Mandanten wohl kaum grünes Licht geben. Auch wenn es so ein schönes Schnäppchen gewesen wäre.
Vertraulich: Kooperationsanfrage für den Bereich Klagewellen
Sehr geehrter Herr Vetter,
wir sind seit 10 Jahren spezialisiert auf die Abbildung von komplexem, regelbasiertem Wissen und dessen handlungsorientierte Einbindung in juristische Projekte. Wir definieren und visualisieren Regeln, Abläufe und Gesetze u.a. für Organisationen wie die Bundesregierung, das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium der Justiz, den DIN und die DATEV.
In der jüngeren Vergangenheit hat sich in Zusammenarbeit mit Partnern wie der Allianz Prozessfinanz GmbH herausgestellt, dass unsere Methode das Geschäft mit Massenklagen in Deutschland in der Durchführung effizienter und in der strategischen Planung akzentuierter gestaltet.
Wir möchten uns auch in Zukunft auf unsere Methodenkompetenz konzentrieren und in diesem Bereich mit einer Kanzlei kooperieren. Gerne würde ich mit Ihnen ein erstes Telefonat über dieses Thema führen. Meine Kollegin Frau Saller wird Sie in Kürze kontaktieren, um zwischen Ihnen und mir einen Telefontermin zu vereinbaren. Ich freue mich auf das Gespräch mit Ihnen und verbleibe bis dahin
mit freundlichen Grüßen
Oliver Seyboldt
Geschäftsführer
knowledgeTools® … damit Sie sehen, was Sie wissen!
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knowledgeTools International GmbH
Wallstaße 15/15a
10179 Berlin
Zentrale: +49 30 726169 090
Fax: +49 30 726169 249
mailto: oliver.seyboldt@knowledgeTools.de http://www.knowledgeTools.de
Lieber Herr Seyboldt,
es ist mir ziemlich egal, mit welch wichtigen Firmen und Institutionen Sie zusammenarbeiten. Fakt ist, dass Ihre Firma rechtswidrig Spam versendet. Nicht nur das, Sie kündigen sogar einen weiteren Rechtsverstoß an: unverlangte Werbeanrufe.
Damit eines klar ist: Kommt der Anruf, folgt die Abmahnung.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Vetter, RA und Fachanwalt für Strafrecht
So einen Briefanfang kriegen nur Juristen hin:
Sehr geehrter Herr Kollege Vetter,
in der rubrizierten Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre Telefax-Nachricht vom 22. April 2005.
Ich bin gespannt, ob der Live-Stream von Phönix oder n-tv hält, wenn der Außenminister aussagt. Sonst muss ich mir womöglich ein paar Akten einpacken, wieder nach Hause fahren und dort gucken. Schon seltsam, dass im Gegensatz zu früher niemand einen portablen Fernseher greifbar hat. Aber wegen des digitalen Antennensignals würde der wahrscheinlich sowieso nicht funktionieren.
Ist die Vernehmung auch in einem Onlineradio zu hören?
Zehn prallvolle Ordner Hauptakte, dazu noch fünf weitere mit Dokumenten. Kann man das in zehn Werktagen durcharbeiten? Eine vernünftige Verteidigungsstrategie ausarbeiten? Eigene Ermittlungen anstellen?
Geht. Vielleicht. Aber nur, wenn man ansonsten nichts zu tun hat. Das ist aber nicht der Fall. Deshalb muss ich beantragen, das Verfahren zunächst auszusetzen. Falls das Gericht dem nicht stattgibt, geht es zumindest ein erhebliches Risiko ein. Denn zu wenig Vorbereitungszeit kann als unzulässige Beschränkung der Verteidigung gewertet werden; ein absoluter Revisionsgrund (§ 338 Ziff. 8 Strafprozessordnung).
Offensichtlich dank des Europäischen Haftbefehls sitzt der Hauptverdächtige eines riesigen Dialer-Betrugs nun in deutscher Untersuchungshaft. Der tecChannel berichtet, dass der Mann aus Lettland überstellt wurde.
(Link gefunden im HandakteWebLAWg)
Ein bisschen neidisch bin ich schon. Auf den neuen Computer, den mein Bruder (danke für den geopferten Nachmittag!) für meine Kollegin installiert und ins Netzwerk integriert hat. Ein Dell Optiplex. Hervorstechendstes Merkmal: unhörbar. Dagegen klingt mein Sony Vaio wie ein Müllwagen.
Kleiner Trost 1: Den nächsten Neuen kriege turnusmäßig ich. Jetzt erzählt mir bitte nicht, dass so ein Sony praktisch unverwüstlich ist.
Kleiner Trost 2: Ich habe mir einen Minidrucker für die Aktentasche bestellt.
Die Financial Times berichtet über Personalsuche und -politik deutscher Anwaltskanzleien:
Dabei ist gerade bei jüngeren Anwälten eine besonders hohe Wechselbereitschaft zu beobachten. Manche von ihnen erkennen nach einiger Zeit in einer internationalen Großkanzlei, dass ihnen die überschaubaren Strukturen in einer kleinen Sozietät doch lieber sind. Andere vermissen die berufliche Perspektive. Zwar können sich die Associates in den Top-Kanzleien von einem Einstiegsgehalt von 65 000 Euro in einigen Jahren auf 150 000 Euro hocharbeiten. Doch ihre Aussichten, irgendwann einmal Partner zu werden, sind schlecht.
Die amerikanische Polizei führt ein 5-jähriges Mädchen aus dem Kindergarten ab – in Handschellen. Das AP-Video, welches auf den Bildern einer im Kindergarten installierten Kamera basiert, ist hier zu finden. Hintergründe bei Spiegel online.
(Link über die Jurastudentin)
Wäre es nicht so traurig, könnte man drüber schmunzeln. Selbst abgehalfterte SPD-Funktionäre suchen schnell noch ein Plätzchen im Kapitalismuskritik-Express, möglichst nahe beim Oberschaffner Müntefering.
Ihre neuesten Äußerungen lassen darauf schließen, dass der Zug ideologisch einen klaren Kurs steuern wird: zurück in die Vergangenheit, ab nach Osten. Für Mitropa-Fans könnte sich hier die Chance einer späten Genugtuung ergeben. Die BRD als sozialistischer Freizeitpark, in dem u.a. das Neue Europa (visafrei) die Gespenster von gestern bestaunt und wohlig schaudert.
Könnnte glatt eine Marktlücke sein.
Was sich als Probeabo ausgibt, kann schnell zur Kostenfalle werden. Gerade im Internet soll es immer mehr Angebote geben, die mit einem kostenlosen oder preiswerten Testzugang oder einem Probeabo werben. Was der Kunde aber häufig übersieht: Ohne Kündigung geht das Abo in einen festen Vertrag über. Häufig gleich mit einer Laufzeit von sechs Monaten oder einem Jahr.
Dieser Beitrag von Rechtsanwalt Thomas von Olnhausen zeigt einige Aspekte auf, mit denen sich ein Besteller doch wieder vom Vertrag lösen kann. Überdies spricht vieles dafür, dass solche Klauseln schon wegen ihres Überraschungseffekts („Probe“abo) unwirksam sind (§ 305 Absatz 1 BGB).
Ich stand gerade etwas verwirrt vor der Anwaltshalle im Düsseldorfer Landgericht, wo ich noch was zu erledigen hatte. Verschlossen. Durch eine Stahltür. Links an der Wand ein Touchpad. „Nach 15 Uhr öffnen Sie die Tür mit dem Ihnen bekannten Code“, klärte ein Schild auf.
Mir hat niemand einen Code mitgeteilt. Aber vielleicht liegt das daran, dass ich kein Mitglied im Deutschen Anwaltverein bin. Einen Kollegen durch die Scheibe heranwinken, der mir von innen aufmacht, auch dieser Wunsch blieb leider unerfüllt. Die Anwaltshalle war verwaist. Kein Wunder – bei dem schönen Wetter und um die Uhrzeit trifft man sich auch zweifellos besser vor dem Uerige.
Der Mitarbeiter der Deutschen Botschaft in einem asiatischen Land bedauert, kein Besuchervisum für den Neffen eines Mandanten erteilen zu können. „Die Ausländerbehörde vor Ort hat leider nicht zugestimmt“, erklärt er mir am Telefon. „Von uns aus ist alles klar“, sagt mir der zuständige Mann im Ausländeramt. „Wir haben die Einladung aufgenommen, alle Papiere geprüft und keine Einwände erhoben.“
Als nächstes wird sich die Botschaft sicher auf ihren Standardsatz berufen, den man aus zahllosen anderen Ablehnungen kennt:
„Please understand that, under German law and in line with estabilished international practice, no reasons for such a denial need to be given.“
Bleibt trotzdem die Feststellung, dass eine der Behörden nicht die Wahrheit sagt.
Über „Erfolgshonorare“, die ja mittlerweile in eingeschränktem Maße zulässig sind, sprechen potenzielle Mandanten in der Regel nur bei aussichtslosen Sachen. Dass ich aber auch noch die Gerichtskosten – immerhin ein paar Tausend Euro – vorstrecken soll, ist wirklich eine brillante Idee. Wäre interessant zu erfahren, ob sich ein anderer Kollege darauf einlässt.