UMTAUSCHRECHT

Es gibt kein generelles Umtauschrecht. Nur bei Mängeln können Kunden und Beschenkte ihr Geld zurück verlangen. Wer sich mit seinem Geschenk also nicht ganz sicher ist, sollte sich ein Umtauschrecht einräumen lassen. Schriftlich. Am besten auf dem Kassenbon. Näheres beim Anwalt-Suchservice.

„BERATUNG“

„BERATUNG“

Manche Anwälte halten ihre Mandanten für dumm. So wird diesen kategorisch erklärt, für eine Scheidung sei ein Unterhaltsvergleich zwingend erforderlich. Wenn gar kein Unterhalt zu regeln ist und die Parteien dies auch nicht wollen, ist der Vergleich aber nur im Gebühreninteresse des Anwaltes. Denn sein Honorar erhöht sich um gut 25 %. Hierzu das Landgericht Düsseldorf:

Nachdem der Beklagte Rechtsanwalt L. mit Schreiben vom 13. September 2001 dem Kläger die unzutreffende rechtliche Auskunft erteilt hatte, ein Vergleich mit den entsprechenden gebührenrechtlichen Folgen sei in jedem Fall erforderlich, und hieran auch mit Schreiben vom 27. September 2001 festgehalten hatte, musste der Kläger, was aus seiner Sicht gerechtfertigt war, davon ausgehen, durch ihn nicht die optimale und in jeder Hinsicht seinen Interessen entsprechende Beratung und Vertretung zu erhalten, so dass er das Mandatsverhältnis zu Recht kündigen durfte. Die falsche und nicht vollständig mandantenorientierte Beratung durch den Rechtsanwalt L. stellt zugleich eine positive Vertragsverletzung durch die Beklagten dar, die sie zum Schadensersatz verpflichten (23 S 378 Urteil vom 26. November 2003).

Ob mich der Kollege demnächst noch grüßt, wird sich zeigen.

BEQUEM

Die Bahn kann sich bequem zurücklehnen. Für sie gilt gilt nach wie vor eine Vorschrift aus dem Jahre 1938, die kurz und knapp lautet:

Verspätung oder Ausfall eines Zuges begründen keinen Anspruch auf Entschädigung.

Unter Berufung auf diese Vorschrift wies das Landgericht Frankfurt/Main jetzt die Schadensersatzklage von Reisenden ab, die ihren Flug nach Mexiko verpasst hatten.

Die Pressestelle des Gerichts scheint mit Frustreaktionen zu rechnen. Denn sie fügt ihrer Info eine diplomatische Bemerkung an:

„Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der derzeitigen Überlegungen von Deutscher Bahn AG und Gesetzgeber, die Haftung für Verspätungsschäden entweder durch Allgemeine Geschäftsbedingungen oder durch ein Gesetz zu begründen.“

(via Handakte WebLAWg)

BIG BROTHER V – DIE FRAGEN

Eine Mandantin, die schrecklich gern ins Fernsehen möchte, erkundigt sich, ob die Bewerberfragen für Big Brother V überhaupt zulässig sind:

     Wie ist Ihre sexuelle Orientierung?

     Was sind Ihre sexuellen Vorlieben?

     Wie lange dauerte Ihre bisher längste Beziehung? Nennen Sie uns bitte den Namen und
     die Kontaktdaten dieser Person.

     Wie hoch ist Ihr monatliches Einkommen?

     Waren Sie schon einmal arbeitslos?

     Haben Sie Ersparnisse? Wenn ja, wie sind Sie zu diesen gekommen?

     Was war das teuerste Geschenk, das Sie je gemacht haben und wem haben Sie
     es geschenkt?

     Was sind Ihre wirklichen Ängste, (Tod, Krankheit und Arbeitslosigkeit einmal ausgeschlossen)?

     Hätten Sie ein Problem damit, Ihren Körper im BB-Container nackt zu zeigen?

Zumindest die eine oder andere „längste Beziehung“ könnte es schon stören, wenn sie demnächst mit Namen und Adresse und in sehr privatem Kontext bei einer Fernsehfirma gespeichert ist.

PRANGER

Hallo Udo,

im Netz gibt es ja immer mehr Dialer-Seiten. Ich bin gerade auf der
Suche nach einem Rezept wieder auf eine gestoßen.
http://www.ich-koche.de – weder Impressum noch Webmaster lassen sich
anklicken. Und bei jedem Rezept oder Rubrik, wo man draufklickt, muss
man die Zugangssoftware installieren. Das alles, ohne irgendeinen
Hinweis irgendwo, was das kostet und genau bedeutet. Kann man da nichts
machen? Das muss doch an die Öffentlichkeit, an den Pranger. Gerade die
Hausfrauen, die Rezepte suchen, sind oft Anfänger im Netz. Ich reg mich
grad richtig darüber auf und hab an Dich gedacht, mehr nicht :-). Musst
nicht antworten … höchstens mir sagen, ob es ein Prangerforum oder
etwas ähnliches gibt …

die besten Grüße :))

Engelbert
http://www.seelenfarben.de

Hallo Engelbert,

bei Prangern helfe ich doch gerne.

Udo

GELD ZURÜCK

GELD ZURÜCK

Eine Prostituierte muss 8.200 Euro an den Staat zurückzahlen. Ein Beamter hatte ihre Dienste mit veruntreutem Geld bezahlt. Die Prostituierte sagte, sie habe gedacht, der Beamte zahle mit eigenem Geld. Doch das Oberlandesgericht Karlsruhe billigte ihr laut rp-online keinen „Vertrauensschutz“ zu.

Das Urteil klingt merkwürdig. Müssen Vertragspartner sich jetzt immer aktiv vergewissern, dass ihre Kunden mit legalen Geld zahlen? Und wie soll das gehen? Das alles würde deutlich über die Anforderungen hinausgehen, die zum Beispiel bei Geldwäsche gelten. Dort ist nämlich positive Kenntnis oder wenigstens – vereinfacht ausgedrückt – grob fahrlässige Unkenntnis von dem „Makel“ des Geldes erforderlich.

BETREUUNGSRECHT

Unfall, Krankheit, Alter – jeder kann zum Betreuungsfall werden. Über die rechtlichen Hintergründe und Möglichkeiten, das eigene Schicksal rechtzeitig in die Hand zu nehmen, informiert das Bundesjustizministerium mit folgendem aktuellen Angebot:

     Informationsbroschüre (53 Seiten PDF)

     Muster Vorsorgevollmacht (PDF)

     Muster Betreuungsverfügung (PDF)

Ich kann jedem nur empfehlen, eine Vorsorgevollmacht und / oder eine Betreuungsverfügung auszustellen. Nur so lässt sich verhindern, dass man später in die Hände von „professionellen“ Betreuern fällt. Oder dass ein Gericht ausgerechnet denjenigen zum Betreuer ernennt, der es nur auf die Kohle abgesehen hat.

(via Handakte WebLAWg)

FERNSCHACH

Die Begeisterung für Fernschach im Internet schützt einen Sozialhilfeempfänger nicht vor gemeinnütziger Arbeit – auch wenn er diese für „stumpfsinnig“ hält. Das Verwaltungsgericht Neustadt verdonnerte einen 33-jährigen deshalb dazu, als Hilfskraft bei der Stadtverwaltung zu arbeiten. beck-aktuell

F 3

F 3

Aus einem Urteil:

Das Gericht hat sich schwer getan, die Strafe aber trotzdem noch einmal zur Bewährung aussetzen können. Aber der Angeklagte muss sich klar darüber sein, dass er nach so vielen Straftaten beim nächsten Mal nicht mehr mit Milde rechnen kann. Sollte er das in ihn gesetzte Vertrauen erneut missbrauchen, kann er auf keine Nachsicht mehr hoffen und muss die Folgen seines Handelns auf sich nehmen.

Komisch, in der Entscheidung davor, die vom gleichen Richter stammt, steht Wort für Wort dasselbe. Das ist wohl der Fluch der F3-Taste.

DATENTRÄGER

DATENTRÄGER

Besteller eines Abos belehrt das Handelsblatt über ihr Widerrufsrecht:

Mir ist bekannt, dass ich die Bestellung innerhalb der folgenden zwei Wochen ohne Begründung bei der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH … schriftlich per Datenträger (Postkarte, Brief etc.)widerrufen kann. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Schon seltsam, dass ausgerechnet Brief und Postkarte als Beispiele für Datenträger herhalten müssen. Dazu kommt, dass der Widerruf nach dem Gesetz gerade nicht „schriftlich“ erfolgen muss, sondern lediglich in Textform355 BGB).

Die Textform ist in § 126b geregelt. Danach muss die Erklärung „in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben“ werden und in der Regel mit einer Unterschrift enden. Trotz der wiederum seltsamen Formulierung reicht es aber aus, wenn die Erklärung am Bildschirm des Empfängers lesbar ist. Auch eine e-mail genügt also der Textform (Palandt-Heinrichs, § 126b Rdnr. 3).

Das Handelsblatt möchte wahrscheinlich verhindern, dass Verbraucher per e-mail widerrufen. Indem die Erklärung aber den Eindruck erweckt, es sei Schriftform erforderlich, geht sie über die ausreichende Textform hinaus. Und der Begriff Datenträger sorgt für Unklarheit, die im Zweifel auch zur Unwirksamkeit der Klausel führt.

Folge: Das Widerrufsrecht ist nicht auf zwei Wochen befristet.