Sehr gelungen auch die neue Gestaltung des LawBlogs von Udo Vetter.
Schreibt das Sozialinformatik Weblog in seinem Jahresrückblick. Das Lob gebe ich gerne weiter an Sandra Wiegard, die (falls es jemand noch nicht weiß) auch ein Weblog führt.
Sehr gelungen auch die neue Gestaltung des LawBlogs von Udo Vetter.
Schreibt das Sozialinformatik Weblog in seinem Jahresrückblick. Das Lob gebe ich gerne weiter an Sandra Wiegard, die (falls es jemand noch nicht weiß) auch ein Weblog führt.
Wirklich übertrieben ist die deutsche Aufregung, dass in Phuket und anderswo die Bars, Go-Go-Shuppen und Diskotheken wieder den Betrieb aufnehmen.
Wer über die Frauen dort die Nase rümpft, sollte sich mal überlegen, was er bei einer vergleichbaren Katastrophe hierzulande tun würde. Vor allem wenn – wie so häufig in Thailand – die Existenz seiner ganzen Familie vom heimgeschickten Geld abhängig ist.
Nicht mehr arbeiten gehen, ist da wohl keine gute Idee.
Anruf eines Mandanten. Die Waschanlage hat an Silvester die Zierleiste an der linken Tür seines Autos mitgenommen; der Spiegel hat einige Kratzer abbekommen. Die Beschwerde am Ausgang verlief erfolglos. Der Geschäftsführer verwies kalt lächelnd auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Danach haftet er nur für grobe Fahrlässigkeit. Eines Versäumnisses sei er sich nicht bewusst. Welche Überraschung.
Bis vor kurzem wäre der Mann damit sogar durchgekommen. Leider scheint er aber nicht zu wissen, dass der Bundesgerichtshof in einem neuen Urteil genau diese Klauseln gekippt hat (Pressemitteilung). Weil Autofahrer – zu Recht – annehmen, dass ihre Autos nicht nur sauber, sondern auch heil aus der Waschstraße kommen, verstösst die Haftungsbeschränkung gegen Treu und Glauben. Sie ist unwirksam.
Aber vielleich weiß es der Geschäftsführer ja schon – und blufft nur. Wie auch immer, wir dürften gute Karten haben. Nachdem ich als erste Amtshandlung in 2005 den Mandanten mit dem Link versorgt habe, geht der auch deutlich lockerer ins neue Jahr.
Die zuständigen Gerichte und Staatsanwaltschaften für jede Stadt. Sogar die Angabe der Postleitzahl genügt. Mal ein wirklich brauchbares Verzeichnis des NRW-Justizministeriums.
Vielleicht reicht das Geld ja, um demnächst die anderen Gerichtszweige (Arbeits-, Finanz-, Verwaltungs- und Sozialgerichte) auch mit aufzunehmen.
Mit 55 Jahren kann gehört man heute zu einer Risikogruppe auf dem Arbeitsmarkt. Selbst als Jurist mit langjähriger Berufserfahrung. Die Süddeutsche Zeitung interviewt einen Rechtsanwalt, der nach 1000 Bewerbungen noch immer auf der Straße steht: „Nicht mehr gebraucht zu werden ist das Schlimmste.“
(Danke an Hartmut Nissen für den Link)
Mein Computerprogramm des Monats (oder, von mir aus, auch des Jahres) ist Google Desktop Search. Weil ich mich jetzt nicht mehr davor fürchte, nach einer E-Mail zu suchen, von der ich nur noch weiß, dass der Begriff „Service Agreement“ drin vorkommt.
Allen Lesern wünsche ich einen schönen Jahresausklang. Und dass 2005 unsere Wünsche erfüllt, die großen und die kleinen.
Ich habe gerade 500 Euro für die „Aktion Deutschland hilft“ gespendet. Es wäre schön, wenn jeder Leser, der vielleicht noch unentschlossen ist, sich auch einen Ruck gibt.
Ja, auch ich zweifle natürlich, ob so eine Spende ankommt. Aber angesichts dieser Katastrophe nehme ich das Risiko in Kauf. Lieber soll mein Geld im schlimmsten Fall irgendwo versickern. Ich werde es überleben.
Aber ich käme im Moment nur schlecht mit dem Gedanken klar, dass vielleicht in den nächsten Monaten da unten einem Menschen nicht geholfen werden kann, bloß ich nichts getan habe.
Wenn ihr mitmacht, schreibt es ruhig in die Kommentare.
Online-Spende (Bankeinzug) „Aktion Deutschland hilft“
Seite des Bundespräsidenten mit weiteren Spendenmöglichkeiten
Der neue Chef der WestLB hat laut rp-online einen Journalisten verklagt. Dieser hatte geschrieben, Thomas Fischer habe bei der Beerdigung seines Vorgängers Friedel Neuber braune Schuhe getragen. Fischer ließ das Gericht mittels eidesstattlicher Versicherung wissen, sein Schuhwerk sei schwarz gewesen.
Wie im FINBLOG jetzt zu lesen ist, muss die Stuttgarter Zeitung tatsächlich die begehrte Gegendarstellung abdrucken.
Schöne Grüße auch an das Stadtreinigungsamt Düsseldorf. Dessen Kehrmaschine flitzt gerade jetzt, am 30. Dezember 2004 kurz nach halb elf, bei uns den Bürgersteig rauf und runter und macht alles schön blitzblank.
Aber wahrscheinlich ist man in der Behörde nur fest davon überzeugt, dass aus bekannten Gründen morgen niemand Böller zündet und Sektflaschen auf die Straße schmeißt.
Wir weniger.
Nehmen wir mal an, du besitzt ein Achtfamilienhaus in der Stadt. Alle Wohnungen sind vermietet. Auf dem Nachbargrundstück stand bisher eine Kirche. Aus Gründen, die hier nicht interessieren, wird die Kirche abgerissen und ein mehrstöckiges Haus errichtet.
Iiiiieh, fluchen deine Mieter. Eine Baustelle. Die Arbeiter kommen morgens um halb acht, und manchmal hämmert sogar um 17 Uhr noch einer rum. Fies, schimpfen deine Mieter, das werktätige Volk hält ja nicht mal eine zweistündige Mittagsruhe ein. Einer deiner Mieter hat jetzt sogar „staubähnliche Substanzen“ entdeckt, die durch seine Fensterritzen dringen.
Na und, sagst du. Hat die Stadt die Baustelle nicht genehmigt? Hat die Gewerbeaufsicht vielleicht eine Überschreitung der Arbeitszeiten festgestellt? Wird nicht modernes Baugerät eingesetzt? Und eine Foliensperre, die den allermeisten Schmutz gar nicht entweichen lässt?
Aber vor allem: Wer könnte ernsthaft der Meinung sein, dass du als Vermieter für eine Baustelle auf dem Nachbargrundstück verantwortlich bist?
Da hast du die Rechnung ohne die deutschen Gerichte gemacht. Die weitaus meisten sind nämlich der Meinung, dass Mieter durchaus die Miete um 10 bis 25 Prozent mindern können – bloss weil nebenan für einen überschaubaren Zeitraum gebaut wird.
Jetzt bist du froh, dass du kein Anwalt bist und einen Mandanten anrufen musst, um ihm genau das zu erklären. Du hast Mitleid mit mir, weil es ja so sicher ist wie das Amen in der kürzlich noch existenten Kirche, dass gleich jemand durch die Leitung gekrochen kommt.
So, die letzten eiligen Sachen sind unterschrieben und auf dem Weg. Es verbleiben die üblichen Verjährungssorgen. Aber das ist erfahrungsgemäß nicht dramatischer als die Frage, ob man vor der Abreise den Herd abgeschaltet hat.
In der Pressevorschau des Amtsgerichts Düsseldorf steht ein interessanter Termin:
6. Januar 2005
gegen 13.00 Uhr
Arno B. aus Düsseldorf,
(36 Jahre),
deutscher Staatsangeh. StrafRi142 Cs 70 Js 2828/04 Raum A 153
wegen
StrafvereitelungAm 12.06.2002 bat der Angeklagte in seiner Funktion als Verteidiger in einem Strafverfahren mit einem Schreiben an das Polizeipräsidium Düsseldorf zum Zwecke der Einsichtnahme um Übersendung der Ermittlungsakte. Die Akte wurde dem Angeklagten am 17.10.2002 übersandt. Obwohl der Angeklagte in der Folgezeit viermal, zuletzt am 02.01.2003, um Rücksendung der Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gebeten wurde, kam er dieser Aufforderung nicht nach. Er hielt die Akte zurück, um zu erreichen, daß eine eventuell drohende Bestrafung seines Mandanten nicht nur unerheblich verzögert wird. Erst infolge einer Durchsuchung der Kanzleiräume des Angeklagten und der Beschlagnahme der gesuchten Akte am 10.05.2004 gelangte diese in den Gewahrsam der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zurück.
Für mich klingt das mehr nach Schlamperei. Denn wieso bewahrt er die Originalakte weiter in seinem Büro auf und behauptet nicht einfach, sie zurückgeschickt zu haben? Das wäre doch der praktikablere Weg – wenn man so was schon mit seiner Berufsauffassung vereinbaren kann.
Aus dem Schreiben an einen Gerichtsvollzieher:
Da die Schuldnerin Ratenzahlungszusagen mehrfach nicht eingehalten hat, sind wir mit weiteren Teilzahlungen nicht einverstanden. Wir bitten darum, der Schuldnerin ggf. die eidesstattliche Versicherung abzunehmen.
Tja, irgendwann hat jede Nachsicht ein Ende.
Mein erstes Bloggertreffen. Ich war erst um 1.38 Uhr zu Hause.