LIESCHEN MÜLLER UND DAS GELD

LIESCHEN MÜLLER UND DAS GELD

So betreibt eine Bank Finanzberatung für ihre Kunden:

Leider hat sich bislang nicht alles wunschgemäß entwickelt. Ich muss jetzt gucken, dass der Haftbefehl zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung irgendwie aus der Welt kommt.

MOXMO

Der Paybox-„Nachfolger“ Moxmo bucht fleißig Kosten bei Kunden ab. Hierfür dürfte es keine vertragliche Grundlage geben. Paybox hatte alle Verträge selbst gekündigt. Auch law blog – Leser haben sich schon bei mir gemeldet und sich darüber beschwert, dass Moxmo einfach auf ihr Konto zugreift.

Onlinekosten.de veröffentlicht einen umfassenden Bericht zum Stand der Dinge. Wer meine Meinung – auch zur ungenehmigten Weitergabe von Bankdaten – wissen will, kann ja mal nachlesen. Das Magazin hat mich zu der Sache befragt.

CHARME

Die Süddeutsche Zeitung spekuliert darüber, ob die Vorsitzende Richterin im Mannesmann-Prozess dem Charme eines Anwalts erlegen ist:

Während des Prozesses fiel jedoch auf, dass Koppenhöfer zunehmend von den drei in der Tat spröden Staatsanwälten genervt wirkte. Dagegen hatte sie zum Beispiel für Esser-Verteidiger Sven Thomas immer ein Lächeln übrig. Thomas, rhetorisch gewandt und mit sonorer Stimme, geizte seinerseits nicht damit, auch vor Gericht seinen Charme spielen zu lassen.

Bietet sich hier die Möglichkeit, einen Flirt-Kurs künftig von der Steuer abzusetzen? Nein, nein, der Gedanke kommt mir natürlich nur im Zusammenhang mit bestimmten Kollegen. Natürlich.

(link via Handakte WebLAWg)

KUNDEN

Die Polizei in Osnabrück hat die Zufriedenheit ihrer Kunden untersuchen lassen. Überraschung: Bei den Beschuldigten, einer eigenen „Kunden“gruppe in der Auswertung, schneidet der Service nicht wesentlich schlechter ab als bei den Befragten insgesamt. Ach so, aus den Tabellen ergibt sich, dass überhaupt nur 8 % der Beschuldigten den Fragebogen zurückgegeben haben.

Ansonsten waren die Befragten insgesamt mit der Polizei hochzufrieden. Wer die Befragten waren, ergibt sich aus dem Kleingedruckten. Alleine 21 % (!) der ausgewerteten Fragebögen stammen von Teilnehmern, die einen Vortrag bei der Polizei besucht hatten. Das ist sicher ein repräsentatives Publikum.

Witzig auch die Anmerkung auf S. 45, dass die Polizisten den Begriff Kunde eher für „Wiederholungstäter“ gebrauchen. Fast trotzig stellen hierzu die Soziologen klar, dass für sie jeder Kunde ist, der Kontakt mit der Polizei hat – ob nun „freiwillig oder unfreiwillig“.

Rubrik: für die Mülltonne, Kopie an den Bund der Steuerzahler.

(via PlasticThinking)

WEITER GELEITET

„Ich schicke Ihnen eine e-mail.“ Huch, die Polizei in B….. ist aber fortschrittlich. Und ihre e-mails so aufschlussreich. Hoffentlich dauert es noch seine Zeit, bis der Beamte merkt, dass die „Weiterleiten“-Funktion sich auch auf die Anlagen bezieht. Was mir im konkreten Fall eine Liste mit den derzeit vorhandenen Beweismitteln und einen „Zwischenbericht zum Stand der Ermittlungen“ beschert hat.

Ich grüße auch den Staatsanwalt in B….., der mir vor kurzem in dieser Sache kurz angebunden Akteneinsicht verweigert hat. Kein Problem, die kann jetzt warten.

SOFT

Softguns sind Waffenreplika, die kleine Plastikkügelchen verschiessen. Seit der letzten Waffenrechtsreform sind die meisten davon für Kinder untersagt und eines kleinen Waffenscheins pflichtig.

An der U-Bahn sehe ich diese kleinen Racker also, wie sie mit Softguns herumspielen und sich gegenseitig abknallen. Die waren höchstens 12 oder 13 Jahre.

Ich: „ihr wisst, dass im letzten Jahr das Gesetz verschärft wurde? Nicht, dass ihr deswegen mal damit Probleme bekommt.“

Kind 1: „Oh ja, sicher. Aber schauen Sie hier, die Waffen haben nur eine Geschossenergie von unter 0,08 Joule und außerdem gehören die uns nicht, die gehören ihm (zeigt auf Kind 2) und der ist 14. Er hat sie uns nur zum Spielen überlassen.“

Kind 2: hält ohne Kommentar einen arabischen Pass hin, der ihn als 14,1 Jahre ausweist.

Kind 1: „Und überhaupt, wir achten das Gesetz. Wenn Sie wollen, können wir ihnen gerne eine aktuelle Fassung des Waffengesetzes aus dem Internet herunterladen“.

Das war jetzt mehr oder weniger O-Ton. Ich habe bisher noch nie einen offenen Mund gehabt, aber das war dann doch heftig.

(ein Erlebnis von Mathias Schindler, aufgeschrieben für den law blog)

DACKEL

Wenn Dackel den Weg kreuzen, können Jogger auf Schadensersatz hoffen. Das berichtet Rechtsanwalt Mustafa Bakrac in seinem Sportblawg. Ein Jogger hatte sich beim Sturz über den Dackel das linke Handkahnbein (wer wusste, dass es so etwas gibt?) gebrochen. Allerdings muss er sich, so das Oberlandesgericht Koblenz, 30 Prozent Mitverschulden anrechnen lassen, weil er die Augen nicht aufgemacht hat.

LAAAAAAAANG

Eine lange Verfahrensdauer kann dazu führen, dass bei einem Verkehrsdelikt das Fahrverbot überflüssig wird. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt hiermit die schon weit verbreitete Ansicht, dass ein Fahrverbot überhaupt keinen Erziehungseffekt mehr hat, wenn die Tat schon sehr lange zurückliegt. Voraussetzung ist allerdings, dass in der Zwischenzeit nichts mehr vorgefallen ist.

Was lernen wir daraus? Sacherständigengutachten, Beweisanträge, Vertagungen und anschwellende Akten ermöglichen juristische Erfolge durch die Hintertür. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Rechtsberater.

ÖKONOMIE

ÖKONOMIE

In einem erbitterten Rechtsstreit habe ich durch Zufall erfahren, was die Anwälte der Gegenseite ihrer Mandantin berechnet haben. Da man es dort nobel liebt und dem Vier-Augen-Prinzip huldigt, sind per Stundenhonorar über einen längeren Zeitraum 30.000 Euro zusammengekommen. Pro Monat.

Wenn die Gegenseite nur die Hälfte der Anwaltsgebühren gleich als Abfindung an meinen Mandanten gezahlt hätte, wäre dies eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung für beide Seiten gewesen. Aber mir wird langsam klar, warum die Anwälte – so war zumindest mein Eindruck – auf der Gegenseite sich bis zuletzt einer vernünftigen Lösung verschlossen haben.

PS. Ich habe auch etwas bekommen, aber „nur“ die gesetzlichen Gebühren.

INDIZIEN

Wann besteht der Verdacht der Geldwäsche? Das Bundeskriminalamt hat eine Liste mit Indizien veröffentlicht, bei denen Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare aufmerksam werden sollten.

Ich habe überlegt, ob ich diesen Hinweis posten soll. Seit dem Rechtsgespräch im Mannesmann-Verfahren kommen ja Arglosigkeit (Aktenrecht? Gilt das auch für uns?) und Verbotsirrtümer („unsere Anwälte haben wunschgemäß bestätigt, dass alles in Ordnung ist“) wieder in Mode.

Deshalb schon mal ein Disclaimer: Ich habe diesen Beitrag lediglich bei Alexander Hartmann abgekupfert und den link kopiert. Zum Lesen des 5-seitigen PDF hatte ich leider keine Möglichkeit, weil dieser verflixte Acrobat-Reader partout nicht, na ja, Sie kennen ja die Probleme.