Eine Webseite names Dopeliga.de klaut automatisch und schamlos die Inhalte diverser Blogs.
Deshalb auf diesem Weg eine Nachricht an den Betreiber der Seite:
Was den law blog angeht, hört das sofort auf. Sonst werde ich böse.
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Eine Betriebsaufgabe ist zwar ein Kündigungsgrund. Aber keiner, der dazu führt, dass der Arbeitgeber nicht die Kündigungsfristen einzuhalten hätte. Das habe ich gerade lang und breit einem 64-jährigen Händler erklärt, der noch Ende November seine komplette Belegschaft rausgeschmissen hat und zum 31. Dezember zumachen will.
Dass meine Mandantinnen aufgrund langjähriger Beschäftigung vier bzw. fünf Monate Kündigungsfrist haben, hat der Mann angeblich „nicht geahnt“. Einem Kompromiss (er murmelte was von Abfindung) werde ich allerdings kaum zustimmen können. Schon wegen des Arbeitsamtes, das bei Nichteinhaltung der Kündigungsfristen eiskalt Sperrzeiten verhängt.
Der Termin dauerte 143 Sekunden, exakt.
Erfreulicherweise hat mich der gegnerische Anwalt in seinem Boxster mit zurückgenommen und vor seinem Büro am Jungfernstieg rausgesetzt. Nach einer kleinen Konsultation des Marco Polo Reiseführers mit der S 3 bis zu den Landungsbrücken. Denn ich habe zwar schon einiges in Hamburg gemacht, aber keine Hafenrundfahrt.
Scheint kein großer touristischer Tag in Hamburg zu sein. Als einziges fährt um 15.20 Uhr noch ein gigantischer Mississipi-Dampfer namens „Louisiana“. Eine Barkasse wäre mir zwar lieber gewesen, aber ich lasse mich trotzdem überraschen. An den Nachbartischen wird jedenfalls schon ordentlich gebechert und diskutiert, ob man sich danach auf die Reeperbahn traut. Kegelclub aus Karlsruhe.
Schöne Grüße aus Hamburg. Ich sitze bei Coffee Balzac in der Langen Reihe und bereite mich auf einen unheimlich schwierigen Termin am Arbeitsgericht vor. Der wird – nachdem eine Beweisaufnahme jetzt überflüssig geworden ist – darin bestehen, dass die Prozessparteien noch einmal ihre Anträge stellen. Geschätzte Dauer: 1 bis 3 Minuten.
Für diese Formalien muss man sich einen dreiviertel Tag auf Reisen begeben. Weil es die Prozessordnung nicht anders zulässt. Oder vielleicht auch nur, weil ein Richter meint, dass es nicht anders geht. Eine gewisse Häme war seiner Mitteilung nämlich schon zu entnehmen, wonach der Termin „unverzichtbar“ ist.
Na ja, wir werden nie Freunde werden. Wobei ich nach der Erfahrung diverser Termine zu meinen Gunsten davon ausgehe, dass ich mehr Freunde habe als er. Aber jetzt genug der Gegenhäme. Werde mich mal um ein Taxi kümmern, um mich dieser herausragenden Herausforderung zu stellen.
Dass es so was noch gibt:
Ab dem 1. Dezember sinken die Gebühren für die Eintragung in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister.
Gegenüber der bisherigen Regelung, nach der die Gebühren am Gegenstandswert bemessen wurden, richten sie sich nun nach dem Aufwand der Eintragung. Dadurch werden die Gebühren zum Teil deutlich niedriger.
Zum Beispiel wird die Eintragung eines Einzelkaufmanns künftig 50 Euro, die Eintragung einer Standard-GmbH 100 Euro und die Eintragung einer normalen Aktiengesellschaft 240 Euro kosten.
(gefunden im MEX-Blog)
“ Der Anwalt als Unternehmer – Juristen passen sich der Dienstleistungsgesellschaft an“: Das DeutschlandRadio berichtet am Sonntag, 5. Dezember, um 15.05 über Chancen und Schwierigkeiten auf dem Anwaltsmarkt. Näheres in diesem Programmtipp.
(Danke an Frank Lachmann für den Hinweis)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung eines Deutschen nach Spanien vorerst gestoppt. Der Mann sollte aufgrund eines europäischen Haftbefehls, den ein Madrider Gericht ausgestellt hat, überstellt werden. Dies wäre ein Novum. Bislang galt der verfassungsrechtliche Grundsatz, dass ein Deutscher nie ans Ausland ausgeliefert werden kann. Dies ist durch den europäischen Haftbefehl aufgeweicht worden.
Wie man der Pressemitteilung entnehmen kann, wollen die Verfasssungsrichter diese zweifelhafte Regelung zumindest näher unter die Lupe nehmen. Ich persönlich hoffe, dass das Verfassungsgericht den absoluten Auslieferungsschutz für Deutsche wieder herstellt. Der gehört nämlich auch zum Rechtsstaat.
Handylogos genießen keinen urheberrechtlichen Schutz, weil sie zumeist nicht die nötige „Schöpfungshöhe“ erreichen. Das hat laut DPMS Info das OLG Hamburg entschieden.
Viel Spaß beim tauschen.
„Das Ausklopfen von Teppichen, Decken u.a. Gegenständen hat nur auf dem Hof zu geschehen, und zwar nur werktags von 8.00 bis 13.00 Uhr, außerdem mittwochs und freitags von 16.00 bis 20.00 Uhr. Das gleiche gilt für die Benutzung von Teppichklopfsaugern in der Wohnung. Der entstandene Schmutz ist sofort zu beseitigen. Das Ausklopfen oder Reinigen zum Fenster hinaus oder vom Balkon ist zu unterlassen.“
Manche Mietverträge lassen erahnen, welche Sorgen die Leute früher hatten.
Die Staatsanwaltschaft Mülhausen will gegen alle Nutzer der Plattform FTPWelt.com Verfahren einleiten, berichtet heise online. Das gibt 15.900 neue Ermittlungsakten. Mit diesen müssen sich die Staatsanwaltschaften an den jeweiligen Wohnsitzen der Beschuldigten weiter beschäftigen.
Den Nutzern steht entweder eine Hausdurchsuchung ins Haus. Oder sie kriegen einen Anhörungsbogen von der Polizei mit einer Einladung zur Vernehmung. Wer sich anwaltlich vertreten lässt, wird zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch machen und über den Verteidiger Akteneinsicht nehmen.
(Danke an Andrea Altefrone für den Link)
Die Gewinner der Kalenderverlosung stehen fest:
Zaff (Kommentar 48)
Maria (Kommentar 7)
Karsten (Kommentar 37)
Rainer (Kommentar 23)
Volker Kächele (Kommentar 32)
Da komischerweise bei allen Gewinnern die automatische E-Mail-Anzeige nicht funktioniert und im Kommentar die Mailadresse nicht extra erwähnt ist, meine Bitte an die Gewinner: Schickt mir bitte eure Postadresse in den nächsten Tagen an lawblog(at)gmx.de.
Danke an alle 73 Teilnehmer!
Der Flughafen Frankfurt – Hahn darf sich so nennen, obwohl er nicht nur 100 Kilometer von der Mainmetropole entfernt liegt, sondern sogar in einem anderen Bundesland. Nicht so viel Glück hatte bisher der Airport in Weeze. Der liegt knapp 80 Kilometer von Düsseldorf entfernt, aber durchaus im Einzugsgebiet der Stadt. Und die meisten Kunden, die etwa mit Ryanair anreisen, wollen auch nach Düsseldorf. Doch der große Konkurrent „Flughafen Düsseldorf International“ wacht wie ein Schießhund über seine (vermeintlich) exklusiven Namensrechte.
Trotzdem arbeiten wir seit neuestem hart daran, dass Flugpassagiere künftig in „Düsseldorf Regional (Weeze)“ landen dürfen. Näheres zum Beispiel in der NRZ.
Nordrhein-Westfalen ist einbeliebtes Umzugsland. Zumindest für Inhaftierte aus anderen Bundesländern. Nun berichtet auch der Express darüber, dass Strafgefangene gerne ihren Wohnsitz (den kann man trotz Haftstrafe weiter haben) an Rhein und Ruhr verlegen. Zuletzt soll Ex-Flowtex-Chef Manfred Schmieder versucht haben, von der großzügigeren Praxis, insbesondere beim offenen Vollzug, zu profitieren.
Vielleicht sollten die südlichen Länder nicht lamentieren, sondern mal ihre Vollzugspraxis überprüfen. Nach meiner Erfahrung ist der „Erfolg“ der Haft noch immer am größten, je früher Betroffene im offenen Vollzug wieder ein annähernd normales Leben führen dürfen.
Das Sozialamt will einem blinden Mandanten die Sozialhilfe streichen. Begründung: Er habe nicht innerhalb von zwei Wochen seinen aktuellen Blindengeldbescheid vorgelegt. Seltsam, vor einigen Monaten haben wir mit dem gleichen Sozialamt noch darum gestritten, ob gespartes Blindengeld als Vermögen gilt und auf die Sozialhilfe angerechnet werden darf. Darf es nicht, das hat dann auch das Sozialamt eingesehen. Und sogar brav unsere Anwaltsgebühren bezahlt.
Mal abgesehen von der Tatsache, dass die Höhe des monatlichen Blindengeldes schon aufgrund dieser Geschichte genauestens bekannt ist: Gibt es nicht eine Fürsorgepflicht gegenüber Menschen, die Behördengänge eben nicht so fix erledigen können wie andere? Wäre es wirklich zu viel verlangt, wenn der Mann vom Sozialamt kurz beim Landschaftsverband anruft und sich eine Kopie des Bescheides faxen lässt?
Heute in der Post eine Mahnung:
“ Haben sie den offenen Betrag schon überwiesen, so bitten wir sie, dieses Schreiben als gegenstandslos zu betrachten und es mit dem beigefügten Streichholz zu beseitigen.“
Das Zündholz ist aufgeklebt. Das hat was…