Ein Mandant hat seine Wohnung gekündigt. Er besorgte sogar noch einen Nachmieter. Der Nachmieter wollte die Kaution nicht zahlen und schlug dem Vermieter vor, dass mein Mandant seine Kaution stehen lässt. Mein Mandant sagt, er habe nie zugestimmt. Der Vermieter sagt das Gegenteil.
Wir klagen die Kaution ein. Wie zu erwarten schreibt der Vermieter, mein Mandant habe seine Kaution an den Nachmieter „abgetreten“. Dumm nur, dass er nicht daran denkt, dass sein eigener Anwalt den Nachmieter erst vor einigen Monaten wie folgt angeschrieben hat:
Ich weise Sie darauf hin, dass die von Ihrem Vorgänger gezahlte Mietkaution von diesem entgegen der mündlichen Abreden bisher weder schriftlich noch verbindlich an Sie abgetreten wurde und Sie damit die Kaution selbst einzuzahlen haben.
Schön, dass wir eine Kopie dieses Briefes haben…
