SCHMUTZIGES GESCHÄFT (?)

SCHMUTZIGES GESCHÄFT (?)

Für viele Ausländer gibt es praktisch nur eine Möglichkeit, ein bleibendes Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erwerben: die Heirat mit einem Deutschen. Wen wundert es da, dass Scheinehen ein lukratives Geschäft sind? DIE WELT schildert einige Hintergründe des Business.

Vergessen wird bei dem Getöse allerdings, dass die Kriminalitätsbekämpfung auch hier wieder an der untersten Stufe ansetzt. Bei den armen Schweinen nämlich, den deutschen wie den ausländischen. Das kennt man aus der Drogenbekämpfung: Es ist ja so bequem, eine kleine Konsumentenversammlung an der Straßenecke zu sprengen. Dagegen machen die Ermittlungen gegen Hintermänner doch nur Ärger, Stress und verhindern einen pünktlichen Feierabend.

Der Aktionismus vernebelt auch, dass mit der Schnüffelei in Schlafzimmern massiv in die Grundrechte der Betroffenen eingegriffen wird. Die Ehe ist vom Grundgesetz geschützt. Nicht nur in Berlin gerät das mitunter in Vergessenheit und macht einem Pauschalverdacht gegen deutsch-ausländische Ehen Platz. Das führt dann natürlich auch dazu, dass „echte“ mehrnationale Ehen vor erhebliche Belastungsproben gestellt werden.

Die Klage in dem Artikel, dass Gerichte der Migrationskriminalität eher gleichgültig gegenüber stehen, ist deshalb nicht ganz berechtigt. Nicht alles, was in den Augen eines emsigen Schnüfflers eine Scheinehe ist, muss auch eine sein. Dass viele Richter sich weigern, bloß wegen zu wenig Männerunterhosen im Kleiderschrank gleich messerscharf auf eine Scheinehe zu schließen, empfinde ich eher als beruhigend.

(link gefunden bei Handakte WebLAWg)

LOCKER BLEIBEN

Die NRZ über falsche Polizeibeamte:

Damit dies nicht passiert, empfiehlt das Präsidium, nicht leichtsinnig Kollegen in Zivilkleidung in die Privatwohnung zu lassen. „Machen Sie nicht gleich die Tür auf“, rät Hartwich. Das Vorzeigen eines Dienstausweises gibt keine absolute Gewissheit. Auch die können gefälscht sein. Die Polizei hat in der Regel Verständnis dafür, wenn der Angesprochene darum bittet, einen Streifenwagen mit uniformierten Beamten zu schicken oder sich über die Notruf-Nummer 110 vergewissert, dass es sich um echte Polizisten vor seiner Haustür handelt.

Falls nicht, schicken Sie die Rechnung für den Schreiner bitte an Polizei-Sprecher André Hartwich, Postfach 101110, 40002 Düsseldorf.

MAKES MY DAY

Heute Morgen am Amtsgericht. Die Richterin hat mal wieder 15 Sachen auf einmal angesetzt. Es ist viel los im Saal. In der Schlange vorne erspähe ich einen alten Mandanten. Der hat sich in einer Strafsache von mir helfen lassen. Als die 2. Hälfte des Honorars fällig wurde, ist er unbekannt verzogen und war seitdem nicht mehr aufzutreiben.

Pech für ihn, dass die Richterin auch in der Zivilsache, die er jetzt offenbar auszufechten hat, Probleme mit seiner Adresse hat.

Herr W., sind sie umgezogen? Bei uns kommen manche Briefe zurück.

Herr W. nickt eifrig. Ja, er sei vor 6 Wochen umgezogen. Dann posaunt er seine neue Adresse in den Saal. Ich schreibe mit und schicke ihm jetzt den Gerichtsvollzieher auf den Hals.

Zum Glück hat er mich beim Rausgehen nicht bemerkt.

VERHÄLTNIS

VERHÄLTNIS

Jemand hat 150.000 pornografische Bilddateien auf der Festplatte seines Computers. Bei einer Durchsuchung stellt sich heraus, dass davon 10 möglicherweise kinderpornografisch sind. Das macht einen Anteil von 0,0067 Prozent.

Spricht dann nicht eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass sich dieser manische Bildersammler die beanstandeten Fotos unfreiwillig eingefangen hat, zum Beispiel über Newsgroups bzw. Spam? Liege ich wirklich so falsch, wenn ich unterstelle, dass ein Kinderpornografie-Interessent kaum 149.990 „normale“ Bilder lädt, um darunter 10 mit strafbarem Inhalt zu verstecken? Hätte ein einschlägig Interessierter nicht wesentlich mehr Bilder auf seiner Festplatte?

Ich meine, hier spricht schon das äußere Bild dagegen, dass mein Mandant, der noch nie strafrechtlich aufgefallen ist, auch den erforderlichen Vorsatz hatte, diese 10 Bilder zu besitzen.

Die Staatsanwaltschaft beantragt 6 Monate Gefängnis.

AMTLICHE IRREFÜHRUNG

AMTLICHE IRREFÜHRUNG

Belehrungen auf Bußgeldbescheiden können mit irreführenden Hinweisen enden, warnt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). So schreibt beispielsweise das Thüringer Polizeiverwaltungsamt unter den „Allgemeinen Hinweisen“ auf den Bußgeldbescheiden: „Die Punktebewertung ist nicht Gegenstand des Bescheides und deshalb nicht durch Einspruch anfechtbar.“ Nach Ansicht der Verkehrsrechtler werde damit fälschlich der Eindruck erweckt, gegen die Punkte könne man sich nicht mehr wehren, sondern nur noch gegen das Bußgeld.

„Das ist natürlich völliger Unsinn!“ so Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV. Gegen die Verhängung von Punkten könne man sich wehren, wenn man den Bußgeldbescheid insgesamt anficht, also Einspruch einlegt. Dies sei vor allem bedeutsam, da bei Bußgeldern ab 40,00 € automatisch Punkte vergeben werden. „Daran sieht man, dass man nicht alles glauben darf, was Behörden schreiben,“ so Gebhardt weiter. Im Übrigen könne man sich erfolgreich gegen Bußgeldbescheide wehren. So gäbe es zahlreiche Fehlerquellen bei den Messverfahren, wie falsche Geschwindigkeitsmessungen, falsche Abstandskontrollen oder auch falsch festgestellte Rotlichtverstöße.

(Pressemitteilung, danke an Sascha Kremer für den Hinweis)

TEMPO

Ein klitzekleines Städtchen unweit von Düsseldorf. Die Durchgangsstraße. Extrabreit und menschenleer. Nur am Rand steht ein Herr in Grün und winkt mit seiner Kelle. „Hier ist
Tempo 30″, belehrt er mich. War ich zu schnell? „4 Kilometer drüber. Das können wir über eine
Verwarnung regeln. Sind sie mit 15 Euro einverstanden?“

Ich will die Geldbörse zücken, aber so einfach ist es nicht. Der Beamte will mir das Messvideo zeigen. „5 Minuten müssen sie schon haben“, sagt er. „Wir wollen doch auch was für die Verkehrserziehung tun.“ Also trotte ich mit rüber zum Polizeibus. Der Wachtmeiser dort macht ein langes Gesicht. „Die Kiste hat mal wieder abgeregelt. Fehlmessung, keine Daten gespeichert.“

Die bisher so gelassene Stimmung wird etwas gereizt, als der erste Beamte trotzdem 15 Euro kassieren will. Ich weise ihn darauf hin, dass ich den Begriff Fehlmessung so verstehe, dass die Messung nicht zuverlässig war. Und einen Beweisfilm gibt es ja auch nicht.

Das wäre egal, meint der Beamte. Messung sei Messung. Und außerdem sei der Kollege ja Zeuge, der habe ihm schließlich das angezeigte Tempo per Funk mitgeteilt. Ich stelle anheim, eine Anzeige aufzunehmen. „Dann muss halt das Amtsgericht entscheiden, ob auch eine Fehlmessung eine Messung ist.“

Auf so was wollen die Herren sich dann doch nicht einlassen. Sie wünschen gute Fahrt. Von hinten naht das nächste Opfer.

DER BOCK ALS GÄRTNER

DER BOCK ALS GÄRTNER

Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) hat laut beck-aktuell vor dem so genannten «Schadensmanagement» einiger Versicherer bei Verkehrsunfällen gewarnt. Diese stellten sich häufig als Mogelpackung heraus. Der Geschädigte solle sich unmittelbar an die gegnerische Versicherung wenden. Dies werde beim Schadensmanagement mit dem verlockenden Angebot verknüpft, dass alles für ihn geregelt werde. Dabei fallen aber nicht selten berechtigte Ansprüche unter den Tisch, so der DAV.

Das Schadensmanagement ist ein – natürlich verständlicher – Versuch, Anwalts- und Sachverständigenkosten zu sparen. Die gehören in Deutschland zum Schaden und müssen übernommen werden.

Nach meiner Erfahrung werden vom „Schadensmanagement“ häufig schon selbstverständliche Positionen nicht gezahlt. Etwa die Auslagenpauschale von 25 Euro. Ich habe es auch schon erlebt, dass der Nutzungsausfall zu gering berechnet wird. Kleinere Schäden kann man sicher auch ohne Anwalt regulieren. Wichtig in solchen Fällen ist es aber, sich nicht zu sehr auf die Abrechnung der Versicherung zu verlassen, sondern jede einzelne Position genau zu hinterfragen. Aufs Stichwort liefern die Suchmaschinen Dutzende brauchbarer Checklisten.

SELBSTHILFE

Der Tagesspiegel (via Handakte WebLAWg) gewinnt der Jusitzmisere positive Seiten ab:

Der Deal, die Absprache zwischen Anwalt, Staatsanwaltschaft und Gericht. Er gehört längst zum Alltag, verkürzt die Verfahren und spart wegen der häufigen Bewährung Millionen-Ausgaben für Haftplätze. Ein Skandal? Eher nicht. Der Deal hat den Segen der höchsten Gerichte. Dass Bürger sich deshalb angestachelt fühlen, Strafgesetze zu brechen, ist nicht zu beobachten.

Als Anwalt kann man auch bei weniger kooperationsbereiten Richtern viel erreichen, indem man die Sache eisern angeht. Beweisanträge, kein Verzicht auf Zeugenvereidigung, sehr sorgfältige und eingehende Befragung der Zeugen. Wenn es dann auf 13.30 Uhr zugeht, die Mägen knurren, für heute kein Ende absehbar ist und sogar noch weitere Verhandlungstage (Sachverständige! Auslandszeugen!) drohen, kommt dann unweigerlich der richtige Augenblick, um einen Deal anzustoßen.

Klappt fast immer…

WECHSEL

„Ohne Telefon und Online-Anschluss ist man ja kein Mensch mehr.“ Nach seiner eigenen Einschätzung hat mein Mandant am 10. September 2003 aufgehört zu existieren. An diesem Tag sollte eigentlich sein Telefonanschluss wechseln – von der Firma T. zur Firma A.

Während die Firma T. meinen Mandanten ankündigungsgemäß pünktlich abklemmte, erinnerte sich bei der Firma A. niemand mehr an die ursprüngliche Zusage, die da lautete:

Sie sind höchstens eine Viertelstunde ohne Telefon.

Mein Mandant stand also an einem Telefonhäuschen und rief diverse Callcenter an. Schließlich erfuhr er, es gebe Probleme mit dem Anschluss.

Aber das haben wir in den nächsten 2 Stunden im Griff. Dann funktioniert ihr Telefon.

24 Stunden später erklärte ein Techniker:

Ihr Anschluss ist im Clearing.

Was das heißt, wollte er nicht sagen. Dafür tröstete er meinen Mandanten:

Wenn es im Clearing ist, ist bald alles klar.

So geht das jetzt schon mehr als eine Woche. Bei jedem Anruf wird versprochen, dass es sich nur noch um ein paar Minuten, maximal um eine Stunde handelt.

Die Firma T. bedauert die Sache, kann aber angeblich nicht helfen:

Sie sind seit dem 10. September kein Kunde mehr bei uns. Die Probleme liegen auch nicht auf unserer Seite. Wir können nur was tun, wenn sie wieder zu uns wechseln.

Ein Formular für reumütige Heimkehrer wollte die Dame gleich faxen. Doch dann gluckste sie:

Ach, halt, sie haben ja kein Freizeichen.

Das war der Punkt, an dem mein Mandant begann, sich echt mies zu fühlen.

Fortsetzung folgt.

KINOSPASS

In Düsseldorfer Kinos werden laut Express jetzt die Taschen auf Videokameras kontrolliert. Aus Angst, jemand könnte den Streifen abfilmen und „ins Internet stellen“.

Sich für teuer Geld auch noch von öligen, semiwichtigen Möchtegernbodyguards filzen lassen? Meine ohnehin geringe Lust, mal wieder ins Kino zu gehen, schwindet gegen Null.

SCHÜSSEL

SCHÜSSEL

Das Landgericht München I hat entschieden, dass die Aufstellung einer Satelliten-Schüssel durch den Mieter auf dem Balkon der zugehörigen Wohnung zulässig ist, sofern die Schüssel auf einem Ständer und nicht am Mauerwerk befestigt wird. Hierin sei weder eine optische Beeinträchtigung des Anwesens noch ein Eingriff in die Eigentumsrechte des Vermieters gegeben (Anwalt-Suchservice, gefunden bei Vertretbar.de).

ANONYM

Das Landgericht Frankfurt am Main hat durch Beschluss vom 15.09.2003 festgestellt, dass es für die vom Bundeskriminalamt (BKA) begehrte Aufzeichnung von Telekommunikationsdaten im Rahmen des Anonymitätsdienstes «AN.ON – Anonymität Online» im Internet keine Rechtsgrundlage gibt (Az.: 5/6 Qs 47/03).

Näheres bei beck-aktuell.

SÜCHTIG

SÜCHTIG

Ich habe mit einen Fall zu tun, in dem eine heroinabhängige Mutter es nach einigen Jahren geschafft hat, clean zu werden. Dann wurde sie schwanger. Ab dem 4. Monat hat sie dann wieder Heroin konsumiert. Jetzt kriegt das Baby, das gerade mal 2000 Gramm wog, Methadontropfen. Seine erste Lebenserfahrung ist schleichender Entzug.