KARTE

„Sagen Sie mir noch Ihre Telefonnummer.“

„Hier, nehmen Sie doch meine Karte. Den Festnetzanschluss müssen Sie aber streichen. Den habe ich gekündigt. Dafür bin ich über Handy zu erreichen. Moment, die Handynummer stimmt nicht mehr. Meine neue lautet 0163 57….. Oh, und die Adresse. Auf der Karte steht noch die alte. Ich bin umgezogen, ist aber auch schon zwei oder drei Jahre her. Wenn Sie dann noch die neue Anschrift notieren, tut mir leid für die Umstände, wäre aber schade um die schönen Karten, wenn ich mir jetzt neue drucken lasse.“

Ich weiß nicht, aber ich mag solche Mandanten.

NICHT NÖTIG

NICHT NÖTIG

Das Amtsgericht Kiel ist der Meinung, dass ein Jurastudent keinen Computer fürs Studium braucht. Deshalb dürfe der Computer gepfändet werden. Aus den Urteilsgründen:

Die Rechtsprechung hat bisher in mehreren Entscheidungen einen PC für unpfändbar gehalten, etwa für Studenten der Betriebswirtschaft … Diese Bereiche zeichnen sich aber auch gerade dadurch aus, dass komplexe Rechenoperationen durchzuführen sind … Für einen Jurastudenten ist dagegen ein PC regelmäßig nicht erforderlich. Das Studium betrifft eine Geisteswissenschaft, die die Bearbeitung großer Datenmengen gerade durch EDV – wie etwa bei Rechenoperationen, Datenbanken u.ä. – nicht verlangen.

Auch in den Übrungen wird verlangt, durch die Lektüre von rechtlicher Literatur und aus eigenen Kenntnissen und Überlegungen heraus, einen konkreten Fall einer eigenen Lösung zuzuführen. Dieser Vorgang entzieht sich einer schematischen Behandlung, die ein PC durchführen könnte …

Über das Ergebnis kann man ja streiten. Aber die Weltfremdheit, verbunden mit dem Anspruch, wirklich Bescheid zu wissen, ist schon atemberaubend. Und beängstigend.

(Aktenzeichen 21 M 1361/04; Urteil abgedruckt in Juristisches Büro 2004, 334)

Update: Sascha Kremer, noch etwas näher am Studium, kommentiert die Entscheidung ausführlich.

UNGLAUBWÜRDIG

UNGLAUBWÜRDIG

Weil er (angeblich) privat einen Gangster verfolgte und deshalb aufs Gaspedal treten musste, spart ein Kölner Polizist 25 Euro für ein Knöllchen. Allerdings verursachte er bei der zuständigen Richterin in Bonn Bauchschmerzen – die glaubte ihm nämlich kein Wort, so der Express.

SOUVERÄN

SOUVERÄN

Die Rheinische Post titelt, wie ungezählte andere Blätter auch:

„Der Irak ist wieder ein souveräner Staat“

Wenn ich so was lese, werde ich doch noch ein Fan von Michael Moore. Aber nur vielleicht.

INKONSEQUENT

Unser neues Gebührenrecht hat den schönen Titel „Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)“. Seltsam, wie inkonsequent die sprachlichen Bemühungen um „Emanzipation“ letztlich dann doch sind. Oder ist jemandem aufgefallen, dass die Kurzbezeichnung des Gesetzes ansonsten genauso lang wäre wie der gesamte Titel?

HASCH FÜR KRANKE

HASCH FÜR KRANKE

Schwerkranke können unter Umständen Cannabis straffrei konsumieren. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe laut beck-aktuell im Falle eines Mannes entschieden, der an Multipler Sklerose leidet.

Parallel dazu berichtet der Spiegel in einer Titelgeschichte über die neue Drogenwelle an deutschen Schulen.

TOP-BEZAHLUNG

Die Firma hausarbeiten24.com sucht Ghostwriter für diverse Fachrichtungen, u.a. Rechtswissenschaften. Aus der Anzeige:

Für die Erstellung von Hausarbeiten und sonstigen Facharbeiten für Studenten suchen wir DRINGEND äußerst motivierte, kreative und gewissenhaft arbeitende Autoren aus den o.a. Bereichen, die von zu Hause für uns auf Honorarbasis schreiben.

Versprochen wird „Top-Bezahlung“. Wir raten, gleich einen Anteil des Honorars für den Anwalt zurückzulegen.

(link gefunden bei jurabilis)

STRAFRECHT SEIN SCHWER

Gestern habe ich mal eine Nebenklage vertreten. Der Täter war, was den Kern der Sache angeht, voll geständig: „Zuerst habe ich dem Mann die Sonnenbrille von der Nase gehauen. Ich wollte mal sehen, wer das überhaupt ist. Dann habe ich nochmal zugeschlagen.“

An sich keine große Sache. Lustig wurde es erst beim Plädoyer der Verteidigerin. Ihr Fazit: Der Angeklagte habe sich – möglicherweise – provoziert gefühlt. Deshalb bitte sie das Gericht, auf fahrlässige Körperverletzung zu erkennen.

Der Richter guckte so, als würde er gerne jemanden zur Vorlesung „Strafrecht für Anfänger“ verurteilen. Wenn er nur könnte.

DÄNEN-DRAMA

DÄNEN-DRAMA

Der tägliche Polizeibericht wird immer mehr zum Lieferanten für das Rührstück des Tages. Heute aus Nürnberg, wo ein Däne seine Frau im Auto einsperrte und dann drei Stunden durch die Stadt irrte. Dass alles wieder gut wurde, ist nur einer internationalen Polizeiaktion zu verdanken, welche die Wache Nürnberg genüsslich schildert.

(danke an Mathias Schindler für den link)

TELEKOM-RECHNUNGEN

Auch die Telekom kann ihre Kunden nicht verpflichten, innerhalb von acht Wochen Protest gegen Rechnungen zu erheben. So sehen es die Allgemeinen Geschäftsbedigungen der Telekom vor.

Der Bundesgerichtshof hält, so beck-aktuell, diese Klausel jedoch für rechtswidrig. In einem Urteil entschieden die Richter, dass die Telekom auch noch sechs Monate nach der Rechnung beweisen muss, dass der Kunde streitige Gespräch tatsächlich geführt hat.

Gleiches Recht für alle. Die Privatisierung hat eben auch Nachteile.

AGENTUR FÜR FLACHSINN

AGENTUR FÜR FLACHSINN

Stress mit dem Chef. Dann die fristlose Kündigung. Der Chef behauptet, mein Mandant habe Geld unterschlagen. Beweise: keine. Mein Mandant hält die Anfeindungen sowieso nicht mehr aus und entschließt sich deshalb, nicht gegen die Kündigung zu klagen. Es handelt sich um einen Kleinbetrieb. Also kein Kündigungsschutz. Mehr als ein paar Wochen Kündigungsfrist wären ohnehin nicht zu holen.

Das Agentur für Arbeit kreidet meinem Mandanten das allerdings an. „Die Nichterhebung der Klage ist als Schuldeingeständnis zu werten“, schreibt ein schlauer Sachbearbeiter. Und verhängt eine Sperrzeit fürs Arbeitslosengeld.

Ach so. Wenn ich nichts tue, gebe ich damit also alles zu. Hätte die Agentur für Arbeit, wenn sie schon solche Ansprüche stellt, dann vielleicht auch die Güte gehabt, den Prozess zu finanzieren? Nein, natürlich nicht. Mein Mandant hätte auf eigenes Risiko klagen müssen. Da es am Arbeitsgericht keine Kostenerstattung gibt, wäre ohnehin ein großer Batzen für den Anwalt draufgegangen.

Außerdem: Hat der Arbeitgeber meinen Mandanten auf Rückzahlung des angeblich verschwundenen Geldes verklagt? Hat er nicht. Eine Strafanzeige? Fehlanzeige. Das Nichtstun auf seiner Seite müsste dann ebenso ein Beleg dafür sein, dass an der Kündigung nichts dran ist.

Ja, ja, Arbeitsamt. Aus Raider wird Twix. Aber sonst ändert sich nichts.