EBAY MUSS LÖSCHEN

Bewertungsstreitigkeiten bei ebay spielen sich meistens zwischen Käufer und Verkäufer ab. Das Auktionshaus hält sich fein raus und verlangt eine schriftliche Zustimmung oder ein gerichtliches Urteil, bevor es Bewertungen löscht.

Das wird sich möglicherweise ändern.

Für eine Verkäuferin, ein Handelsunternehmen, haben wir eine einstweilige Verfügung gegen ebay beim Amtsgericht Köln erwirkt. Diese Verfügung verpflichtet ebay unmittelbar, offensichtlich beleidigende und herabsetzende Äußerungen zu löschen – und zwar ohne Zustimmung des Käufers.

Das Amtsgericht Köln folgte mit dem Erlass der Verfügung unserer Argumentation, dass ebay sich spätestens dann nicht mehr auf die Haftungsprivilegierung der §§ 8, 11 Teledienstegesetz berufen kann, wenn das Auktionshaus durch einen konkreten Hinweis auf die rechtswidrigen Handlungen ( = beleidigende Bewertungen) aufmerksam gemacht worden ist.

Unsere Mandantin war in den Bewertungen u.a. mit folgenden Sätzen bedacht worden:

– „Reden wie Proleten und verkaufen minderwertige Ware! einfach lächerlich“

– „Gesperrt wird bald diese Proletenfirma“

Das Amtsgericht Köln sah in der Löschungsanordnung auch keine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache. Wir hatten darauf hingewiesen, dass ebay sicherlich volle Kontrolle über seine Datenbanken hat. Deshalb sei das Unternehmen auch in der Lage, die Bewertungen wieder einzustellen, sofern unsere Mandantin in letzter Instanz doch kein Recht bekommen sollte.

(AG Köln 119 C 110/05)

OHNE GRÜNDE

Diese Privatinsolvenzen sind wirklich grauenhaft. Was da für Mengen an Papier produziert werden, nur damit am Ende doch nichts rauskommt.

Wir melden zum Beispiel die Forderung eines Mandanten an. Nicht irgendeine Forderung. Nein, hierüber gibt es sogar ein Gerichtsurteil. Ein rechtskräftiges.

Was macht der Insolvenzverwalter? Er bestreitet die Forderung in voller Höhe. Warum – das wird einem noch nicht einmal mitgeteilt. Aber wahrscheinlich gibt es gar keine Gründe. Welche soll es auch geben, bei einer endgültig festgezurrten Forderung?

Jetzt geht die Sache in den Widerspruch, vielleicht sogar mit einem neuen Prozess. Falls der Insolvenzverwalter über die Prozesskostenhilfe bezahlt wird, macht das Ganze wenigstens ein bisschen Sinn. Für ihn. Denn wir Steuerzahler finanzieren ihm dann seine Gebühren.

SELBST VERSCHULDET

Frau K. hatte ihr Auto zur Reparatur. Der Händler gab ihr für die Zeit einen Leihwagen. Frau K. parkte das Fahrzeug ordnungsgemäß. Bei der Rückkehr war es hinten rechts zerdötscht; der Unfallfahrer hatte das Weite gesucht.

Das Autohaus zieht vor Gericht. Es verlangt die „Selbstbeteiligung“ von Frau K. Genau € 1.000.00. Die Klage klingt überzeugend. Das ändert sich aber, wenn man den Leihvertrag genauer liest:

Das Fahrzeug ist bei selbst verschuldeten Unfällen des Mieters pro Schadenfall eigenversichert, jedoch mit einer Selbstbeteiligung des Mieters von € 1.000,00.

Unstreitig ist, dass Frau K. beim Unfall gar nicht anwesend war. Das Auto war auch ordentlich abgestellt. Hat sie den Schaden somit trotzdem „selbst“ verschuldet, so wie es die Bedingungen ausdrücklich voraussetzen? Nein, denn Frau K. hat ja gar nichts gemacht. Verschuldet hat den Unfall einzig und allein der flüchtige Fahrer.

Wenn der Anwalt, der klagt, auch die Bedingungen entworfen hat, gibt es allerdings noch einen Schuldigen…

WAHN

Das Grundgesetz lügt; und das Bundesverfassungsgericht hat nichts zu sagen. Das ist keine Polemik, sondern die bittere Wahrheit – dann jedenfalls, wenn es um das Fernmeldegeheimnis geht.

Heribert Prantl bringt die Gefahren des Abhörwahns auf den Punkt. In der SZ.

(Danke an Hartmut Nissen für den Link)

SOME CAN’T DO

Die Mobilfunkfirma O2 geht nicht nur gegen die Hersteller von Beatmungsgeräten vor, um ihren Markennamen zu schützen. Auch die Verwendung des Begriffes „Loop“, den sich das Unternehmen als Marke gesichert hat, verfolgt O2 unnachsichtig.

So musste der Betreiber einer Downloadplattform für Musik und Sounds jetzt eine Unterlassungserklärung abgeben. Er hatte sein – vom Arbeitsamt gefördertes Unternehmen – LXXXSession genannt.

Der Fall ist auf dieser Website umfassend dokumentiert.

(Danke an Tobias Winter für den Link)

VERGUCKT

Gerade noch eine mittelgroße Fristsache abgearbeitet, damit ich heute Nachmittag / Abend nicht ins Schleudern komme. Nach Fertigstellung bemerkt, dass ich mich auf der Zeitleiste der Outlook-Aufgaben verguckt haben muss. Heute ist noch gar nicht morgen :-)

ABMAHNUNG: ERLEDIGT

Es gibt auch noch erfreuliche Nachrichten. Zum Beispiel wegen der Abmahnung, die ich mir eingefangen habe.

Nach einiger Korrespondenz haben wir eine gütliche Einigung erzielt. Ich werde nichts mehr über das Thema schreiben (hatte ich ohnehin nicht vor); die Gegenseite wird keine Kosten geltend machen.

Wie es aussieht, habe ich meine Rechtsschutzversicherung zu früh bemüht…

GVU UND DER DATENSCHUTZ

Ich bin bekanntlich der Überzeugung, dass Staatsanwaltschaften rechtswidrig handeln, wenn sie sich bei der Aufklärung möglicher Urheberrechtsverletzungen von der GVU helfen lassen. Schließlich ist es widersinnig, sich ausgerechnet von einem Interessenverband der vermeintlich Geschädigten darüber beraten zu lassen, ob ein Verstoß vorliegt oder nicht.

In einem ähnlich gelagerten Fall äußert die Datenschutzbeauftrage des Landes Nordrhein-Westfalen Bedenken, dass Staatsanwälte ausgerechnet die Geschädigten heranziehen, um einen Tatverdacht zu erhärten. Konkret ging es darum, dass die Staatsanwaltschaft wegen eines Verdachtes auf Abrechnungsbetrug durch einen Pflegedienst der Krankenkasse die kompletten Patientenakten zur Auswertung geschickt hatte.

Unter anderem kritisiert die Datenschutzbeautragte in ihrem Bericht 2005 (PDF, Textseite 91):

Sachverständige dürfen jedoch personenbezogene Daten, die sie aus der Durchführung ihrer Sachverständigentätigkeit zur Kenntnis erhalten, nicht für anderweitige Zwecke nutzen, insbesondere nicht für die Verfolgung eigener Rechtsansprüche.

Im vorliegenden Fall hat die Staatsanwaltschaft zugesichert, in künftigen Fällen den Bedenken der Datenschutzbeauftragten Rechnung zu tragen. Ich bin gespannt, wie die Antwort in GVU-Fällen ausfällt.

Der komplette Abschnitt aus dem Datenschutzbericht steht hier: Weiterlesen

FRISCHE LUFT

Venti-O2 ist ein Sauerstoffgerät zur Behandlung von Heimbeatmungspatienten, das die Firma Weinmann auf den Markt bringt. O2 ist ein Mobilfunkunternehmen, das sich ausweislich seiner Werbung eher an Kunden wendet, die nicht beatmet werden müssen. Außerdem ist bislang nicht bekannt, dass O2 seine Handys mit so einer Funktion ausstatten will.

Trotzdem mahnt O2 die Firma Weinmann wegen der Verwendung des Kürzels ab, berichtet heise online. Dass O2 schon seit langer Zeit auch ein anerkanntes, international festgelegtes chemisches Symbol ist, wirft natürlich die interessante Frage nach dem Freihaltungsbedürfnis auf. Könnte also gut sein, dass sich O2 hier selbst ein Bein stellt.

Aber ansonsten bleibt natürlich nur eins, nachdem man den neuesten Auswuchs des deutschen Abmahnwesens zur Kenntnis genommen hat. Abregen. Am besten an frischer O2-reicher Luft.

Nachtrag: Die Sache ist möglicherweise etwas komplexer, siehe die Kommentare.

(Danke an Andrea Altefrone und Daniel für den Link)

WAS NUN ?

Unsere Klage richtet sich auf Löschung einer anmaßenden, beleidigenden Bewertung bei ebay. Der Gegenseite fällt nicht mehr ein, als ein Urteil des AG Koblenz zu zitieren. Danach ist die Bewertungsplattform bei ebay bloß ein Meinungsforum. Da es keinen Widerrufsanspruch bei Meinungsäußerungen gibt, kann nach Auffassung des Gerichts grundsätzlich keine Löschung verlangt werden.

Witzigerweise erhebt die Beklagte dann im selben Schriftsatz eine Widerklage und verlangt, dass jetzt auch die Bewertungen, die sie von der Klägerin erhalten hat, gelöscht werden. Die Begründung der Widerklage lautet:

Zur Begründung dürfen wir auf die obigen Ausführungen Bezug nehmen und diese zum Gegenstand unseres Vortrags machen.