+40

Ich starre aufs Display. +40 … Hamburg, zu so später Stunde? Tatsächlich kommt der Anruf aus Rumänien. Auch im neuen Europa erwacht anscheinend der Bedarf an grenzüberschreitender Rechtsberatung. Mehr kann ich derzeit leider nicht verraten.

BEFLÜGELND

Müntefering legt nach

Würde mich nicht wundern, wenn so etwas, sagen wir mal, Gespräche zwischen Citibank und Deutscher Bank beflügelt. Wenn der Firmensitz dann New York oder Zürich ist, werden statt 6.000 Arbeitnehmern wahrscheinlich 15.000 auf die Straße geschickt. Aber das ist dem Herrn Müntefering anscheinend so was von egal …

Noch ein anderer Aspekt: Leute wie er machen die Demagogie hoffähig. Das kann sich ganz schnell rächen. Denn was dröge Sozialdemokraten können, können andere mit Sicherheit besser.

BEEINDRUCKT UND GEWARNT

Die Staatsanwaltschaft begründet, warum sie ein Ermittlungsverfahren wegen geringer Schuld eingestellt hat:

Es kann erwartet werden, dass der Beschuldigte durch das bisherige Ermittlungsverfahren hinreichend beeindruckt und gewarnt ist.

Immerhin hat der Beschuldigte ja mindestens einen Brief bekommen. Die Vorladung zur polizeilichen Vernehmung. Er war abgebrüht (und schlau) genug, gar nicht darauf zu reagieren.

Was für Tatsachen dafür sprechen könnten, dass ihn das Verfahren beeindruckt hat, erschließt sich mir nicht. Aber es ist ja, wie man lesen kann, nur eine Erwartung.

RECHNUNG

So sieht die Anwaltsrechnung aus, wenn man sich vor Gericht um einen Strafzettel von zehn Euro streitet:

Rechtsanwaltsvergütung – berechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz:
1. VV 5100 Grundgebühr 85,00 €
2. VV 5101 Verfahrensgebühr – Geldbuße weniger als 40,00 € 55,00 €
3. VV 5102 Terminsgebühr in Verfahren nach Nummer 5101 (3.02.2005) 55,00 €
4. VV 5102 Terminsgebühr in Verfahren nach Nummer 5101 (10.02.2005) 55,00 €
5. Dokumentenpauschale – Nr. 7000 Ziff. 1 VV
a. aus Gerichts- u. Behördenakten / Anzahl: 6
Gesamtanzahl zahlungspflichtig: 6 3,00 €
6. Post- u. Telekommunikationsentgelte – Nr. 7001 bzw. 7002 VV 20,00 €
Zwischensumme: 273,00 €
16 % Mehrwertsteuer: 43,68 €
7. Steuerfreie Auslagen:
Aktenversendungspauschale 12,00 €

Summe: 328,68 €

WÜHLARBEIT

Zum Glück ist das wirkliche Leben wie Windows. Nichts ist wirklich sofort weg. Jedenfalls haben wir das vermisste Dokument noch aus dem großen Papierkorb im Sekretariat gefischt.

Mandanten und der Postbote, die in der Zwischenzeit reingekommen sind, guckten ob des Chaos zwar etwas verwirrt. Aber da konnten wir nun wirklich keine Rücksicht drauf nehmen. Denn, um ehrlich zu sein, es war ein verdammt wichtiges Schriftstück.

Morgen, nachdem die Putzfrau da gewesen ist, hätten wir schon in der Mülltonne wühlen müssen.

LEISTUNG

Richter und Staatsanwälte wehren sich gegen die Beamtenrechtsreform. Stein des Anstoßes ist die geplante leistungsgerechte Bezahlung. Beide Berufsgruppen pochen, so beck-aktuell, auf ihre Unabhängigkeit. Sie sind der Meinung, es gebe keine objektiven Kriterien, mit welchen sich überdurchschnittliche Leistung feststellen lasse – auch nicht die Dauer der Verfahren und die Zahl der erledigten Fälle.

Das verstehe ich nicht so ganz. Solange einem Richter das existenzsichernde „Grundgehalt“ nicht entzogen werden kann – woran ja sicher niemand denkt – dürften Zulagen für gute Arbeit kaum in seine Unabhängigkeit eingreifen. Seltsamerweise werden Richter seit Menschengedenken auch von ihren Vorgesetzten beurteilt, wenn es um Beförderungen geht. Warum sollte das dann beim Gehalt nicht möglich sein?

Staatsanwälte sind ohnehin längst nicht so unabhängig wie Richter. Sie sind an die Weisungen ihrer Vorgesetzten gebunden.

050411a

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

KOMPLIZIERT

Manchmal weiß ich nicht, was schwieriger ist. Einen Zivilprozess führen. Oder ihn abrechnen. Bei fünf Kostenfestsetzungsbeschlüssen in einem simplen Prozess um einen Verkehrsunfall stoße ich jedenfalls an meine intellektuellen Grenzen.

KOMMUNIKATION

Eine Versicherung beschwert sich darüber, dass ich zwei Anfragen nicht beantwortet habe. Abgesehen davon, dass ich in diesem Fall hierzu nicht verpflichtet bin, trifft der Vorwurf nicht zu. Ich habe schon zweimal geantwortet – an die im Briefkopf angegebene E-Mail-Adresse.

„Och“, sagt der Sachbearbeiter am Telefon, „eine E-Mail, das ist ja putzig. Schicken Sie mir doch ein Fax, dann kommt die Mail auch bei mir an.“

Nachfragen habe ich mir erspart.

ICH WAR’S

Ich habe unser Fax kaputtgemacht. Es kommt nur noch eine Fehlermeldung: Abd./Patr. prüfen. Patrone ist getauscht. Alle Abeckungen zu. Doch die Fehlermeldung geht nicht weg. Solange die Fehlermeldung blinkt, ist nichts mit dem Ausdrucken eingehender Faxe.

Aber bis morgen Früh der Service kommt, tut es auch die UMS-Nummer, die aus jedem Fax eine niedliche E-Mail macht. Die muss nur jedem, der sich über das endlose Freizeichen beschwert, bekannt gegeben werden. Denn ich kann mit einem anderen Telefonapparat (ISDN) keine Weiterleitung auf dem analogen Faxanschluss programmieren.

Abgesehen von diesen technischen Großereignissen herrschte Einigkeit im Büro, dass es sehr zu begrüßen, wenn das Gerät ausgerechnet beim Chef den Geist aufgibt.

UNRASIERT

Manchmal müssen sich auch Richter was bieten lassen. Zum Beispiel die Ausfälle eines Anwalts in Hamburg. Der soll den – bartlosen – Gerichtsvorsitzenden angegiftet haben:

„Ich finde es ungehörig, dass Sie hier sitzen und nicht rasiert sind. Wenn einer so unrasiert ist, den kann ich nicht ernst nehmen. Sind Sie zu spät aufgestanden?“

Wie man in der Hamburger Morgenpost lesen kann, gingen die anderen Prozessbeteiligten ziemlich souverän mit den Entgleisungen des Anwalts und des Angeklagten um.

(Danke an Volker für den Link)

OBJEKTE

Eine Schreibkraft, die nur zum Fertigmachen der Sachen ins Büro kommt, hat gerade fast eine Herzattacke erlitten. Sie hatte sich ihre Dateien per E-Mail zu uns geschickt. Und die E-Mail aus Versehen gelöscht.

Wie gut, dass es in Outlook den Ordner „Gelöschte Objekte“ gibt. Ich hoffe, mein unerschrockenes Einschreiten bringt mir 10 % Panikverhinderungsrabatt auf der nächsten Rechnung.

GERICHT STOPPT GASPREISERHÖHUNG

Das Amtsgericht Heilbronn hat eine Gaspreiserhöhung der dortigen Stadtwerke für ungültig erklärt. Der Richter gab sich nicht damit zufrieden, dass – so die Stadtwerke – der Gaspreis an den Ölpreis gekoppelt sei. Nähere Angaben wollten die Energieversorger nicht machen; sie beriefen sich auf Geschäftsgeheimnisse.

(beck-aktuell)

HEFTIG

Ein Jahr und sechs Monate. Ohne Bewährung. Das ist schon ein Schlag in die Magengrube. Vor allem, wenn zu Beginn des Verfahrens die Möglichkeit bestand, die Sache mit sechs Monaten zu lösen. Auf Bewährung.

Hoffen wir mal, dass die nächste Instanz etwas aufgeschlossener für meine Argumente ist.