MELDEPFLICHT

Bei Kündigungen genügte bisher ein Satz:

„… kündigen wir das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis zum … „

Das ist seit dem 1. Juli 2003 anders. Der Arbeitgeber muss den gekündigten Mitarbeiter jetzt auch auf dessen besondere Meldepflichten beim Arbeitsamt hinweisen. Denn meldet sich der Beschäftigte nicht unverzüglich nach Erhalt der Kündigung arbeitslos, kann das Arbeitslosengeld gekürzt werden. Um bis zu 50 Euro pro Tag. Maximal 30 Tage lang.

In den allermeisten Kündigungen, die ich nach dem Stichtag gesehen habe, fehlt der Hinweis. Sogar, wenn sie von Anwälten geschrieben sind. Mal sehen, wann der erste Arbeitnehmer sich für seine eigene Schusseligkeit beim Cheffe schadlos hält…

AMNESTIE

Das Steueramnestiegesetz liegt jetzt im Wortlaut vor (PDF 6 S.).

Man glaubt es kaum, aber es ist wirklich wahr: Wer irgendwelches Einkommen (Zinsen, Erbschaften, Schenkungen) in den letzten 10 Jahren nicht erklärt hat, zahlt 25 % (§ 1 Abs. 1 S. 1 Ziff. 2) – und damit ist die Sache erledigt.

Ich schätze mal, dass ich nicht der einzige steuerehrliche Bürger bin, der sich gründlich verarscht fühlt. Wer den Spitzensteuersatz zahlt, hat auf seine Einnahmen ziemlich genau das Doppelte ans Finanzamt abgeführt. Hinzu kommt ja noch, dass bei den Steuerbetrügern auch die vollen Erträge zunächst noch weiter auf den (Auslands-)Konten lagen und weitere Zinsen abwarfen.

Ist das eigentlich mit dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Grundgesetz) und den Grundsätzen des Steuerrechts (Einheitlichkeit etc.) vereinbar?

(link gefunden im HandakteWebLAWg)

BASISZINS

Der Basiszinssatz beträgt seit dem 1. Januar 2004 nur noch 1,14 %.

Am wichtigsten ist der Basiszins für die Berechnung der Zinsen beim Zahlungsverzug. Für Verbraucher – auch unter Privatleuten – beträgt dieser Verzugszins immer Basizins + 5 %, bei Geschäften unter Kaufleuten Basiszins + 8 %.

Eine Tabelle der bisherigen Basiszinssätze gibt es beim Kollegen Heng.

ERFOLG

Selten genug, aber manchmal haben Pfändungen tatsächlich Erfolg. Wie bei einer Bank, die mir heute eine Drittschuldnererklärung schickte. Gelb markiert ist folgender Satz:

Von der Pfändung sind erfasst: 2 Festgeldkonten.

Boah, Festgeldkonten. Wer hätte das gedacht. Bei diesem Schuldner. Auf der nächste Seite kommt kleingedruckt eine Liste mit den einzelnen Konten. Und dann die Spalte „Summe aller Guthaben“: 4,67 Euro.

Zu früh gefreut.

(NOT)LANDUNG

(NOT)LANDUNG

Bis wann dürfen Schwangere fliegen? Eine Mandantin ist in der 34. Woche. Sie hat vor der Onlinebuchung eines Fluges nach Wien die FAQ der Fluglinie gecheckt, aber keine Antwort gefunden. Jetzt verweigert die Linie den Transport mit der Begründung, sie transportiere Schwangere nur bis zum Ende der 33. Kalenderwoche.

Eine Ausnahme will die Airline aber machen. Die werdende Mutter darf mit, vorausgesetzt, sie unterschreibt, dass sie für alle eventuellen Kosten aufkommt, die durch gesundheitliche Probleme während des Fluges auftreten. Also eine Zwischen(not)landung in Frankfurt oder München, Verspätungskosten etc.

Ich bin mal gespannt, was daraus wird.

KOSTENLOS PARKEN

Kleines Schmankerl im Wust der Gesetzesänderungen:

Städte haben seit dem 1. Januar 2004 die Möglichkeit, die erste halbe Stunde an Parkuhren und -automaten kostenfrei zu machen. Das war nach der bisherigen Regelung nicht zulässig.

APOTHEKE ONLINE

Ab heute können Medikamente legal online eingekauft werden. Ob mit oder ohne Rezept. Besonders interessant: Bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten gibt es ab sofort keine Preisbindung mehr. Mehr bei heise.

LIEBENSWERT

Diese mail ist schon fast wieder liebenswert:

Betreff Say Go-odbye to J-u-n-k E*mail

Hello, This program worked for me. If you hate S_pa_m like I do, you o w e it to your self to try this pro-gram, and forward this email to all of your friends which also hate S+P+A+M or as many people possible. Together lets help clear the Internet of S+P+A+M!

STOP S_P*A_M IN ITS TRACKS! Do you get junk, scams and worse in your inbox every day? Are you sick of spending valuable time removing the trash? Is your child receiving inappropriate a_d_u_l_t material?

If so you should know that no other solution works better then our software to return control of your email back where it belongs! Imagine being able to read your important email

without looking through all that s*p*a*m… Click below to vist our website: http://www.StopAllThatSpam.com

FRISCHE LUFT

Vorhin auf dem Weg ins, äh, Büro eine Bekannte getroffen. Sie will heute abend in Benrath feiern, das liegt ein paar Kilometer außerhalb.

Und wie kommst du nach Hause? Taxis sind ja kaum zu kriegen.

Kein Problem, ich fahre mit dem Rad. Die frische Luft tut doch gut – nach dem ganzen Alkohol.

Sorry, aber jetzt muss ich den Juristen raushängen lassen.

Du weisst, dass man auch mit dem Fahrrad nicht angetrunken fahren darf? Und sogar seinen Führerschein verlieren kann?

Nee, echt? Dann muss ich mir ja doch noch eine Mitfahrgelegenheit suchen.

Ja, dann viel Erfolg. Und schon mal ein gutes Neues Jahr!

ALTLASTEN

Häufig kommt es vor, dass in Strafakten Dokumente und Auszüge über längst verjährte Taten liegen – und die Entscheidung des Gerichts beeinflussen. Gleiches gilt auch für Führerscheinakten. Für letztere hat das Verwaltungsgericht Darmstadt jetzt entschieden, dass alles getilgt werden muss, was auf verjährte Delikte hinweist. Nur so könne gewährleistet werden, dass zum Beispiel die Gutachter bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung objektiv an die Sache herangehe. Deshalb ordnete das Gericht sogar an, dass neuere Schriftstücke, die lediglich Hinweise auf die alte Verurteilung enthalten, entfernt werden.

(Quelle: rp-online)

UND DANN

… war da noch Herr X, der sowieso alles im Internet bestellt. Warum also ausgerechnet für freizügige DVDs immer in die Gegend um den Bahnhof schleichen? Da in Deutschland der Versand pornografischer Filme verboten ist, erfüllte ein Onlineshop aus Holland Herrn X gern alle Wünsche. Hätte auch alles prima weitergehen können, wäre eine Warensendung nicht den deutschen Behörden in die Hände gefallen.

Herr X kriegte also keine Filme, sondern Ärger. In Form eines Anhörungsbogens. Als Beschuldigter. Wegen „Verbreitung pornografischer Schriften“.

Ein schöner Schreck für Herrn X. Denn es gibt nach § 184 Abs. 1 Nr. 4 Strafgesetzbuch bis zu ein Jahr Gefängnis für denjenigen, der es unternimmt pornografische Schriften „im Wege des Versandhandels einzuführen“.

Was sich so bedrohlich für Herrn X liest, ist aber gar nicht schlimm. Denn aus dem Vergleich mit anderen Ziffern des § 184 StGB ergibt sich, dass „Einführender“ nur der ausländische Versender sein kann. Sämtliche Strafrechtskommentare sind deshalb der Meinung, dass ein Deutscher, der sich aus dem Ausland Pornos bestellt, sich genauso wenig strafbar macht wie beim Einkauf im Sexshop.

Sämtliche?

Nein, ein unbeugsamer Kommentator namens Tröndle hat bis zur 49. Auflage seines StGB-Kommentars dafür plädiert, auch Leute wie Herrn X zu bestrafen. Dumm nur, dass Herr Tröndle den Standardkommentar für Praktiker verfasst hat – und man in manchen Kriminalkommissariaten schon mal Antiquarisches auf dem Tisch stehen hat.

So musste ich dem ungläubigen Beamten also die Kommentierung aus der mittlerweile 51. Auflage faxen, bevor er einsah, dass er mit diesem Verfahren nicht viel Lorbeeren ernten kann. Denn mittlerweile hat BGH-Richter Fischer den Kommentar übernommen und Tröndles Meinung ausdrücklich verabschiedet.

Nachdem das Ermittlungsverfahren eingestellt ist, kann Herr X munter weiter bestellen. Muss er auch, denn bedauerlicherweise sind die sichergestellten Filme aus dem Büro des Polizeibeamten spurlos verschwunden. War wohl keine gute Idee, sie im offenen Karton am Fußende des Schreibtisches zu deponieren.