Das neue JURAcon-Jahrbuch mit Karriereinformationen und Kanzleiporträts kann hier kostenlos bestellt werden. Da Alexander Hartmann hellauf begeistert ist, gehe ich davon aus, dass sich das Werk zumindest für Anwälte in der Einstiegsphase lohnt.
Archiv des Autors: Udo Vetter
ARBEITSLOSENHILFE
Die Agentur für Arbeit hat vielen Arbeitslosen möglicherweise zu Unrecht Arbeitslosenhilfe verweigert. Das Bundessozialgericht hat es in einem aktuellen Urteil jedenfalls der Behörde untersagt, Ablehnungen ohne weitere Prüfung darauf zu stützen, dass die Freibeträge in der Arbeitslosenhilfeverordnung überschritten werden. Das Gericht bemängelt, so berichtet beck-aktuell, eine fehlende Härtefallregelung. Im Ergebnis wird es also darauf hinauslaufen, dass die Agentur für Arbeit den Einzelfall genauer unter die Lupe nehmen muss.
Interessant kann das Urteil für alle Antragsteller sein, deren Bewilligungsbescheide noch nicht rechtskräftig sind.
VERDACHT
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm Gero Debusmann steht unter dem Verdacht, einen Meineid geschworen zu haben. Und wenn er es nicht war, dann hat ein hochrangiger Beamter aus dem Justizministerium gelogen. Wie der Westfälische Anzeiger berichtet, geht es um die Ambitionen von Dr. Monika Anders, Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln zu werden. Die Juristin ist zumindest jedem Examenskandidaten bekannt, denn sie ist Verfasserin eines Standardwerks zur Prüfungsvorbereitung.
Da sie derzeit als Präsidentin des Landgerichts Essen tätig ist, war Gero Debusmann für eine dienstliche Bewertung zuständig. Er soll Frau Anders „Illoyalität, falsches Zeitmanagement und mangelnde Wahrheitsliebe“ attestiert haben – was ihrer Bewerbung nach Köln natürlich nicht förderlich war.
Frau Anders behauptet, Gero Debusmann habe sich für sie „als Frau“ interessiert. Er soll sogar ihren Lebenspartner, den besagten Beamten aus dem Justizministerium, aufgefordert haben, sich von Anders zu trennen. Ansonsten werde er sie im Gerichtsbezirk isolieren. Die Bewertung wäre also nichts anderes als der Racheakt eines verschmähten Verehrers.
Nun hat jede Seite ihre Version vor dem Verwaltungsgericht geschildert. Obwohl es keine der Prozessparteien für nötig hielt, hat der Richter beide Zeugen vereidigt.
Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft. Könnte gut sein, dass hier mehr als eine Karriere den Bach runtergeht.
(Danke an Volker für den Link; weitere Quellen auch bei Google News)
PREISPOLITIK
Bei Amazon.de ist die Vollversion von Norton Antivirus 2005 derzeit billiger als das Upgrade.
Schön, wenn man es vor der Bestellung merkt.
SAMSTAGSARBEIT
Das WDR Fernsehen hat mich gerade dazu interviewt, ob und unter welchen Voraussetzungen Straftätern der genetische Fingerabdruck entnommen werden darf. Anlass ist der Bericht des Spiegel, wonach die Ermittlungsbehörden im Mordfall Levke geschlampt haben sollen.
Das Interview wird (voraussichtlich) heute Abend in der Aktuellen Stunde gezeigt, (WDR Fernsehen, 18.50 bis 19.30 Uhr).
RÜCKSTÄNDE
„Ich habe Rückstände“, seufzt die Sachbearbeiterin einer Versicherung. Und es klingt ehrlich. „Kann ich mir die Schadensnummer notieren und Sie zurückrufen? Am Montag, äh, besser am Dienstag?“
„Klar“, sage ich. Falls ich jetzt was gut habe, wünsche ich mir von einigen Mandanten ein klitzekleines bisschen Verständnis dafür, dass es auch Anwälte mit mehr als einem Mandanten gibt und die deshalb nicht den ganzen Tag sehnsüchtig auf den Postboten warten oder ihr Faxgerät anstarren, ja sogar solche, die auswärtige Termine haben. Und die deswegen mitunter nicht in der Lage sind, alles jetzt, sofort und auf der Stelle zu erledigen.
Das wäre dann auch alles, liebes Christkind.
UNTERSCHRIFT
Die ARD plant schon fest mit Harald Schmidt. Doch der Entertainer hat noch nicht einmal den Vertrag unterschrieben, obwohl er schon am 23. Dezember auf Sendung gehen soll. Das räumt die ARD gegenüber der Netzeitung ein.
Klingt das nur für mich blauäugig? Vor allem vor den Hintergrund, dass Schmidt schon seinen früheren Sender SAT 1 düpiert hat. Sein schneller Abgang dort soll ja nur möglich gewesen sein, weil sich bei SAT 1 niemand richtig um eine rechtzeitige Vertragsverlängerung mit Schmidt gekümmert hat.
WUNSCHERGEBNIS
Rumänische Prostituierte haben zwar grundsätzlich einen Anspruch darauf, auch in Deutschland selbstständig zu arbeiten. Zu diesem Zweck muss ihnen auch ein Visum erteilt werden. Das Verwaltungsgericht Berlin versagte drei rumänischen Klägerinnen allerdings die Einreise, weil sie keine Mittel zur Betriebsgründung vorweisen können, kein Geschäftskonzept haben und auch nicht ausreichend deutsch sprechen.
Die Zusammenfassung des Urteils bei beck-aktuell ist schon wegen der Verrenkungen lesenswert, die ein Gericht anstellen muss, um in Zeiten der legalisierten Prostitution und der Freizügigkeit noch zum „gewünschten“ Ergebnis zu kommen.
UNWISSEND
Ernst August Prinz von Hannover hat nun doch, wenn auch verspätet, Rechtsmittel gegen seine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung eingelegt, berichtet Spiegel online. Sein Verteidiger habe nicht gewusst, dass die Frist auch dann (nur) eine Woche beträgt, wenn der Angeklagte in der Hauptverhandlung nicht persönlich erscheint.
Der Anwalt ist Opfer einer klitzekleinen Gesetzesänderung geworden, die erst seit Herbst 2004 in Kraft ist. Bislang war es immer so, dass die Rechtsmittelfrist erst mit der Zustellung des schriftlichen Urteils beginnt, wenn der Angeklagte bei der Verkündung nicht anwesend war. Praktisch relevant ist das in Strafbefehlsverfahren; dort kann sich der Angeklagte durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Verteidiger vertreten lassen.
Die Regelung führte in diesen Fällen dann immer wieder zu Verzögerungen, weil mit dem Rechtsmittel eben gewartet werden konnte, bis das Urteil schriftlich vorlag. (Außerdem mussten die Richter auch ausführlichere Urteile schreiben, weil sie ja nicht wussten, ob der Angeklagte in die nächste Instanz geht.)
Dies ist jetzt geändert worden. War der Angeklagte durch einen Verteidiger vertreten, beträgt die Berufungs- oder Revisionsfrist immer eine Woche., § 314 Abs. 2 StPO. Interessanterweise hat es der Gesetzgeber aber unterlassen, auch § 35a StPO zu ändern. Diese Vorschrift bestimmt, dass „der Betroffene“ nach der Urteilsverkündung über die Frist zu belehren ist. An sich müsste in den oben beschriebenen Fällen jetzt zumindest der Verteidiger belehrt werden. Zumindest im Fall von Ernst Augusts Anwalt hätte das sicher eine peinliche Diskussion zwischen Mandant und Anwalt erspart…
FORMEL MURKS
Weil sie das Firmengeflecht des Formel 1 – Fürsten Bernie Ecclestone nicht durchschaut und angeblich schlampig gearbeitet haben, sollen renommierte Anwaltskanzleien jetzt zahlen. Wegen fehlerhafter Verträge wollen McLaren und Williams die Anwaltsbüros verklagen, so dieser Bericht.
(Danke an „Macros“ für den Link)
ZU LANGE
Nach 14 Jahren geht in Hamburg der Strafprozess um den Untergang des Frachters Scantrader (12 Tote) zu Ende, allerdings ohne Urteil. Wegen unzumutbar langer Verfahrensdauer hat das Landgericht Hamburg das Verfahren jetzt eingestellt, so beck-aktuell.
WINTEREINBRUCH
Internet-Designer können sich auf der Homepage des Essener Polizeipräsidiums wertvolle Anregungen holen. Dort schneit es derzeit. Und die Weihnachtsbäume können fliegen.
BELEHRUNG
Wieder den Fall einer Mieterin, die wegen Rückständen ihre Wohnung räumen muss. Kaum ist das Versäumnisurteil ergangen, zieht sie in einer Nacht- und Nebelaktion aus. So berichten es zumindest die Nachbarn.
Warum aber schafft es die Frau dann nicht wenigstens, auch die Schlüssel zurückzugeben? Jetzt muss ich für meinen Mandanten den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragen. Der bestellt vorsorglich natürlich eine Spedition. Was für die Mieterin wieder ein paar hundert Euro Kosten mit sich bringt, von der bis dahin weiter laufenden Miete; Anwaltskosten und Vollstreckungsgebühren mal abgesehen.
Eine andere Möglichkeit wäre es für meinen Mandanten natürlich, die Wohnung mit Hilfe des Schlüsseldienstes seines Vertrauens selbst wieder in Besitz zu nehmen. Aber davon muss ich ihm an sich abraten; denn das wäre Hausfriedensbruch. Außerdem könnte die Mieterin sogar eine einstweilige Anordnung bentragen, dass sie wieder in ihre Wohnung darf.
Immerhin muss der Mandant nach dieser Belehrung ja nicht auf mich hören.
FEHLERHAFT
Über Massen von falschen Bußgeldbescheiden berichtet das ARD-Magazin plusminus. Dem Ratschlag, bei Tempoverstößen über einen Anwalt zumindest Akteneinsicht zu nehmen, schließt sich der law blog natürlich an.
(Danke an Hartmut Nissen für den Link)
RECHTSBEUGUNG?
Die bankenfreundliche Rechtsprechung des Bundegerichtshofes wird Gegenstand einer Strafanzeige. Dem Vorsitzenden Gerd Nobbe wird Rechtsbeugung vorgeworfen, weil er trotz abweichender Entscheidungen anderer Senate konsequent an seiner Linie festhält, Klagen geschädigter Bankkunden, die überteuerte Immobilien erworben haben, abzuweisen. Nach Auffassung der Anleger hätte Nobbe längst eine Entscheidung des Großen Senats am Bundesgerichtshof einholen müssen, berichtet die Financial Times Deutschland.
(Link gefunden im HandakteWebLAWg)