GO ULLA GO

Nach diesem Bericht steigen Einbrecher jetzt vermehrt in Arztpraxen ein. Sie suchen nach den Geldbeständen aus der Praxisgebühr von 10 €.

Wer weiß, vielleicht gründen wir Strafverteidiger den ersten Ulla-Schmidt-Fanclub.

SELBSTSTÄNDIG MACHEN

SELBSTSTÄNDIG MACHEN

Arbeitslose, die sich selbstständig machen möchten, haben laut M-E-X-Blog bei Vorliegen aller Voraussetzungen jetzt einen Rechtsanspruch auf das sechsmonatige Überbrückungsgeld. Bisher lag es im Ermessen der Arbeitsamtes, ob Überbrückungsgeld gewährt wird. Mit der Neuregelung wird das Überbrückungsgeld dem Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) rechtlich gleich gestellt.

KREATIVER UMTAUSCH

In Kaiserslautern tauschte ein Kunde seinen gerade gekauften Computer um, weil das Gerät nicht funktionierte. Später stellte das Verkaufspersonal fest, dass der Computer statt Chips Kartoffeln enthielt. Als der Mann dann auch noch den zweiten Computer „umtauschen“ wollte, schaltete das Kaufhaus die Polizei ein. Was der zweite Computer enthielt, überliefert der Bericht auf golem.de leider nicht.

(Danke an Sascha Kremer für den Hinweis)

OLIGOMERE

Entrium Direct Bankers lagert uns aus. Wie alle Geschäftskunden. Unser Festgeldkonto wird ab Frühjahr bei der Degussa Bank geführt. Wenn der Laden so modern ist wie seine Homepage („Sie benötigen keinen BTX Anschluß mehr, um Ihre Konten elektronisch zu führen“), dann werden wir viel Freude miteinander bekommen.

Außerdem weiß ich nicht, ob ich ein Konto bei einer Bank haben möchte, die so heißt wie eine Firma, die laut Homepage Superabsorber, Oligomere sowie „food ingredients“ herstellt. Von der Geschichte mit dem Zyklon B mal ganz zu schweigen. Entrium behauptet zwar, die Degussa Bank bleibe eine eigene 100%-ige Tochter, aber warum geben sie dem Laden dann keinen vernünftigen Namen und einen neuen Anstrich?

WEG MIT DEM GELD

Arbeitslosenhilfe gibt es nur noch, wenn der Kunde der Bundesagentur für Arbeit nicht von seinem Vermögen leben kann. Im Rahmen der Hartz-Reformen sind die Grenzen drastisch gesenkt worden, auf € 200,00 pro Lebensjahr.

Eine Mandantin von mir war jetzt knapp 1.500,00 Euro über dieser Summe. Deswegen wurde ihr keine Arbeitslosenhilfe bewilligt. Dafür versorgte sie der Vermittlungsagent mit dem Tipp, das Geld gegen Quittung auszugeben. Für vernünftige Dinge. Eine Waschmaschine. Oder eine Autoreparatur.

Sei das Geld weg, werde die Arbeitslosenhilfe wieder gezahlt. Ich hätte eher darauf getippt, dass die Arbeitslosenhilfe fiktiv ausgerechnet wird und das überschüssige Vermögen für diesen Zeitpunkt reichen muss.

Mal sehen, ob die Belege akzeptiert werden. Eine größere Autoreparatur war nämlich sowieso nicht zu vermeiden.

PROBENDEPP

Die Onlinewerbung klingt vielversprechend, zumindest für Hamsternaturen. Warenproben ohne Ende. Teilnahme an hunderten von Preisausschreiben. Alles erledigt die Firma automatisch. Der Jahresbeitrag von knappen 50 Euro war schon am übernächsten Tag abgebucht, aber auf den Probenregen wartete meine Mandantin vergebens. Die magere Ausbeute in vier Wochen: ein paar lumpige 5-Euro-Einkaufsgutscheine von Drogerieketten und ein Rabattcoupon für einen Onlinefotodienst.

Das Kleingedruckte der Firma liest sich weniger goldig als die vollmundigen Werbesprüche. Danach muss sich die Firma nur bemühen, die Gratisproben heranzuschaffen. Für einen Erfolg „kann keine Haftung übernommen werden“. Ob und was das Unternehmen wirklich macht, bleibt unklar. Gleiches gilt für die Frage, ob die Industrie nicht längst die organisierten Massenanfragen als Spam aussortiert. Was die Ebbe im Briefkasten meiner Mandantin erklären würde.

Wir haben mal den Rücktritt vom Vertrag und den Widerruf erklärt, auch wegen fehlender Belehrungen nach dem Fernabsatzgesetz. Der Jahresbeitrag konnte noch innerhalb der 6-Wochen-Frist rückgebucht werden. Die Firma kommt sicher schön ins Schleudern, wenn sie ihr Geld tatsächlich einklagt und hierzu ihre „Bemühungen“ vor Gericht erläutern muss.

HAFTBEFEHL

Um den Europäischen Haftbefehl gibt es viel Verwirrung und Streit. Sicher scheint zu sein, dass die Auslieferung in andere EU-Staaten hiermit wesentlich erleichtert wird. Ein angeblich abschreckendes (leider etwas wirr dargestelltes) Beispiel schildert Telepolis

Als Bundesbürger muss man sich jedenfalls klar darüber sein, dass es mit dem Grundgesetzartikel, wonach kein Deutscher ans Ausland ausgeliefert werden darf, nicht mehr weit her ist. Ob es in allen Beitrittsländern (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern und Malta) wirklich ausreichende Justizstandards gibt, wird sich ja noch zeigen…

(link gefunden bei HandakteWebLAWg)

GLÜCK

GLÜCK

Heute Abend habe ich mal mein neues Notebook mit nach Hause genommen. Dort nur analoges Telefon. Also widerwillig DFÜ-Verbindung eingerichtet. Dann aber gemerkt, dass ein WLAN-Netzwerk verfügbar ist. Kostenlos und frei zugänglich.

Glück muss man haben.

BONSAI-SCHUMIS TRAUM

Eine Liechtensteiner Firma will Versicherungen für Bußgelder anbieten, berichtet rp-online. Grundsätzlich ist es nicht verboten, wenn Dritte für Verkehrssünden zahlen. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht schon mal entschieden, dass sich ein Arbeitgeber nicht verpflichten kann, seinen Fahrern die Bußgelder bei Tempo- und Lenkzeitverstößen zu erstatten.

Ein derartiger Vertrag sei sittenwidrig, weil er die Autofahrer zu Ordnungswidrigkeiten verleite. Bei einer Versicherung dürfte es ähnlich sein. Mit der Folge, dass die Firma Zahlung verweigern, man aber auch ggf. seine Prämie zurückverlangen kann.

NICHT PERFEKT

Ist der „perfekte Mord“ ein Mythos, eine Erfindung von Krimi-Autoren? Nein, behauptet der Bonner Rechtsmediziners Burkhard Madea. Denn allein in Deutschland bleiben jährlich 1.200 Tötungsdelikte unentdeckt. In rp-online listet der Mediziner katastrophale Zustände auf, auf Grund derer Mörder in großer Zahl ungeschoren bleiben.

So ist es in vielen Bundesländern nicht einmal Pflicht, die Leiche zu entkleiden. Es reicht eine „sorgfältige Untersuchung“, wobei die sorgfältige Untersuchung einer angezogenen Leiche ein Widerspruch in sich sein dürfte.

Gerade die Hausärzte nähmen ihre Verantwortung für die korrekte Ausstellung des Totenscheines nicht hinreichend wahr. Verhängnisvoll, denn der Experte geht davon aus, dass die allermeisten Tötungsdelikte sich im familiären Bereich ereignen.

Ein Ärztepräsident behauptet in dem Bericht sogar, dass Staatsanwälte und Polizisten in Zweifelsfällen darauf drängen, dass der Arzt eine natürliche Todesursache bescheinigt. So kann man sich natürlich lästige Arbeit sparen. Und wenn dann angeblich auch noch die Kosten für gründliche Nachforschungen gescheut werden, könnte man fast von einem Skandal sprechen. In Form von Strafvereitelung im Amt.

(danke an Vertretbar.de für den link)

SYSTEMFEHLER

Ein Mandant von mir kriegte einen Anruf seiner Bank. Da habe ihm jemand das Konto seiner kleinen Firma gesperrt. Mit einem vorläufigen Zahlungsverbot. Über 83.620,00 Euro. Der Sachbearbeiter erzählte gleich, dass die Bank in solchen Fällen prüft, ob sie nicht alle Firmenkredite fällig stellt und die Geschäftsverbindung kündigt. Am Telefon war die Stimme des Mandanten, na ja, flatterig.

Ein Fax an den verantwortlichen Anwalt sorgte dann für hektische Betriebsamkeit. Die Antwort:

Bei dem in dem vorläufigen Zahlungsverbot angegebenen Betrag hat sich auf Grund eines Systemfehlers unserer Software zu unserem größten Bedauern das Komma verschoben. Das vorläufige Zahlungsverbot valutiert nur in Höhe von 83,62 Euro…

Abgesehen davon, dass auch diese Summe bereits durch Aufrechnung erloschen ist, sieht die Welt jetzt wieder ganz anders aus. Neuen Streit gibt es allerdings darum, ob der Gegner die Kosten unserer Tätigkeit als Schadensersatz erstatten muss. Das wären bei dem hohen Streitwert 467,00 Euro.

RISKANT

Der Autor des Schmuddelblog (absichtlich kein link) sollte aufpassen, dass er nicht früher oder später Ärger bekommt. Auch Texte, nicht nur Bilder, können „pornografische Schriften“ im Sinne von § 184 des Strafgesetzbuches sein. Darüber hilft auch die beste Schreibe nicht hinweg.

RELATIV

Aus einer dpa-Meldung von heute:

24 Jahre nach der Vergewaltigung einer deutschen Touristin in Indien sind zwei angeklagte Männer wegen Mangels an Beweisen freigesprochen worden. Das indische oberste Bundesgericht bedauerte die Verzögerung des Falles. «Es ist sehr unglücklich, dass die Polizei im Falle einer Vergewaltigung einer Ausländerin nicht schnell gehandelt hat», zitierte die Zeitung «Times of India» am
Donnerstag das Gericht. Die gravierenden Mängel in den polizeilichen Untersuchungen hätten es den Angeklagten erlaubt, nun ohne Schuldspruch freizukommen. Sie hatten allerdings 24 Jahre in Haft
gesessen und auf ihren Prozess gewartet.

Okay, hier mosert ab sofort niemand mehr über die langsame deutsche Justiz…

(danke an C., die als Journalistin offensichtlich Weblogs liest, für den Hinweis)