TRÄUME SIND …

TRÄUME SIND …

Besser kann ein Montagmorgen gar nicht beginnen. Tipp24.de schickt eine mail:

Sie haben im LOTTO gewonnen!

Ah, welch prickelnde Aussicht. Sandstrand statt Diktiergerät. Nach Lektüre der mail frage ich mich nur, ob eine richtige Endziffer im Spiel 77 wirklich für so hochfliegende Pläne reicht.

PS. Mittlerweile wurde mir auch die Quote mitgeteilt: € 2,50.

PPS. Der law blog bleibt geöffnet.

NOTGROSCHEN

Ein getrennt lebender Ehemann kriegt € 1.700,00 Arbeitslosengeld. Außerdem hat er noch Sparbücher mit € 15.000,00. Seinen Anwalt lässt er erklären, dass er für die Ehefrau und die beiden Kinder € 450,00 Unterhalt zu zahlen bereit ist. Insgesamt! Schönster Satz des Schreibens:

Das Guthaben auf den Sparbüchern benötigt mein Mandant als Notgroschen.

Ich kann es ja verstehen, wenn sich Ehegatten nichts gönnen. Aber dass ein Vater auf dem Geld sitzt und seine eigenen Kinder Klimmzüge am Brotkasten machen lässt, das regt mich heute ausnahmsweise mal richtig auf.

THE NAKED TRUTH

Uwe Wesel ist Juraprofessor und – manchmal – Querdenker. In einem Interview bringt er den Gemütszustand junger Juristen auf den Punkt:

Meistens wissen die Studienanfänger ja selbst nicht, worauf sie sich einlassen. Sie glauben wohl, mit Jura könne man alles Mögliche machen. Die Wenigsten wollen in der Welt Gerechtigkeit durchsetzen. Vielmehr steht die individuelle Karriere im Mittelpunkt. … Kaum einer weiß, dass die Rechtswissenschaft eine Herrschaftswissenschaft ist. Selbst im Studium wird das nicht gelehrt. Die Mehrzahl erhofft sich, als Richter oder Anwalt ein gutes Einkommen zu haben. Der Wunsch, Herrschaft auszuüben, spielt nur selten eine Rolle.

Selbsttest:

Ich wollte immer nur Journalist werden. Oder Schriftsteller. Nach zwei Semestern Geschichte bin ich auf Jura umgestiegen, weil die meisten Chefredakteure Juristen sind. Anwalt bin ich geworden, weil ich im Referendariat mitgekriegt habe, dass es Anwälten, die für den Beruf geeignet sind, wirtschaftlich meistens besser geht als Medienheinis.

Zu meiner Entschuldigung fürs Weselsche Verhaltensmuster kann ich eigentlich nur vorbringen, dass sich Rechtsanwalt dann zu meiner Überraschung als saugeiler Beruf entpuppt hat.

( link via Vertretbar.de)

GEFÄHRLICH (?)

GEFÄHRLICH (?)

Bayern verbietet LAN-Parties an Schulen. Weil sie angeblich zu gefährlich sind. Mit der gleichen Begründung könnte man auch Handys komplett an Schulen verbieten – weil Kinder damit u.a. einen Dealer anrufen können.

(Weitere Anmerkungen bei Vertretbar.de)

ERLAUBT

Gratiszeitungen, die sich ausschließlich aus Anzeigen finanzieren, dürfen verteilt werden. Der Bundesgerichtshof entschied sich jetzt im „Zeitungskrieg“ für die Newcomer. Die Urteilszusammenfassung auf beck-aktuell ist lesenswert. Sie zeigt nämlich, mit welch bizarren Argumenten etablierte Marktteilnehmer gerne innovative Konkurrenten aus dem Markt drängen. Alles unter dem Deckmantel des piefigen Wettbewerbsrechts.

HO HO HO

Gerade ruft mich ein Bußgeldrichter an. Da hätte ich ja schöne Einwände vorgebracht. Radarmessung nicht in Ordnung. Anhörungsbogen nicht erhalten. Rechtswidrige Beschaffung von Vergleichsfotos auf dem Passamt. Ich denke schon, jetzt bügelt er mich rabiat ab. Nach dem Motto: Sie können ja gern zum Termin anreisen, aber am Fahrverbot führt kein Weg vorbei.

In Wirklichkeit hört sich alles viel freundlicher an:

Ihr Mandant ist ja beruflich viel unterwegs. Frau und Kinder hat er auch. Und keine Voreintragung. Was halten Sie denn davon, wenn wir das Bußgeld um 100 Euro erhöhen und aufs Fahrverbot verzichten?

Kein Zweifel, Weihnachten steht vor der Tür.

HALTEVERBOT

Eine Frau hatte ihren Wagen in einem Halteverbot abgestellt, das wegen einer Baustelle eingerichtet war. Dadurch konnte erst verspätet mit dem Einsatz eines Krans begonnen werden. Das Unternehmen verlangte deswegen 2500 Euro Schadensersatz.

Erfolglos. Der Bundesgerichtshof hat jetzt laut beck-aktuell entschieden, dass ein Haltverbot nur die Leichtigkeit und Sicherheit des Straßenverkehrs fördern soll. Die Vermögensinteressen einer Baufirma schützt das Schild dagegen nicht.

Ich warne davor, die Entscheidung auf Feuerwehrbewegungszonen zu übertragen.

VERTRAUENSSACHE

Ein Autofahrer hatte ein Fahrverbot kassiert. Das Urteil war rechtskräftig. Der Anwalt des Mannes hatte allerdings noch einen „Gnadenantrag“ beim Justiziministerium eingereicht. Seinem Mandanten erklärte er, das Fahrverbot werde erst wirksam, wenn über den Gnadenantrag entschieden ist.

Die Auskunft war grottenfalsch. Der Mann wurde prompt am Steuer erwischt, aber – nicht verurteilt. Denn, so das Oberlandesgericht Frankfurt, der Autofahrer habe sich auf die Auskunft seines Anwaltes verlassen dürfen:

Der bereits seit Jahren für ihn tätige Verteidiger war mit allen Umständen des Einzelfalles vertraut und aufgrund seiner anwaltlichen Tätigkeit zu derartigen Auskünften berufen. Anhaltspunkte, um an seiner Neutralität zu zweifeln, bestanden nach den Feststellungen des Landgerichts nicht. Aufgrund dessen handelte es sich bei dem Verteidiger aus Sicht des Angeklagten um eine kompetente und unvoreingenommene Auskunftsperson, auf deren Rat er grundsätzlich vertrauen durfte.

Sehen wir da schon die neuen Werbetafeln:

– „Unsere Auskunft – Ihr Ruhekissen für das Gewissen“

– „Schlechter Rat ist Vertrauenssache“

– „Nobody is perfect – fordern Sie uns“.

Das Urteil als PDF.

ERWISCHT

Für 29,90 Euro werden künftig die Ausreden knapp. Das gilt für übermäßig coole Kinder wie für aufgedrehte Lebenspartner. Zu diesem Preis gibt es nämlich den „Gecko“-Drogentest für zu Hause. Aus der Gebrauchsanweisung:

Manchmal passiert es, dass beim Waschen der Kleidung eine Tablette oder Kapsel aus der Hosentasche des Kindes fällt. Es kann auch sein, dass im Aschenbecher zwischen dem Tabak kleine “Brocken” zu erkennen sind oder dass auf dem Tisch eine Spur von weissem Pulver zu erahnen ist. Es muss sich hier nicht zwangsläufig um Drogen handeln, jedoch ist es nicht auszuschließen.

Mit dem GECKO Drogennachweis können Sie diese Substanzen auf ihren Drogengehalt überprüfen. Der Nachweis ist hoch empfindlich, d.h., dass bereits wenige Körnchen der suspekten Substanz ausreichen, um ein zuverlässiges Ergebnis zu liefern.

Erfahrungsberichte oder Boykottaufrufe bitte in die Kommentare.

LÖSCHMITTEL

LÖSCHMITTEL

Der PISA-Test außerhalb der Schulen läuft auch nicht besser:

Ein elfjähriger Junge hat am Montagnachmittag ein Auto auf der Schiessstraße in Heerdt in Brand gesetzt , als er und sein gleichaltriger Freund mit Wunderkerzen spielten. Das Kind warf eine der Kerzen auf den Wagen, die zwischen Windschutzscheibe und Motorhaube landete. Plötzlich fing auch der Motor Feuer. Der erschrockene Junge versuchte noch, den Brand mit Apfelsaft zu löschen, sah aber schnell ein, dass er damit keinen Erfolg hatte. (NRZ)

FAXEN

Schon mal über ein unverlangtes Werbefax geärgert? Dann hopplahopp den Staatsanwalt in Marsch gesetzt. Mit einer Strafanzeige wegen Sachbeschädigung. In der Neuen Zeitschrift für Strafrecht (2003, 515) vertritt Stöber ernsthaft die Auffassung, dass der – unerwünschte – Toner- und Papierverbrauch nicht nur ärgerlich, sondern strafbar ist.

Die Thesen sind reichlich gewagt und strapazieren den Tatbestand aufs Äußerste. Aber vor allem sind sie ein weiterer Beitrag dazu, die Ermittlungsbehörden mit noch ein paar tausend popeligen Minimalverfahren zu blockieren.

Es sollte mal erwähnt werden, dass das Strafrecht nicht das erste, sondern das letzte Mittel ist, um Rechtsverstössen zu begegnen. Und eindeutig ist zumindest, dass jeder Empfänger von unverlangten Werbefaxen ausreichend zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche hat. Nur die muss man halt selbst und auf eigene Kosten durchsetzen…

UNFALLFREI

Ein wichtiges Urteil bei beck-aktuell:

Wer ein Gebrauchtfahrzeug von einem Privatmann kauft, muss sich die Unfallfreiheit ausdrücklich garantieren lassen. Nur dann kann er, wenn sich später herausstellt, dass das gekaufte Kfz einen Unfallschaden hatte, vom Kaufvertrag zurücktreten. Die vorformulierte Erklärung «das Kfz ist unfallfrei» genügt hierfür nicht. Sie erfasse keine dem Verkäufer nicht bekannten Unfallschäden aus der Zeit des Vorbesitzers und keine Bagatellschäden, befand das Landgericht München I (Urteil vom 02.10.2003, Az.: 32 O 11282/03).